Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04 U |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anteilige Nutzung eines Gebäudes zu eigenen privaten Wohnzwecken als steuerbarer Umsatz; Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei überwiegender Nutzung eines einem Unternehmen zugeordneten Gebäudes zu privaten Zwecken; Teilweise Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten ...
- Judicialis
UStG § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1; ; UStG § 4 Nr. 12; ; UStG § 4 Nr. 14; ; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerbarkeit der anteiligen Selbstnutzung eines Gebäudes zu privaten Wohnzwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04 U
- BFH, 11.03.2009 - XI R 69/07
Papierfundstellen
- EFG 2008, 495
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.07.2003 - V R 39/99
Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04
Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen Folgendes vor: Die Steuerbarkeit der anteiligen privaten Gebäudenutzung ergebe sich aus den Gründen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 378; und des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371.Der BFH hat - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung - mit Urteil vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371, als Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, BStBl II 2004, 378, entschieden, dass die (teilweise) Verwendung des dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Unternehmers keine steuerfreie Grundstücksvermietung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist und deshalb den Vorsteuerabzug nicht gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt.
- EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Seeling
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04
Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen Folgendes vor: Die Steuerbarkeit der anteiligen privaten Gebäudenutzung ergebe sich aus den Gründen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 378; und des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371.Der BFH hat - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung - mit Urteil vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371, als Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, BStBl II 2004, 378, entschieden, dass die (teilweise) Verwendung des dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Unternehmers keine steuerfreie Grundstücksvermietung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist und deshalb den Vorsteuerabzug nicht gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt.
- BFH, 11.03.2009 - XI R 69/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 495 veröffentlicht.