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   FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04 U   

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https://dejure.org/2006,22486
FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04 U (https://dejure.org/2006,22486)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2006 - 1 K 5764/04 U (https://dejure.org/2006,22486)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2006 - 1 K 5764/04 U (https://dejure.org/2006,22486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anteilige Nutzung eines Gebäudes zu eigenen privaten Wohnzwecken als steuerbarer Umsatz; Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei überwiegender Nutzung eines einem Unternehmen zugeordneten Gebäudes zu privaten Zwecken; Teilweise Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten ...

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1; ; UStG § 4 Nr. 12; ; UStG § 4 Nr. 14; ; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit der anteiligen Selbstnutzung eines Gebäudes zu privaten Wohnzwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 495
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.07.2003 - V R 39/99

    Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04
    Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen Folgendes vor: Die Steuerbarkeit der anteiligen privaten Gebäudenutzung ergebe sich aus den Gründen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 378; und des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371.

    Der BFH hat - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung - mit Urteil vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371, als Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, BStBl II 2004, 378, entschieden, dass die (teilweise) Verwendung des dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Unternehmers keine steuerfreie Grundstücksvermietung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist und deshalb den Vorsteuerabzug nicht gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt.

  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04
    Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen Folgendes vor: Die Steuerbarkeit der anteiligen privaten Gebäudenutzung ergebe sich aus den Gründen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 378; und des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371.

    Der BFH hat - unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung - mit Urteil vom 24.07.2003 V R 39/99, BStBl II 2004, 371, als Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 08.05.2003 Rs. C-269/00, BStBl II 2004, 378, entschieden, dass die (teilweise) Verwendung des dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Unternehmers keine steuerfreie Grundstücksvermietung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist und deshalb den Vorsteuerabzug nicht gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließt.

  • BFH, 11.03.2009 - XI R 69/07

    Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Gebäudes

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 495 veröffentlicht.
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