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   FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 133/07   

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https://dejure.org/2007,21191
FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 133/07 (https://dejure.org/2007,21191)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.07.2007 - 12 K 133/07 (https://dejure.org/2007,21191)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 12 K 133/07 (https://dejure.org/2007,21191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Überentnahmen: Ermittlung des betrieblich veranlassten Teils der Schuldzinsen bei gemischten Kontokorrentkonto

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Überentnahmen bzw. der nichtabziehbaren Schuldzinsen bei einem gemischt genutzten Kontokorrentkonto mit Sollsaldo

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Überentnahmen bzw. der nichtabziehbaren Schuldzinsen bei einem gemischt genutzten Kontokorrentkonto mit Sollsaldo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.09.2005 - X R 46/04

    Nichtabziehbare Betriebsausgaben; zweistufige Prüfung des Schuldzinsenabzugs;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 133/07
    Die Verwendung betrieblicher Einnahmen zur Deckung privat veranlasster Verbindlichkeiten stellt jedoch eine Entnahme dar, die bei der Berechnung der Überentnahme einzubeziehen ist und daher den Betrag der nicht abzugsfähigen Zinsen entsprechend erhöht (vgl. BFHUrteil vom 21. September 2005 X R 46/04, Bundessteuerblatt - BStBl II - 2006, 125).

    Im Übrigen wurde die Verfassungsgemäßheit der Norm bereits in ständiger Rechtsprechung des BFH bejaht und die im Streitfall einschlägigen Rechtsfragen sind durch den BFH bereits entschieden (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 07. März 2006 X R 44/04, BStBl II 2006, 588 und BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 46/04, BStBl II 2006, 125).

  • BFH, 07.03.2006 - X R 44/04

    Maßgeblicher Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 133/07
    Im Übrigen wurde die Verfassungsgemäßheit der Norm bereits in ständiger Rechtsprechung des BFH bejaht und die im Streitfall einschlägigen Rechtsfragen sind durch den BFH bereits entschieden (vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 07. März 2006 X R 44/04, BStBl II 2006, 588 und BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 46/04, BStBl II 2006, 125).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 4/06

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 133/07
    Die Revision war wegen der noch beim BFH anhängigen Verfahren X R 4/06 und X R 5/06 nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.
  • BVerfG, 02.02.2010 - 2 BvR 1659/06
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - 12 K 133/07
    Eine Aussetzung des Verfahrens konnte nicht beschlossen werden, da es sich bei dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1659/06 nicht um einen erkennbar echten Musterprozess handelt (hiergegen spricht bereits die enge Fassung der aufgenommenen Rechtsfrage - "Zweistufige Prüfung des Schuldzinsenabzugs auch bei Zinsen unter 4 000 DM"), der eine gleichgelagerte verfassungsrechtliche Frage betrifft.
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 53/07

    Ermittlung von Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG bei Entnahme vom

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 604 veröffentlicht.
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 7/08

    Keine Rücklagenübertragung auf Abfindungsgrundstücke im Flurbereinigungsverfahren

    Die vollständigen Entscheidungsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 604 abgedruckt.
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