Weitere Entscheidung unten: FG München, 29.01.2008

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 14.11.2007 - 3 K 250/06   

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https://dejure.org/2007,14399
FG Hamburg, 14.11.2007 - 3 K 250/06 (https://dejure.org/2007,14399)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2007 - 3 K 250/06 (https://dejure.org/2007,14399)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2007 - 3 K 250/06 (https://dejure.org/2007,14399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10b
    Abzugsfähigkeit der an eine gemeinnützige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit der an eine gemeinnützige Organisation überwiesenen Siegprämie aus einer Fernsehquizshow als Spende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Spendenabzug der an gemeinnützige Organisation überwiesenen Fernsehquiz-Siegprämie?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Spendenabzug aus Promi-Quizshow?

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 842
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 12.12.2006 - 9 K 4243/06

    Kein Spendenabzug bei Promiquiz-Gewinn

    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2007 - 3 K 250/06
    Der Beklagte nimmt Bezug auf seine Einspruchsentscheidung und stützt sich weiterhin auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12. Dezember 2006 (9 K 4243/06, EFG 2007, 758), das in einem ähnlich gelagerten Fall die Klage des dortigen Kandidaten abgewiesen habe.

    Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Voraussetzungen liegen hier keine Sonderausgaben des Klägers vor (so im Ergebnis auch in einem ähnlichen gelagerten Fall FG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2006 9 K 4243/06, EFG 2007, 758).

    (3) Im Übrigen geht der Senat - mit dem Finanzgericht Köln (Urteil vom 12. Dezember 2006 9 K 4243/06, EFG 2007, 758) - davon aus, dass ein Teilnehmer an einer derartigen Spielshow vernünftigerweise nicht davon ausgehen kann, dass er den Spielgewinn zu seiner eigenen freien Verfügung bekäme und es anschließend von seiner Freigiebigkeit abhinge, ob der gewonnene Betrag der begünstigten gemeinnützigen Einrichtung überwiesen wird oder ob er ihn - zu welchem späteren Verwendungszweck auch immer - für sich behalten kann.

    Denn die Besteuerungstatbestände bestehen unabhängig von der darüber gebildeten Ansicht der Betroffenen nach § 38 der Abgabenordnung (AO) von Gesetzes wegen (vgl. FG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2006 9 K 4243/06, EFG 2007, 758).

    Der Senat lässt die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu (vgl. insoweit auch für einen ähnlich gelagerten Fall FG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2006 9 K 4243/06, EFG 2007, 758).

  • BFH, 25.11.1993 - VI R 115/92

    Ein Gehaltsverzicht durch Vorabzug vom Grundgehalt zur Verwendung für

    Auszug aus FG Hamburg, 14.11.2007 - 3 K 250/06
    Soweit der Gehaltsverzicht mit Verwendungsauflagen hinsichtlich der freiwerdenden Mittel verbunden ist, werden diese Mittel dem Arbeitnehmer gleichwohl - als Arbeitslohn - zugerechnet (BFH, Urteil vom 25. November 1993 VI R 1115/92, BFHE 173, 292, BStBl II 1994, 424); korrespondierend ist ihm dann aber auch die von ihm vorgegebene Mittelverwendung zuzurechnen, denn sie belastet insoweit sein Vermögen.

    Damit liegt ein entscheidender Unterschied zu dem oben erwähnten Fall vor, in dem der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass jemand eine Einnahme und damit einen Vermögenszuwachs auch dann hat, wenn er auf einen Zahlungsanspruch unter Verwendungsauflagen hinsichtlich der freiwerdenden Mittel verzichtet (s.o., BFH, Urteil vom 25. November 1993 VI R 1115/92, BFHE 173, 292, BStBl II 1994, 424).

  • FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 242/08

    Abzugsfähigkeit der Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung durch

    Es fehlt mithin an der notwendigen wirtschaftlichen Belastung der Erblasserin durch die Zuwendung (BFH Urteil vom 20. Februar 1991, X R 191/87, BStBl II 1991, 690, [...] Rn. 16; FG Hamburg Urteil vom 14. November 2007, 3 K 250/06, EFG 2008, 842, [...] Rn. 35).
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   FG München, 29.01.2008 - 2 K 4059/06   

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https://dejure.org/2008,29345
FG München, 29.01.2008 - 2 K 4059/06 (https://dejure.org/2008,29345)
FG München, Entscheidung vom 29.01.2008 - 2 K 4059/06 (https://dejure.org/2008,29345)
FG München, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 2 K 4059/06 (https://dejure.org/2008,29345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergünstigter Erwerb eines vom Arbeitgeber hergestellten PKW - Bewertung des geldwerten Vorteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de

    Ermittlung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers eines Automobilherstellers aus dem vergünstigten Erwerb eines vom Arbeitgeber hergestellten Kraftfahrzeugs

  • datenbank.nwb.de

    Ermittlung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers eines Automobilherstellers aus dem vergünstigten Erwerb eines vom Arbeitgeber hergestellten Kraftfahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 842
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02

    Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen

    Auszug aus FG München, 29.01.2008 - 2 K 4059/06
    15Nach dem BFH-Urteil vom 5.9.2006 VI R 41/02, das der Senat gemäß § 126 Abs. 5 FGO zugrunde zu legen hat, ist der geldwerte Vorteil ausgehend vom Angebotspreis des Arbeitgebers an dessen Firmensitz nach § 8 Abs. 3 EStG oder nach § 8 Abs. 2 EStG ausgehend vom günstigsten Preis am Markt zu ermitteln.
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