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   FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07   

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https://dejure.org/2009,11284
FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07 (https://dejure.org/2009,11284)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2009 - 6 K 122/07 (https://dejure.org/2009,11284)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 6 K 122/07 (https://dejure.org/2009,11284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Verkehrstherapeuten

  • Judicialis

    UStG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Verkehrstherapeuten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Verkehrstherapeuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuerbefreiung für Verkehrstherapeuten

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.01.2008 - XI R 53/06

    Hippotherapie als von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07
    Heilbehandlung in diesem Sinne ist ferner eine von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie (BFH-Urteil vom 30.01.2008 - XI R 53/06, BStBl. II 08, 647).

    Ob die Kosten der Behandlung durch die Sozialversicherungsträger erstattet werden, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 30.01.2008 - XI R 53/06, BStBl. II 08, 647), ebenso, ob die Heilbehandlungsleistungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft erbracht werden (BFH-Urteil vom 26.09.2007 - V R 54/05).

  • BFH, 07.07.2005 - V R 23/04

    Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07
    Daher setzt die Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass der betreffende Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderlichen Befähigungsnachweise besitzt (vgl. beispielsweise BFH-Urteil vom 07.07.2005 - V R 23/04, BStBl. II 2005, 904 mit weiteren Nachweisen).

    Des Weiteren sind Ernährungsberatungen, die ein Diplom-Oecotrophologe (Ernährungsberater) aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchführt, steuerbefreit, nicht hingegen Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe ohne unmittelbaren Krankheitsbezug, die lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern (BFH-Urteile vom 07.07.2005 - V R 23/04, BStBl. II 2005, 904; vom 10.03.2005 - V R 54/04, BStBl. II 2005, 669; BFH-Beschluss vom 06.06.2008 - XI B 11/08, BFH/NV 08, 1547).

  • BFH, 10.03.2005 - V R 54/04

    Oecotrophologe als Heilberuf i.S. des § 4 Nr. 14 UStG

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07
    Des Weiteren sind Ernährungsberatungen, die ein Diplom-Oecotrophologe (Ernährungsberater) aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchführt, steuerbefreit, nicht hingegen Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe ohne unmittelbaren Krankheitsbezug, die lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern (BFH-Urteile vom 07.07.2005 - V R 23/04, BStBl. II 2005, 904; vom 10.03.2005 - V R 54/04, BStBl. II 2005, 669; BFH-Beschluss vom 06.06.2008 - XI B 11/08, BFH/NV 08, 1547).
  • BFH, 26.09.2007 - V R 54/05

    Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungsleistungen einer Personengesellschaft mit

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07
    Ob die Kosten der Behandlung durch die Sozialversicherungsträger erstattet werden, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 30.01.2008 - XI R 53/06, BStBl. II 08, 647), ebenso, ob die Heilbehandlungsleistungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft erbracht werden (BFH-Urteil vom 26.09.2007 - V R 54/05).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 32/07

    Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester zur Feststellung der

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07
    Nicht unter § 4 Nr. 14 UStG fallen schließlich Leistungen einer Krankenschwester, die (mit entsprechender Zusatzausbildung) im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten erstellt (BFH-Urteil vom 08.10.2008 - V R 32/07, BFH/NV 09, 100).
  • BFH, 01.02.2007 - V R 64/05

    Heilpädagogische Leistung als Heilbehandlung

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07
    Ausgehend von diesen Grundsätzen werden beispielsweise Leistungen eines Heilpädagogen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und Kinderheilkunde als Heilbehandlungen im Sinne von § 4 Nr. 14 UStG anerkannt, wenn die Leistungen direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen und nicht nur darauf abzielen, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensgestaltung aufzufangen oder abzumildern (vgl. BFH-Urteil vom 01.02.2007 - V R 64/05, BFH/NV 2007, 1203).
  • BFH, 06.06.2008 - XI B 11/08

    Frage der Steuerfreiheit von Umsätzen eines Heilpraktikers aus Fastenseminaren

    Auszug aus FG Hamburg, 24.02.2009 - 6 K 122/07
    Des Weiteren sind Ernährungsberatungen, die ein Diplom-Oecotrophologe (Ernährungsberater) aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchführt, steuerbefreit, nicht hingegen Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe ohne unmittelbaren Krankheitsbezug, die lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern (BFH-Urteile vom 07.07.2005 - V R 23/04, BStBl. II 2005, 904; vom 10.03.2005 - V R 54/04, BStBl. II 2005, 669; BFH-Beschluss vom 06.06.2008 - XI B 11/08, BFH/NV 08, 1547).
  • BFH, 27.02.2018 - XI B 97/17

    Verkehrspsychologische Behandlung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

    aa) Das FG Berlin-Brandenburg hat vielmehr selbst --in Abgrenzung zu den Urteilen des FG Hamburg vom 24. Februar 2009 6 K 122/07 (EFG 2009, 1161) und des FG Münster vom 9. August 2011 15 K 812/10 U (EFG 2012, 466), auf die sich die Vorinstanz gestützt hat-- darauf hingewiesen, dass es sich bei der Beurteilung des Hauptziels um eine reine Tatsachenfrage handele und dass das von ihm gefundene abweichende Ergebnis allein auf Unterschieden in der festgestellten Tätigkeit des jeweiligen Klägers, nicht jedoch in grundsätzlichen Rechtsfragen beruhe.
  • FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 3562/14

    Umsatzsteuer: Verkehrstherapeutische Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze handelt es sich bei Leistungen des Klägers nicht um Heilbehandlungen (so betreffend Verkehrstherapien bereits FG Hamburg, Urteil vom 24.2.2009 6 K 122/07, EFG 2009, 1161 und FG Münster, Urteil vom 9.8.2011 15 K 812/10 U, EFG 2012, 466).
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