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   FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08 E   

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FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08 E (https://dejure.org/2009,7338)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2009 - 15 K 4357/08 E (https://dejure.org/2009,7338)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2009 - 15 K 4357/08 E (https://dejure.org/2009,7338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung mit dem Lohnbegriff

  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 2; ; EStG § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 3
    Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung mit dem Lohnbegriff - Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung mit dem Lohnbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldwerter Vorteil für einen Jahreswagen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bewertung des geldwerten Vorteils bei Rabatten für Jahreswagen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bewertung des geldwerten Vorteils

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzgericht Düsseldorf zum geldwerten Vorteil für einen Jahreswagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02

    Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08
    Das Einspruchsverfahren wurde im Hinblick auf die Revision VI R 41/02 zunächst zum Ruhen gebracht.

    Nach Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 05.09.2006 VI R 41/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 309, und des sog. Nichtanwendungserlasses mit BMF-Schreiben vom 28.03.2007, BStBl I 2007, 464, wies der Beklagte die Einsprüche mit Einspruchsentscheidung vom 15.10.2008 als unbegründet zurück.

    BFH-Urteil vom 05.09.2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309, seien - so die Kläger - hier entsprechend anzuwenden.

    In diesem Fall hat der Arbeitnehmer jedenfalls im Rahmen seiner Veranlagung die Wahl, die Höhe des geldwerten Vorteils entweder nach der Regelung des § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag, oder mit diesen nach der Regelung des § 8 Abs. 3 EStG bewerten zu lassen (BFH-Urteil vom 05.09.2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309).

    Deren Anwendung ist indes nach dem genannten Sinn und Zweck der Bestimmung nicht sachgerecht in den Fällen, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG nicht mehr dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspräche; um hier Abhilfe zu schaffen, hat auch die Finanzverwaltung im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG mit BMF-Schreiben vom 30.01.1996, BStBl I 1996, 114, den Abzug eines - allerdings nur hälftigen und insoweit dem Wortlaut des Gesetzes (erst recht) kaum zu entnehmenden - Preisnachlasses zugelassen (Bergkemper in jurisPR-SteuerR 46/2006; Drenseck in Schmidt, EStG, 27. A., § 8 Rdn. 71; Thomas in INF 2006, 846; ebenso im Ergebnis Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 07.03.2007 3 K 386/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1866, Rev. VI R 18/07; Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 8 Rdn. 565).

    Die Zulassung der Revision erfolgt gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; der sog. Nichtanwendungserlass des BMF vom 28.03.2007 bringt gegen das BFH-Urteil vom 05.09.2006 VI R 41/02 in der dortigen Entscheidung noch nicht berücksichtigte Gesichtspunkte (Gesetzeswortlaut; typisierender und vereinfachender Charakter der Vorschrift) vor.

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07

    Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08
    Deren Anwendung ist indes nach dem genannten Sinn und Zweck der Bestimmung nicht sachgerecht in den Fällen, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG nicht mehr dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspräche; um hier Abhilfe zu schaffen, hat auch die Finanzverwaltung im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG mit BMF-Schreiben vom 30.01.1996, BStBl I 1996, 114, den Abzug eines - allerdings nur hälftigen und insoweit dem Wortlaut des Gesetzes (erst recht) kaum zu entnehmenden - Preisnachlasses zugelassen (Bergkemper in jurisPR-SteuerR 46/2006; Drenseck in Schmidt, EStG, 27. A., § 8 Rdn. 71; Thomas in INF 2006, 846; ebenso im Ergebnis Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 07.03.2007 3 K 386/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1866, Rev. VI R 18/07; Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 8 Rdn. 565).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 3 K 386/04

    Besteuerung von geldwerten Vorteilen nach Inkrafttreten des Rabattgesetzes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08
    Deren Anwendung ist indes nach dem genannten Sinn und Zweck der Bestimmung nicht sachgerecht in den Fällen, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG nicht mehr dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspräche; um hier Abhilfe zu schaffen, hat auch die Finanzverwaltung im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG mit BMF-Schreiben vom 30.01.1996, BStBl I 1996, 114, den Abzug eines - allerdings nur hälftigen und insoweit dem Wortlaut des Gesetzes (erst recht) kaum zu entnehmenden - Preisnachlasses zugelassen (Bergkemper in jurisPR-SteuerR 46/2006; Drenseck in Schmidt, EStG, 27. A., § 8 Rdn. 71; Thomas in INF 2006, 846; ebenso im Ergebnis Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 07.03.2007 3 K 386/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1866, Rev. VI R 18/07; Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 8 Rdn. 565).
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 30/09

    Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Die dagegen gerichtete Klage auf volle Berücksichtigung des durchschnittlichen Preisnachlasses war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1288 veröffentlichten Gründen erfolgreich.
  • BFH, 09.04.2014 - X K 10/13

    Ruhen des Verfahrens

    So hatte das FG Düsseldorf durch Urteil vom 30. April 2009  15 K 4357/08 E (EFG 2009, 1288) bei der Ermittlung des Endpreises den gesamten Händlerrabatt in Abzug gebracht.
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