Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08 E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung mit dem Lohnbegriff
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 3
Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung mit dem Lohnbegriff - Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung mit dem Lohnbegriff
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldwerter Vorteil für einen Jahreswagen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Bewertung des geldwerten Vorteils bei Rabatten für Jahreswagen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Bewertung des geldwerten Vorteils
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Finanzgericht Düsseldorf zum geldwerten Vorteil für einen Jahreswagen
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08 E
- FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08 1288
- BFH, 26.07.2012 - VI R 30/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1288
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02
Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen
Auszug aus FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08
Das Einspruchsverfahren wurde im Hinblick auf die Revision VI R 41/02 zunächst zum Ruhen gebracht.Nach Ergehen des Urteils des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 05.09.2006 VI R 41/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 309, und des sog. Nichtanwendungserlasses mit BMF-Schreiben vom 28.03.2007, BStBl I 2007, 464, wies der Beklagte die Einsprüche mit Einspruchsentscheidung vom 15.10.2008 als unbegründet zurück.
BFH-Urteil vom 05.09.2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309, seien - so die Kläger - hier entsprechend anzuwenden.
In diesem Fall hat der Arbeitnehmer jedenfalls im Rahmen seiner Veranlagung die Wahl, die Höhe des geldwerten Vorteils entweder nach der Regelung des § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag, oder mit diesen nach der Regelung des § 8 Abs. 3 EStG bewerten zu lassen (BFH-Urteil vom 05.09.2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309).
Deren Anwendung ist indes nach dem genannten Sinn und Zweck der Bestimmung nicht sachgerecht in den Fällen, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG nicht mehr dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspräche; um hier Abhilfe zu schaffen, hat auch die Finanzverwaltung im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG mit BMF-Schreiben vom 30.01.1996, BStBl I 1996, 114, den Abzug eines - allerdings nur hälftigen und insoweit dem Wortlaut des Gesetzes (erst recht) kaum zu entnehmenden - Preisnachlasses zugelassen (Bergkemper in jurisPR-SteuerR 46/2006;… Drenseck in Schmidt, EStG, 27. A., § 8 Rdn. 71; Thomas in INF 2006, 846; ebenso im Ergebnis Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 07.03.2007 3 K 386/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1866, Rev. VI R 18/07;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 8 Rdn. 565).
Die Zulassung der Revision erfolgt gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; der sog. Nichtanwendungserlass des BMF vom 28.03.2007 bringt gegen das BFH-Urteil vom 05.09.2006 VI R 41/02 in der dortigen Entscheidung noch nicht berücksichtigte Gesichtspunkte (Gesetzeswortlaut; typisierender und vereinfachender Charakter der Vorschrift) vor.
- BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen …
Auszug aus FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08
Deren Anwendung ist indes nach dem genannten Sinn und Zweck der Bestimmung nicht sachgerecht in den Fällen, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG nicht mehr dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspräche; um hier Abhilfe zu schaffen, hat auch die Finanzverwaltung im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG mit BMF-Schreiben vom 30.01.1996, BStBl I 1996, 114, den Abzug eines - allerdings nur hälftigen und insoweit dem Wortlaut des Gesetzes (erst recht) kaum zu entnehmenden - Preisnachlasses zugelassen (Bergkemper in jurisPR-SteuerR 46/2006;… Drenseck in Schmidt, EStG, 27. A., § 8 Rdn. 71; Thomas in INF 2006, 846; ebenso im Ergebnis Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 07.03.2007 3 K 386/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1866, Rev. VI R 18/07;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 8 Rdn. 565). - FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 3 K 386/04
Besteuerung von geldwerten Vorteilen nach Inkrafttreten des Rabattgesetzes …
Auszug aus FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08
Deren Anwendung ist indes nach dem genannten Sinn und Zweck der Bestimmung nicht sachgerecht in den Fällen, in denen die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG nicht mehr dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspräche; um hier Abhilfe zu schaffen, hat auch die Finanzverwaltung im Rahmen des § 8 Abs. 3 EStG mit BMF-Schreiben vom 30.01.1996, BStBl I 1996, 114, den Abzug eines - allerdings nur hälftigen und insoweit dem Wortlaut des Gesetzes (erst recht) kaum zu entnehmenden - Preisnachlasses zugelassen (Bergkemper in jurisPR-SteuerR 46/2006;… Drenseck in Schmidt, EStG, 27. A., § 8 Rdn. 71; Thomas in INF 2006, 846; ebenso im Ergebnis Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -FG- vom 07.03.2007 3 K 386/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1866, Rev. VI R 18/07;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 8 Rdn. 565).
- BFH, 26.07.2012 - VI R 30/09
Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG
Die dagegen gerichtete Klage auf volle Berücksichtigung des durchschnittlichen Preisnachlasses war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1288 veröffentlichten Gründen erfolgreich. - BFH, 09.04.2014 - X K 10/13
Ruhen des Verfahrens
So hatte das FG Düsseldorf durch Urteil vom 30. April 2009 15 K 4357/08 E (EFG 2009, 1288) bei der Ermittlung des Endpreises den gesamten Händlerrabatt in Abzug gebracht.