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   FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06 U   

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FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06 U (https://dejure.org/2008,11961)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2008 - 5 K 3229/06 U (https://dejure.org/2008,11961)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2008 - 5 K 3229/06 U (https://dejure.org/2008,11961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei Erbringung der Eingangsleistungen gegenüber den Gesellschaftern anstelle ihrer Erbringung gegenüber der Gesellschaft; Richtlinienkonforme Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Frage der Erbringung einer ...

  • Judicialis

    UStG § 14; ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; RL 67/227/EWG Art. 2; ; RL 77/388/EWG Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug - Versagung des Vorsteuerabzugs bei Erbringung der Eingangsleistungen gegenüber den Gesellschaftern anstelle ihrer Erbringung gegenüber der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei Erbringung der Eingangsleistungen gegenüber den Gesellschaftern anstelle ihrer Erbringung gegenüber der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
    Die Aufwendungen müssten somit Teil der Kosten der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze sein, für die die bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen verwendet würden (Hinweis auf EuGH, Urteil vom 27.09.2001, Rs C-16/00, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2001, 500, Rz. 27 ff. m. w. N.).

    Solche Dienstleistungen hängen direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 27.09.2001, Rs. C-16/00, UR 2001, 500).

  • BFH, 01.07.2004 - V R 32/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
    Dies entspreche auch der Auffassung des BFH in seinemUrteil vom 01.07.2004, V R 32/00, BStBl II 2004, 1022, in welchem der BFH über den Abzug von Vorsteuern aus Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft und der Aufnahme von Gesellschaftern zu entscheiden gehabt habe.

    In diesem Zusammenhang ist auch auf ein Urteil des BFH vom 01.07.2004, V R 32/00, BStBl II 2004, 1022, zu verweisen.

  • BFH, 13.07.1994 - XI R 55/93

    1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
    Der Beklagte verweigerte der Sprungklage seine Zustimmung und erließ unter dem 05.07.2006 insgesamt für alle Streitjahre eine ablehnende Einspruchsentscheidung, die insbesondere unter Bezugnahme auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.07.1994 (XI R 55/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 907) undvom 22.04.1998 (XI R 61/97, BStBl II 1998, 586) begründet wurde.

    Zwar hat der BFH in einemUrteil vom 13.07.1994, XI R 55/93, BStBl II 1994, 907, entschieden, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung nicht dem betrieblichen bzw. unternehmerischen Bereich zuzuordnen sei.

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 61/97

    Vorsteuerabzug aus Treuhandgebühren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
    Der Beklagte verweigerte der Sprungklage seine Zustimmung und erließ unter dem 05.07.2006 insgesamt für alle Streitjahre eine ablehnende Einspruchsentscheidung, die insbesondere unter Bezugnahme auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.07.1994 (XI R 55/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 907) undvom 22.04.1998 (XI R 61/97, BStBl II 1998, 586) begründet wurde.

    Nach dem Urteil des BFH vom 22.04.1998, XI R 61/97, BStBl II 1998, 586, gehöre zwar zum Bereich der unternehmerisch veranlassten Geschäftsführung auch der innerbetriebliche Verwaltungsbereich und der Bereich der innergesellschaftlichen Kommunikation.

  • EuGH, 22.02.2001 - C-408/98

    Abbey National

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
    Daher müssen die Kostenelemente in der Regel entstanden sein, bevor der Steuerpflichtige die besteuerten Umsätze ausführt, denen sie zuzurechnen sind (EuGH, Urteile vom 08.06.2000, Rs. C-98/98, UR 2000, 342;vom 22.02.2001, Rs. C-408/98, UR 2001, 164).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
    Daher müssen die Kostenelemente in der Regel entstanden sein, bevor der Steuerpflichtige die besteuerten Umsätze ausführt, denen sie zuzurechnen sind (EuGH, Urteile vom 08.06.2000, Rs. C-98/98, UR 2000, 342;vom 22.02.2001, Rs. C-408/98, UR 2001, 164).
  • BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung

    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 220.
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