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   FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 9 K 79/05   

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https://dejure.org/2008,22990
FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 9 K 79/05 (https://dejure.org/2008,22990)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2008 - 9 K 79/05 (https://dejure.org/2008,22990)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 9 K 79/05 (https://dejure.org/2008,22990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung eines Schenkungsversprechens als neue Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung - Änderung eines Schenkungsversprechens als neue Schenkung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1210
  • EFG 2009, 500
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 9 K 79/05
    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) auch in seinen Entscheidungen vom 14. Juli 1982 (BStBl II 1983, 19 ), vom 28. Oktober 1992 ( II R 21/92) und vom 30. Juni 1999 ( II R 70/97) das Verhältnis zwischen dem die Anwartschaft Einräumenden und dem Anwartschaftsberechtigten als maßgebliches Verhältnis für die Bemessung des Steuersatzes, der Steuerklasse und des Freibetrages angesehen.

    Wenig Bezug zum vorliegenden Sachverhalt kann der Senat dem BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 II R 70/97 (BFHE 189, 543 , BStBl II 1999, 742) entnehmen, wo im Falle der Einräumung eines Bezugsrechts aus einer Kapitallebensversicherung entschieden wurde, dass Zuwendungsgegenstand erst die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung sei.

  • BFH, 28.10.1992 - II R 21/92

    Erbschaftsteuerpflicht bei unentgeltlicher Übertragung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 9 K 79/05
    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) auch in seinen Entscheidungen vom 14. Juli 1982 (BStBl II 1983, 19 ), vom 28. Oktober 1992 ( II R 21/92) und vom 30. Juni 1999 ( II R 70/97) das Verhältnis zwischen dem die Anwartschaft Einräumenden und dem Anwartschaftsberechtigten als maßgebliches Verhältnis für die Bemessung des Steuersatzes, der Steuerklasse und des Freibetrages angesehen.

    Auch aus dem Gedanken des § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG , mit dem sich das vom Kl zitierte BFH-Urteil vom 28. Oktober 1992 II R 21/92 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 169, 456, BStBl II 1993, 158 ) befasste, lässt sich die vom Kl gewünschte Lösung nicht herleiten.

  • BFH, 14.07.1982 - II R 16/81

    Ausführung einer Grundstücksschenkung; Steuerklasse bei einer erst nach dem Tod

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 9 K 79/05
    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) auch in seinen Entscheidungen vom 14. Juli 1982 (BStBl II 1983, 19 ), vom 28. Oktober 1992 ( II R 21/92) und vom 30. Juni 1999 ( II R 70/97) das Verhältnis zwischen dem die Anwartschaft Einräumenden und dem Anwartschaftsberechtigten als maßgebliches Verhältnis für die Bemessung des Steuersatzes, der Steuerklasse und des Freibetrages angesehen.

    Dem vom Kl weiter zitierten BFH-Urteil vom 14. Juli 1982 II R 16/81 (BFHE 136, 501 , BStBl II 1983, 19 ) liegt eine Schenkung zugrunde, die erst nach dem Tode des Schenkers ausgeführt wurde.

  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.05.2008 - 9 K 79/05
    Trotz Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch fehlt es an der Ausführung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sogar dann noch, wenn der Schenkungsvertrag über ein Grundstück bereits zustande gekommen ist, der Beschenkte aber von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach dem Tod des Schenkers, Gebrauch machen darf (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-vom 2. Februar 2005 II R 26/02, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 312 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.10.2009 - II R 32/08

    (Freigebige Zuwendung des Erben bei wesentlicher Änderung des vom Erblasser

    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 500.
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