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   FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 397/08   

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https://dejure.org/2008,21807
FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 397/08 (https://dejure.org/2008,21807)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2008 - 3 K 397/08 (https://dejure.org/2008,21807)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2008 - 3 K 397/08 (https://dejure.org/2008,21807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflichtigkeit von Destinatszahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflichtigkeit von Destinatszahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 816
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 11.07.2007 - I R 105/05

    Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG 1997 i.d.F. des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 397/08
    Der BFH habe z.B. im BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 I R 105/05 (BFHE 218, 327 , BStBl II 2007, 841 ) das Entstehen einer ungewollten Besteuerungslücke bei § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG in Kauf genommen.

    Aus dem BFH-Urteil in BFHE 218, 327 , BStBl II 2007, 841 ergebe sich nichts anderes.

    c) Das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 I R 105/05 (BFHE 218, 327 , BStBl II 2007, 841 ) liefert für die Beurteilung des Streitfalls keine Erkenntnisse.

  • BFH, 31.03.2004 - X R 18/03

    Steuerbarkeit von Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten aus dem Ausland

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 397/08
    Nur beiläufig sei deshalb erwähnt, dass es auf den objektivierten Gesetzeswillen ankommt und die Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nur insoweit berücksichtigt werden können, als sie aus dem Gesetz selbst erkennbar sind (z.B. BFH-Urteile vom 31. März 2004 X R 18/03, BFHE 206, 68 , BStBl II 2004, 1047, m.w.N.), woran es vorliegend in Bezug auf eine "Sperrwirkung" fehlen würde.
  • BFH, 20.08.2008 - I R 29/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8a KStG 2002 als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 397/08
    Insoweit läge - wie z.B. bei einer verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahe stehende Person (vgl. dazu zuletzt BFH-Urteil vom 20. August 2008 I R 29/07, www.bundesfinanzhof.de, unter II.2.c) - eine Erfassung beim Stifter näher.
  • BFH, 14.07.2010 - X R 62/08

    Besteuerung von Destinatszahlungen - Einfluss der Anwendungsvorschriften auf das

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 816 veröffentlichtem Urteil abgewiesen; das FA habe zu Recht die Steuerpflicht der Zahlungen der S nach § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a i.V.m. § 52 Abs. 38 EStG bei der Klägerin bejaht.
  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2009 - 5 K 277/06

    Wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen im Sinne des § 20 Abs.

    Dies war - wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt - im Hinblick auf die im Zuge der Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren erfolgten Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes auf 25% aus Gründen der Gleichbehandlung mit steuerbefreiten Stiftungen auch ausdrücklich beabsichtigt (vgl. FG Baden - Württemberg, Urteil vom 20. November 2008 3 K 397/08, StE 2009, 195 (red. Leitsatz)).

    Das FG Baden-Württemberg hat in einem "obiter dictum" der Auffassung zugeneigt, dass eher nur der Stifter und dessen Erben "hinter der Stiftung stehende Personen" und damit "Quasi - Anteilseigner" der Stiftung im Sinne der der Gesetzesbegründung zu § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG seien (Urt. vom 20.11.2008, 3 K 397/08, S.9 zit. nach [...]).

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