Rechtsprechung
FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewerbesteuergesetz: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 8 Nr. 1
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
- BFH, 15.09.2011 - I R 51/10
- BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 194/12
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1717
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 19.08.1998 - XI R 9/97
Begriff der Dauerschuld
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
Eine besondere Tilgungsvereinbarung für jedes einzelne Kreditgeschäft ist nicht erforderlich, wenn das laufende Geschäft und das Kreditgeschäft einander in der Weise tatsächlich zugeordnet sind, das verfügbare Erlöse (einschließlich erzielter Zinsen) aus dem finanzierten Geschäft ausschließlich zur Zurückführung des jeweiligen Kredits verwendet werden (BFH, Urteil vom 19.08.1998 - IX R 9/97, BStBl II 1999, 33).Entscheidend ist hierbei, dass die Erlöse nicht anderen Verwendungen zugeführt werden können, sondern der freien Verfügung des Kaufmanns entzogen sind (vgl. BFH, Urteil vom 19.08.1998 - XI R 9/97, BStBl II 1999, 33).
- BFH, 07.08.1990 - VIII R 6/90
Globalkredite als Dauerschulden
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
Die Rechtsprechung nimmt eine Unterscheidung zwischen Dauerschulden und laufenden Verbindlichkeiten in erster Linie nach dem Charakter der Schuld vor (vgl. BFH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII R 51/04, BStBl II 2008, 137; Urteil vom 07.08.1990 - VIII R 6/90, BStBl II 1991, 246).Der Zusammenhang mit dem einzelnen Geschäftsvorfall und dem in Anspruch genommenen Kredit muss vertraglich begründet und bei der Abwicklung des Kredits auch tatsächlich gewahrt werden (BFH, Urteil vom 07.08.1990 - VIII R 6/90, BStBl II 1991, 246 m. w. N.).
- BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
Die Dreitagefrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe verlängert sich, wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag (vgl. BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 68/98, BFH/NV 2003, 1626).
- BFH, 29.03.2007 - IV R 55/05
Avalgebühr ist kein Entgelt für Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG - …
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
So können Verbindlichkeiten auch gegenüber verschiedenen Kreditgebern als eine Schuld i. S. d. § 8 Nr. 1 GewStG a. F. zu beurteilen sein, wenn sie wirtschaftlich eng zusammenhängen und durch Vereinbarungen zwischen den Kreditgebern und zwischen ihnen und dem Kreditnehmer derart miteinander verknüpft sind, dass gerade die Verknüpfung dem Kreditnehmer die längerfristige Nutzung von Kreditmitteln sichert (BFH, Urteil vom 29.03.2007 - IV R 55/05, BStBl II 2007, 655 m. w. N.; Urteil vom 20.06.1990 - I R 127/86, BStBl II 1990, 915). - BFH, 13.12.2006 - VIII R 51/04
Refinanzierungskredite des Leasinggebers als Dauerschulden
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
Die Rechtsprechung nimmt eine Unterscheidung zwischen Dauerschulden und laufenden Verbindlichkeiten in erster Linie nach dem Charakter der Schuld vor (vgl. BFH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII R 51/04, BStBl II 2008, 137; Urteil vom 07.08.1990 - VIII R 6/90, BStBl II 1991, 246). - BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90
Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu …
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
Dient ein Kredit der Beschaffung des eigentlichen Dauerbetriebskapitals, das dem Betrieb nach dessen Eigenart, besonderer Anlage und Gestaltung ständig zur Verfügung stehen muss, so handelt es sich regelmäßig um eine Dauerschuld (vgl. BFH, Urteil vom 18.04.1991, IV R 6/90, BStBl II 1991, 548). - BFH, 24.01.1996 - I R 160/94
Konzern - Dauerkredite
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
Maßgeblich ist die tatsächliche Dauer der Verstärkung, nicht die vereinbarte Laufzeit der Schuld (BFH, Urteil vom 24.01.1996 - I R 160/94, BStBl II 1996, 328). - BFH, 03.07.1997 - IV R 2/97
Kontokorrentschuld als Dauerschuld
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
Besteht das Guthaben innerhalb des Jahreszeitraums jedoch nur an einigen wenigen Tagen, so steht das der Annahme einer Dauerschuld nicht entgegen (BFH, Urteil vom 03.07.1997 - IV R 2/97, BStBl II 1997, 742 m. w. N.). - BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97
Mietvertrag - Darlehen - Nahe Angehörige - Fremdvergleich - Nebenkosten - Kosten …
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
Eine besondere Tilgungsvereinbarung für jedes einzelne Kreditgeschäft ist nicht erforderlich, wenn das laufende Geschäft und das Kreditgeschäft einander in der Weise tatsächlich zugeordnet sind, das verfügbare Erlöse (einschließlich erzielter Zinsen) aus dem finanzierten Geschäft ausschließlich zur Zurückführung des jeweiligen Kredits verwendet werden (BFH, Urteil vom 19.08.1998 - IX R 9/97, BStBl II 1999, 33). - BFH, 20.06.1990 - I R 127/86
Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditgebern als einheitliche …
Auszug aus FG Hamburg, 27.05.2010 - 2 K 68/08
So können Verbindlichkeiten auch gegenüber verschiedenen Kreditgebern als eine Schuld i. S. d. § 8 Nr. 1 GewStG a. F. zu beurteilen sein, wenn sie wirtschaftlich eng zusammenhängen und durch Vereinbarungen zwischen den Kreditgebern und zwischen ihnen und dem Kreditnehmer derart miteinander verknüpft sind, dass gerade die Verknüpfung dem Kreditnehmer die längerfristige Nutzung von Kreditmitteln sichert (BFH, Urteil vom 29.03.2007 - IV R 55/05, BStBl II 2007, 655 m. w. N.; Urteil vom 20.06.1990 - I R 127/86, BStBl II 1990, 915).
- BFH, 15.09.2011 - I R 51/10
Hinzurechnung von sog. Dauerschuldzinsen: Rahmenkreditvertrag mit …
Die Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Hamburg, Urteil vom 27. Mai 2010 2 K 68/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1717).