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   FG Niedersachsen, 16.12.2009 - 2 K 447/07   

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https://dejure.org/2009,21801
FG Niedersachsen, 16.12.2009 - 2 K 447/07 (https://dejure.org/2009,21801)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2009 - 2 K 447/07 (https://dejure.org/2009,21801)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 2 K 447/07 (https://dejure.org/2009,21801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwangsentnahme führt nicht zur Überentnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4a S. 2 EStG; § 52 Abs. 15 EStG
    Abziehbarkeit von Schuldzinsen i.R.d. Tätigung von Überentnahmen; Zwangsentnahme als Entnahme i.S.v. § 4 Abs. 4a Einkommenssteuergesetz (EStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4a; EStG § 52 Abs. 15 Satz 6
    Übernahme durch Zwangsentnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme durch Zwangsentnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsentnahmen führen nicht zur Überentnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 941
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.06.2006 - IV R 48/03

    Zur Ermittlung nicht abziehbarer betrieblicher Schuldzinsen in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2009 - 2 K 447/07
    Die dem entgegenstehende Auffassung (vgl. z.B. Kolbe, StuB 2004, 462, 464; Schallmoser in Hermann/Heuer/Raupach, § 4 Anm. 1052; OFD Koblenz v. 21.07.2003, DStZ 2003, 705) ist aus den vom FG Münster genannten Gründen, - die auch der BFH als "überzeugend" bezeichnet hat, ohne die Frage abschließend zu entscheiden (BFH v. 01.06.2006, IV R 48/03) -, zu folgen.

    Der BFH ließ diese Rechtsfrage in seinem Urteil vom 01.06.2006 (IV R 48/03, a.a.O.) dahinstehen.

  • FG Münster, 16.10.2003 - 8 K 2448/02

    Eingeschränkter Schuldzinsenabzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2009 - 2 K 447/07
    Der Senat geht insoweit im Anschluss an den 8. Senat des FG Münster (Urt. v. 16.10.2003, 8 K 2448/02 E) davon aus, dass in der Eile des Vermittlungsverfahrens die Problematik der Behandlung von Zwangsentnahmen vom Gesetzgeber schlicht übersehen wurde.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die überzeugenden Ausführungen des FG Münster im Urteil vom 16.10.2003 (8 K 2448/02 E, EFG 2004, 174; vgl. auch z.B. Kanzler in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap. 24, Rz. 73) verwiesen, denen sich der Senat anschließt.

  • VG Leipzig, 28.07.2010 - 4 K 94/09
    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.2009 - 2 K 447/07
    b) Der Auffassung, dass eine fiktive Entnahme gem. § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. nicht zu Überentnahmen führt, stehen auch - entgegen dem Vorbringen des Beklagten - nicht die Ausführungen im Urteil des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 23.09.2009 (4 K 94/09) entgegen.
  • FG München, 26.09.2013 - 5 K 2563/11

    Keine Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG bei Überführung eines vor 1999

    - Zwangsentnahmen sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Dezember 2009 2 K 447/07 -Streitjahre 2001 bis 2003-, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 941).
  • FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12

    Beanstandung einer aufgrund einer nicht zu berücksichtigenden Zwangseinlage

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass Zwangsentnahmen unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks der Regelung des § 4 Abs. 4a EStG nicht zur Erhöhung der Überentnahmen beitragen (Senatsurteil vom 16. Dezember 2009, 2 K 447/07, EFG 2010, 941 zur Zwangsentnahme durch den Wegfall der Nutzungswertbesteuerung).
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