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   FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07   

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https://dejure.org/2010,30605
FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07 (https://dejure.org/2010,30605)
FG München, Entscheidung vom 22.04.2010 - 14 K 63/07 (https://dejure.org/2010,30605)
FG München, Entscheidung vom 22. April 2010 - 14 K 63/07 (https://dejure.org/2010,30605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsätze eines Seniorenwohnheims

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Umsätzen aus dem Betrieb eines als gemeinnützige Körperschaft anerkannten Altenwohnheims; Nachweis der Erforderlichkeit der Pflegebedürftigkeit von Patienten eines Altenwohnheims durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes; Übernahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Seniorenwohnheims nur bei Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Seniorenwohnheims nur bei Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1025
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Urteil vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 -Ambulanter Pflegedienst Kügler GmbH- (Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2002, 513) entschieden, dass diese Vorschrift den Mitgliedstaaten ein Ermessen in der Frage einräumt, ob sie bestimmten Einrichtungen sozialen Charakter zuerkennen.

    Bei der Kontrolle durch die nationalen Gerichte ist es Sache des nationalen Gerichts, anhand aller maßgeblichen Umstände und unter Berücksichtigung des Bestehens nationaler Vorschriften, gleich ob es sich dabei um nationale oder regionale, um Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, um Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit handelt, sowie des Umstands, dass Gemeinschaften mit den gleichen Tätigkeiten wegen des mit diesen Tätigkeiten verbundenen Gemeinwohlinteresses bereits in den Genuss einer ähnlichen Steuerbefreiung kommen, und des Umstands, dass die Kosten der erbrachten Leistungen möglicherweise zum großen Teil von durch Gesetz errichteten Krankenkassen oder von Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, zu denen die privaten Wirtschaftsteilnehmer vertragliche Beziehungen unterhalten, zu bestimmen, ob der Steuerpflichtige eine als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtung im Sinne dieser Bestimmung ist (EuGH-Urteil vom 10. September 2002 - C-141/00 "Kügler", BFH/NV Beilage 2003, 30).

  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum -

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Sie bezweckt die Entlastung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und - insoweit entsprechend- die selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; BFH-Beschlüsse vom 8. November 2000 V B 72/00, BFH/NV 2001, 496; vom 30. Juni 2000 V B 3/00, BFH/NV 2001, 211).

    Dies entspricht dem Sinn und der Bedeutung dieser Befreiungsvorschrift, die Leistungen betrifft, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind und gerade die Entlastung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und -insoweit entsprechend- die selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer bezweckt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; BFH-Beschlüsse vom 8. November 2000 V B 72/00, BFH/NV 2001, 496; vom 30. Juni 2000 V B 3/00, BFH/NV 2001, 211).

  • BFH, 30.06.2000 - V B 3/00

    § 4 Nr. 16 UStG : Steuerfreiheit für Lieferung von Labormaterial

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Sie bezweckt die Entlastung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und - insoweit entsprechend- die selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; BFH-Beschlüsse vom 8. November 2000 V B 72/00, BFH/NV 2001, 496; vom 30. Juni 2000 V B 3/00, BFH/NV 2001, 211).

    Dies entspricht dem Sinn und der Bedeutung dieser Befreiungsvorschrift, die Leistungen betrifft, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind und gerade die Entlastung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und -insoweit entsprechend- die selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer bezweckt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; BFH-Beschlüsse vom 8. November 2000 V B 72/00, BFH/NV 2001, 496; vom 30. Juni 2000 V B 3/00, BFH/NV 2001, 211).

  • BFH, 08.11.2000 - V B 72/00

    Pflegekosten i.S.v. § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Sie bezweckt die Entlastung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und - insoweit entsprechend- die selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; BFH-Beschlüsse vom 8. November 2000 V B 72/00, BFH/NV 2001, 496; vom 30. Juni 2000 V B 3/00, BFH/NV 2001, 211).

    Dies entspricht dem Sinn und der Bedeutung dieser Befreiungsvorschrift, die Leistungen betrifft, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind und gerade die Entlastung der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und -insoweit entsprechend- die selbst zahlenden Privatpatienten von der Umsatzsteuer bezweckt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1998 V R 76/97, BFH/NV 1998, 1534; BFH-Beschlüsse vom 8. November 2000 V B 72/00, BFH/NV 2001, 496; vom 30. Juni 2000 V B 3/00, BFH/NV 2001, 211).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Darüber hinaus hält der Senat die Auslegung der im Streitfall maßgeblichen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts für nicht zweifelhaft und sieht daher keine Verpflichtung, die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 -CILFIT-, EuGHE 1982, 3415, 3430, BFH-Urteil vom 22. April 2008 VII R 29/06, BFH/NV 2008, 1285).
  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Diese kann grundsätzlich nur durch die Erteilung einer verbindlichen Zusage oder Auskunft geschaffen werden, nicht hingegen durch den Erlass allgemeiner Verwaltungsrichtlinien (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 5. Mai 1999 XI R 1/97, BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653, 656; vom 31. Oktober 1990 I R 3/86, BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, 612, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Insoweit könne das Bestehen spezifischer Vorschriften berücksichtigt werden, gleich ob es sich dabei um nationale oder regionale, um Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, um Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit handele (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 24/00, BStBl II 2004, 89).
  • BFH, 22.04.2008 - VII R 29/06

    Bananenimporteur muss Echtheit der bei der Einfuhr vorgelegten Einfuhrlizenzen

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Darüber hinaus hält der Senat die Auslegung der im Streitfall maßgeblichen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts für nicht zweifelhaft und sieht daher keine Verpflichtung, die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 -CILFIT-, EuGHE 1982, 3415, 3430, BFH-Urteil vom 22. April 2008 VII R 29/06, BFH/NV 2008, 1285).
  • BFH, 05.05.1999 - XI R 1/97

    Verlustabzug beim Erben

    Auszug aus FG München, 22.04.2010 - 14 K 63/07
    Diese kann grundsätzlich nur durch die Erteilung einer verbindlichen Zusage oder Auskunft geschaffen werden, nicht hingegen durch den Erlass allgemeiner Verwaltungsrichtlinien (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 5. Mai 1999 XI R 1/97, BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653, 656; vom 31. Oktober 1990 I R 3/86, BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, 612, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2013 - XI R 45/10

    Zur Umsatzsteuerfreiheit der von einem Altenwohnheim erbrachten Leistungen

    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1025 veröffentlicht.
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