Rechtsprechung
   FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24149
FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08 F (https://dejure.org/2011,24149)
FG Münster, Entscheidung vom 03.05.2011 - 1 K 2214/08 F (https://dejure.org/2011,24149)
FG Münster, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 1 K 2214/08 F (https://dejure.org/2011,24149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,24149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen nachhaltiger Erfindertätigkeit und nicht steuerbarer Zufallserfindung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf einer Idee ohne Verwertungsreife

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2261
  • EFG 2011, 1877
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02

    Veräußerung einer Zufallserfindung

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
    Darüber hinaus muss sie sich auch objektiv als nachhaltig darstellen (vgl. nur BFH-Urteil vom 10.09.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218 mwN.).

    Eine solche einmalige Erfindertätigkeit ist aber nur nachhaltig, wenn sie als planmäßig anzusehen ist (BFH-Urteil vom 10.9.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218 mwN.).

    Auch widerspreche es, so der BFH an anderer Stelle, allgemeinen Erfahrungssätzen, dass allein für die erfinderische Idee ein Patent erhältlich sei (so BFH-Urteil vom 10.9.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218).

    Eine Steuerbarkeit gemäß § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG scheidet im Fall der Zufallserfindung aus, da es am Anschaffungsvorgang fehlt (BFH-Urteil vom 10.9.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218).

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 29/97

    Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
    Der sog. Zufallserfindung liegt mangels Wiederholungsabsicht eine solche Nachhaltigkeit auch bei Einmaligkeit nicht zugrunde (so BFH-Urteil vom 18.06.1998 IV R 29/97, BStBl II 1998, 567).

    Diese Planmäßigkeit wird angenommen, wenn bei Erfindungen weitere Tätigkeiten erfolgen, die diese bis zur Verwertungsreife fördern (BFH-Urteil vom 18.06.1998 IV R 29/97, BStBl II 1998, 567).

    Im Fall der Anmeldung eines Patentes hatte der BFH nämlich eine solche Zufallserfindung als kaum in der Praxis vorkommend auch deshalb abgelehnt, weil es bei einer Erfindung weiterer Förderungsmaßnahmen bedarf, um die für die Patentierung nötige Verwertungsreife herzustellen (so BFH-Urteil vom 18.6.1998 IV R 29/97, BStBl II 1998, 567).

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98

    Nichtigkeit eines VA

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
    Eine solche Auslegung ist auch grundsätzlich möglich (BFH-Urteil vom 19.8.1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 und vom 15.1.2006 (I R 52/05, BFH/NV 2006, 1243).
  • BFH, 25.01.2006 - I R 52/05

    VA - Adressat

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
    Eine solche Auslegung ist auch grundsätzlich möglich (BFH-Urteil vom 19.8.1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 und vom 15.1.2006 (I R 52/05, BFH/NV 2006, 1243).
  • FG Hamburg, 12.12.2005 - VI 18/04

    Einkommensteuer: Nachhaltige erfinderische Tätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
    Auch sei zu beachten, dass die Klägerin selbst alle für die Eintragung notwendigen Arbeiten erbracht habe, so dass der Fall nicht mit dem vom Finanzgericht Hamburg am 12.12.2005 (VI 18/04) identisch sei, bei dem ein Patentanwalt diese Arbeiten übernommen habe.
  • BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70

    Hochschullehrer - Verfassungsrechtsstreit - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
    Vorübergehend in diesem Sinne ist eine Tätigkeit, wenn sie planmäßig nur einmalig oder wenige Male, jedoch mit der Absicht ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (so schon BFH-Urteil vom 28.01.1971 IV R 194/70, BStBl II 1971, 684).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht