Rechtsprechung
FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08 F |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerbarkeit der Veräußerung einer Erfindung; Voraussetzungen für eine Nachhaltigkeit einer einmaligen Erfindertätigkeit; Steuerbarkeit bei einer Zufallserfindung
- Betriebs-Berater
Abgrenzung nachhaltige Erfindertätigkeit/Zufallserfindung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zufallserfindung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuer - Zufallserfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Abgrenzung zwischen nachhaltiger Erfindertätigkeit und nicht steuerbarer Zufallserfindung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verkauf einer Idee ohne Verwertungsreife
Papierfundstellen
- BB 2011, 2261
- EFG 2011, 1877
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02
Veräußerung einer Zufallserfindung
Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
Darüber hinaus muss sie sich auch objektiv als nachhaltig darstellen (vgl. nur BFH-Urteil vom 10.09.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218 mwN.).Eine solche einmalige Erfindertätigkeit ist aber nur nachhaltig, wenn sie als planmäßig anzusehen ist (BFH-Urteil vom 10.9.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218 mwN.).
Auch widerspreche es, so der BFH an anderer Stelle, allgemeinen Erfahrungssätzen, dass allein für die erfinderische Idee ein Patent erhältlich sei (so BFH-Urteil vom 10.9.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218).
Eine Steuerbarkeit gemäß § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG scheidet im Fall der Zufallserfindung aus, da es am Anschaffungsvorgang fehlt (BFH-Urteil vom 10.9.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218).
- BFH, 18.06.1998 - IV R 29/97
Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit
Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
Der sog. Zufallserfindung liegt mangels Wiederholungsabsicht eine solche Nachhaltigkeit auch bei Einmaligkeit nicht zugrunde (so BFH-Urteil vom 18.06.1998 IV R 29/97, BStBl II 1998, 567).Diese Planmäßigkeit wird angenommen, wenn bei Erfindungen weitere Tätigkeiten erfolgen, die diese bis zur Verwertungsreife fördern (BFH-Urteil vom 18.06.1998 IV R 29/97, BStBl II 1998, 567).
Im Fall der Anmeldung eines Patentes hatte der BFH nämlich eine solche Zufallserfindung als kaum in der Praxis vorkommend auch deshalb abgelehnt, weil es bei einer Erfindung weiterer Förderungsmaßnahmen bedarf, um die für die Patentierung nötige Verwertungsreife herzustellen (so BFH-Urteil vom 18.6.1998 IV R 29/97, BStBl II 1998, 567).
- BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98
Nichtigkeit eines VA
Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
Eine solche Auslegung ist auch grundsätzlich möglich (BFH-Urteil vom 19.8.1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 …und vom 15.1.2006 (I R 52/05, BFH/NV 2006, 1243).
- BFH, 25.01.2006 - I R 52/05
VA - Adressat
Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
Eine solche Auslegung ist auch grundsätzlich möglich (…BFH-Urteil vom 19.8.1999 IV R 34/98, BFH/NV 2001, 409 und vom 15.1.2006 (I R 52/05, BFH/NV 2006, 1243). - FG Hamburg, 12.12.2005 - VI 18/04
Einkommensteuer: Nachhaltige erfinderische Tätigkeit
Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
Auch sei zu beachten, dass die Klägerin selbst alle für die Eintragung notwendigen Arbeiten erbracht habe, so dass der Fall nicht mit dem vom Finanzgericht Hamburg am 12.12.2005 (VI 18/04) identisch sei, bei dem ein Patentanwalt diese Arbeiten übernommen habe. - BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70
Hochschullehrer - Verfassungsrechtsstreit - Prozeßbevollmächtigter - …
Auszug aus FG Münster, 03.05.2011 - 1 K 2214/08
Vorübergehend in diesem Sinne ist eine Tätigkeit, wenn sie planmäßig nur einmalig oder wenige Male, jedoch mit der Absicht ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (so schon BFH-Urteil vom 28.01.1971 IV R 194/70, BStBl II 1971, 684).
- FG München, 21.05.2015 - 10 K 2195/12
Erfindervergütung als nachträglicher Arbeitslohn steuerbar
Schließlich sei der Rechtsprechung (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juni 1998 IV R 29/97, BFHE 186, 351, BStBl II 1998, 567; vom 10. September 2003 XI R 26/02, BFHE 203, 448, BStBl II 2004, 218; FG- Münster, Urteil vom 3. Mai 2011 1 K 2214/08, EFG 2011, 1877) zu entnehmen, dass es sich bei der streitgegenständlichen Erfindung mangels Nachhaltigkeit und fehlender weiterer Tätigkeit des Klägers bis zur Verwertungsreife um eine steuerfreie Zufallserfindung handle.