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   FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09 K   

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FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09 K (https://dejure.org/2010,6189)
FG Münster, Entscheidung vom 09.07.2010 - 9 K 75/09 K (https://dejure.org/2010,6189)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 9 K 75/09 K (https://dejure.org/2010,6189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung einer Teilwertabschreibung auf börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere des Umlaufvermögens; Bewertung der Anteile an einem offenen Immobilienfonds durch eine Betrachtung der Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag; Voraussetzungen für eine "voraussichtlich ...

  • Betriebs-Berater

    FG Münster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
    Dauernde Wertminderung für eine Teilwertabschreibung bei Kurssteigerung zum Tag der Bilanzaufstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen: - Dauernde Wertminderung für eine Teilwertabschreibung bei Kurssteigerung zum Tag der Bilanzaufstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Teilwertabschreibung - Klare und praktikable Regeln für "voraussichtlich dauernde Wertminderung" bei börsennotierten Wertpapieren

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    TW-Abschreibung auf börsennotierte Aktien des Umlaufvermögens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 221
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09
    Die Klägerin vertritt unter Verweis auf die zu börsennotierten Aktien des Anlagevermögens ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294) die Auffassung, auch bei festverzinslichen Wertpapieren des Umlaufvermögens sei von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung schon dann auszugehen, wenn am Bilanzstichtag keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorlägen.

    In Übereinstimmung hiermit geht der Senat davon aus, dass der Klägerin als Kreditinstitut keine nennenswerten teilwertbeeinflussenden Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere oder Anteilscheine entstehen (ebenso im Ergebnis wohl auch BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.a, in dem die Frage der Anschaffungsnebenkosten gleichfalls nicht problematisiert worden ist).

    a) In seiner Entscheidung zur voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.b; insoweit übereinstimmend auch der IV. Senat in seiner Entscheidung zu Fremdwährungsverbindlichkeiten, vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BStBl. II 2009, 778) hat der BFH ausgeführt, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei gegeben, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken sei (ebenso Bericht des Finanzausschusses vom 3. März 1999 zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, Bundestags-Drucksache 14/443, 22).

    Jedenfalls bei informationseffizienten Märkten sei aber davon auszugehen, dass der aktuelle Börsenwert eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweise, die künftige Kursentwicklung zu prognostizieren, als dies bei den historischen Anschaffungskosten der Fall sei (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.d).

    h) Mit der von der Klägerin vertretenen Auffassung, im Handelsrecht liege dem Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" ein anderes Regelungsverständnis zugrunde, hat sich der BFH bereits im Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BStBl. II 2009, 294, unter II.1.e) befasst.

    a) Bereits im BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BStBl. II 2009, 294, unter II.1.e) ist - nach Ansicht des Senats zutreffend - ausgeführt, jede typisierende Auslegung des Merkmals der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" müsse berücksichtigen, dass das Steuerverfahren als Massenverfahren konzipiert ist.

  • BFH, 20.08.2003 - I R 49/02

    Wertberichtigung einer Forderung

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09
    So hat der BFH beispielsweise entschieden, auch der Umstand, dass eine Forderung nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzaufstellung (teilweise) erfüllt wird, könne den Wert zum Bilanzstichtag "aufhellen" (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2003 I R 49/02, BStBl. II 2003, 941, unter II.2.).
  • BFH, 01.02.2006 - X B 166/05

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09
    Nach allgemeinen rechtsmethodischen Grundsätzen ist aber eine Gesetzesauslegung, die dem Gesetz keinen Anwendungsbereich mehr belässt, nicht vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BStBl. II 2006, 420).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09
    a) In seiner Entscheidung zur voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.b; insoweit übereinstimmend auch der IV. Senat in seiner Entscheidung zu Fremdwährungsverbindlichkeiten, vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BStBl. II 2009, 778) hat der BFH ausgeführt, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei gegeben, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken sei (ebenso Bericht des Finanzausschusses vom 3. März 1999 zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, Bundestags-Drucksache 14/443, 22).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 147/84

    Ansatz bestrittener Forderungen erst nach rechtskräftiger Entscheidung bzw.

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09
    Die Grundsätze über wertbeeinflussende und wertaufhellende Umstände sind aber in erster Linie für die Ermittlung des Teilwerts zum Stichtag entwickelt worden, wenngleich sie mittlerweile auch auf Fragen des Bilanzansatzes dem Grunde nach angewendet werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1989 I R 147/84, BStBl. II 1991, 213).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97

    Teilwert bei Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09
    Zwar wird der Teilwert i.d.R. um die im Fall einer Wiederbeschaffung anfallenden Anschaffungsnebenkosten über dem Börsenwert liegen (vgl. zu Wertpapieren BFH-Urteil vom 15. Juli 1966 VI 226/64, BStBl. III 1966, 643; zustimmend BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 63/97, BStBl. II 2004, 639, unter 2.b).
  • BFH, 22.10.1991 - VIII R 64/86

    Unfreiwillige Wertabgaben ("sog. Zwangsaufwendungen") als Betriebsausgaben -

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09
    Von diesen wertaufhellenden Tatsachen sind solche Ereignisse zu unterscheiden, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ohne dass sie die Wertverhältnisse objektiv zeigen, d.h. aufzuhellen vermögen, weil sie als wertbeeinflussende Tatsachen nichts enthalten, was seinen Ursprung im abgeschlossenen Geschäftsjahr hat und einen Rückschluss auf die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag zulässt (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VIII R 64/86, BFH/NV 1992, 449, unter II.4.a aa).
  • BFH, 15.07.1966 - VI 226/64

    Ansetzung von Wertpapieren mit dem Anschaffungskosten sowohl bei Zugehörung zum

    Auszug aus FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09
    Zwar wird der Teilwert i.d.R. um die im Fall einer Wiederbeschaffung anfallenden Anschaffungsnebenkosten über dem Börsenwert liegen (vgl. zu Wertpapieren BFH-Urteil vom 15. Juli 1966 VI 226/64, BStBl. III 1966, 643; zustimmend BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 63/97, BStBl. II 2004, 639, unter 2.b).
  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage teilweise statt (FG Münster, Urteil vom 9. Juli 2010  9 K 75/09 K): Es entschied, dass bei der Bewertung der übrigen Wertpapiere am Tag der Bilanzaufstellung erreichte höhere Kurswerte zu berücksichtigen seien.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 221 abgedruckt.

  • FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09

    Anforderungen für die Anerkennung der dauernden Wertminderung bei Aktien

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 9. Juli 2010 9 K 75/09 (zur Veröffentlichung bestimmt; ein neutralisierter Abdruck ist für die Beteiligten beigefügt).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 1 K 2237/07

    Dauernde Wertminderung von Fondsbeteiligungen

    Hinzu kommt der Umstand, dass im Streitfall im "Nachbetrachtungszeitraum" zwischen Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der Bilanzaufstellung konkrete Anhaltspunkte für eine baldige Wertaufholung nicht vorgelegen haben (vgl. dazu etwa Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09. Juli 2010, 9 K 75/09 K, Juris, Revision beim BFH unter I R 83/10 anhängig).
  • FG Köln, 24.08.2011 - 13 K 1567/07

    Teilwertabschreibung auf Fondsbeteiligungen

    Auch nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung bestand zwischen den Beteiligten Einvernehmen, dass im Streitfall keine nennenswerten den Teilwert beeinflussenden Anschaffungsnebenkosten zu berücksichtigen sind (ähnlich auch in dem Fall des FG Münster, Urt. vom 9. Juli 2010 9 K 75/09 K, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 221 m. w. N.).

    Anders als bei festverzinslichen Wertpapieren (vgl. dazu BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10 unter II. 3. e bb, Rdnr. 19, Homepage des BFH vom 18. August 2011; Revisionsentscheidung zu FG Münster, Urt. vom 9. Juli 2010, 9 K 75/09 K, EFG 2011, 221) sind bei börsennotierten Aktienfonds keine maßgeblichen Unterschiede zu Aktien selbst festzustellen.

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