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   FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10 Erb   

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https://dejure.org/2012,24571
FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10 Erb (https://dejure.org/2012,24571)
FG Münster, Entscheidung vom 10.05.2012 - 3 K 667/10 Erb (https://dejure.org/2012,24571)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 3 K 667/10 Erb (https://dejure.org/2012,24571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines im Ausland belegenen Grundstücks sowie die Berücksichtigung von Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären und geerbten Anteilen, Steuerbilanz i.S.v. §§ 95 ff. BewG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: - Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären und geerbten Anteilen, Steuerbilanz i.S.v. §§ 95 ff. BewG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.06.1999 - II R 24/98

    Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung

    Auszug aus FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, schließt der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung es aus, in der Vermögensaufstellung eine Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung anzusetzen, die gemäß § 6a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der ertragsteuerrechtlichen Gewinnermittlung nicht berücksichtigt wurde (BFH, Urteil vom 16.06.1999 II R 24/98, BFH/NV 2000, 10).

    Der BFH hat in dem Verfahren II R 24/98 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, soweit eine von dem Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens vorgelegte "Steuerbilanz", in der die Rückstellung angesetzt worden war, dieser Ansatz für die Vermögensaufstellung nicht maßgebend sein könne.

    Denn diese Bilanz sei keine Steuerbilanz i.S. der §§ 95 ff. BewG, da sie nicht für Zwecke der Veranlagung der Ertragsteuern beim dafür zuständigen Finanzamt eingereicht worden sei (BFH, Urteil vom 16.06.1999, a. a. O. unter Hinweis auf § 60 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; § 4 Abs. 2 EStG; Mathiak in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 5 Rdnr. A 29).

  • BFH, 27.01.1999 - II B 7/98

    Einheitsbewertung bei Verkehrsunternehmen

    Auszug aus FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber klargestellt, dass sich der Umfang des Betriebsvermögens weitgehend danach richtet, was ertragsteuerrechtlich dem Betriebsvermögen zugerechnet wird (BFH, Beschluss vom 27.01.1999 II B 7/98, BStBl II 1999, 206).
  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    Auszug aus FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
    Die Klägerin bezieht sich auf das Urteil des BFH vom 11.10.2007 (IV R 52/04, BStBl. II 2009, 705) und die Urteile des Finanzgerichts Münster vom 25.08.2009 (9 K 4142/04 K, F, EFG 2009, 1918) und Finanzgerichts München vom 02.03.2009 (7 K 1770/06, EFG 2009, 917).
  • BFH, 17.11.2010 - I R 83/09

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

    Auszug aus FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
    "Nach dem Urteil des BFH vom 17.11.2010 - I R 83/09 - ist für die Verpflichtung, verkaufte Vermögensgegenstände auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen.
  • BFH, 11.04.2006 - II R 35/05

    Vereinbarkeit des § 31 BewG sowie des § 13a ErbStG mit der Freiheit des

    Auszug aus FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
    Nachdem der Europäische Gerichtshof am 17.01.2008 über die Vorlage des BFH vom 11.04.2006 (II R 35/05) entschieden habe, dass die Bewertung von den anderen EU-Staaten belegenem Vermögen mit dem gemeinen Wert nach § 31 BewG gegenüber der Bewertung von inländischem Vermögen einen nach Art. 73b Abs. 1 des EG-Vertrags verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU darstellt, sei das ausländische Vermögen nicht mehr mit dem gemeinen Wert anzusetzen, sondern mit dem Wert, der sich nach den Bewertungsvorschriften für Inlandsvermögen ergebe.
  • FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04

    Rückkaufsverpflichtung von Kfz-Händlern ist als Verbindlichkeit zu bilanzieren

    Auszug aus FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
    Die Klägerin bezieht sich auf das Urteil des BFH vom 11.10.2007 (IV R 52/04, BStBl. II 2009, 705) und die Urteile des Finanzgerichts Münster vom 25.08.2009 (9 K 4142/04 K, F, EFG 2009, 1918) und Finanzgerichts München vom 02.03.2009 (7 K 1770/06, EFG 2009, 917).
  • FG München, 02.03.2009 - 7 K 1770/06

    Zulässigkeit einer Drohverlustrückstellung für drohende Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10
    Die Klägerin bezieht sich auf das Urteil des BFH vom 11.10.2007 (IV R 52/04, BStBl. II 2009, 705) und die Urteile des Finanzgerichts Münster vom 25.08.2009 (9 K 4142/04 K, F, EFG 2009, 1918) und Finanzgerichts München vom 02.03.2009 (7 K 1770/06, EFG 2009, 917).
  • BFH, 26.02.2014 - II R 36/12

    Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2146 veröffentlicht.
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