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   FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08   

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https://dejure.org/2011,24161
FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08 (https://dejure.org/2011,24161)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.2011 - 3 K 5640/08 (https://dejure.org/2011,24161)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 3 K 5640/08 (https://dejure.org/2011,24161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Sozialversicherung sind zu 100% einkommensteuerpflichtig; Anwendung der Kleinbetragsverordnung 2002 auch im Einspruchsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des steuerfreien Teils der Rente als Unterschiedsbetrag gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. a.A. S. 4 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensbesteuerung von Rentenanpassungen kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Rentenbesteuerung Anwendungsbereich der Kleinbetragsverordnung (KBV)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensbesteuerung von Rentenanpassungen - kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Rentenbesteuerung - Anwendungsbereich der Kleinbetragsverordnung (KBV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenanpassung und Einkommensteuerpflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) bestätigt.

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.3.b) ist § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.

    Regelmäßige Rentenanpassungen führen nach Auffassung des BFH (in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) nicht zu einer Erhöhung des steuerfreien Teils der Rente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG), so dass spätere reguläre Rentenerhöhungen uneingeschränkt der Besteuerung unterworfen werden.

    Hier sprechen sowohl die historisch-teleologische Auslegung aufgrund der Erwägungen und Ziele des Gesetzgebers, die in den oben zitierten Gesetzesmaterialien niedergelegt sind und im Gesetzeswortlaut Niederschlag gefunden haben, als auch die verfassungskonforme Auslegung (steuerrechtliche Gleichbehandlung der Erhöhung von Sozialversicherungsrenten und Versorgungsbezügen) für die vom BFH (in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) vertretene Auslegung, der der erkennende Senat --wie dargelegt-- folgt.

    Allerdings darf nach Auffassung des BFH (in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) nicht auf den tatsächlichen Beginn des Renteneintritts abgestellt werden, sondern es muss --als Ergebnis einer teleologischen Reduktion-- der erste ganzjährige Rentenbezug unter dem neuen Regime des Alterseinkünftegesetzes zu Grunde gelegt werden, so dass die Rentenbezüge des Jahres 2005 den maßgeblichen Jahresbetrag bilden.

    Die Revision wird nicht zugelassen, weil die vom Klägervertreter aufgeworfene und für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Rechtsfrage durch das BFH-Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 bereits geklärt ist.

  • BFH, 16.02.2011 - X R 21/10

    Kleinbetragsverordnung 2002 auch zulasten des Steuerpflichtigen anwendbar

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    im Urteil vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (www.bundesfinanzhof.de), denen er sich in vollem Umfang anschließt.

    Auch im BFH-Urteil vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (www.bundesfinanzhof.de) ging es um einen Fall, in dem ein erstmaliger Einkommensteuerbescheid (dort für das Jahr 2008 vom 22. Juni 2009) geändert werden sollte, was das dortige FA mit Einspruchsentscheidung vom 24. September 2009 ablehnte (vgl. dazu das Urteil des Niedersächsischen FG vom 2. März 2010 16 K 381/09, EFG 2010, 1202).

    Im Hinblick auf die KBV ist die Rechtslage durch das BFH-Urteil vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (www.bundesfinanzhof.de) geklärt.

  • FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09

    Rechtmäßigkeit der Kleinbetragsverordnung bei Ausschluss von Änderungen zum

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    Auch im BFH-Urteil vom 16. Februar 2011 X R 21/10 (www.bundesfinanzhof.de) ging es um einen Fall, in dem ein erstmaliger Einkommensteuerbescheid (dort für das Jahr 2008 vom 22. Juni 2009) geändert werden sollte, was das dortige FA mit Einspruchsentscheidung vom 24. September 2009 ablehnte (vgl. dazu das Urteil des Niedersächsischen FG vom 2. März 2010 16 K 381/09, EFG 2010, 1202).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    d) Soweit der Klägervertreter wegen dieser Auslegung ein strukturelles Vollzugsdefizit befürchtet, die die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen könnte (vgl. BVerfG-Urteile vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654), sieht der Senat diese Gefahr hier wegen § 22a EStG nicht.
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    d) Soweit der Klägervertreter wegen dieser Auslegung ein strukturelles Vollzugsdefizit befürchtet, die die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen könnte (vgl. BVerfG-Urteile vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56; vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654), sieht der Senat diese Gefahr hier wegen § 22a EStG nicht.
  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    Hinzu kommt die verfassungskonforme Auslegung, wenn offensichtlich mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die zu unterschiedlich starken Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen führen (z.B. BVerfG-Beschluss vom 22. September 2009 2 BvL 3/02, BVerfGE 124, 251, BFH/NV 2009, 2119, unter B.2.).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    Maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes ist indes der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 9. November 1988 1 BvR 243/86, BVerfGE 79, 106).
  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte als historische Auslegung (BFH-Urteil vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277).
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    Zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, unter II.2.a der Gründe m.w.N.).
  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08
    Hintergrund dieser Festschreibung ist nach Auffassung des BFH die vom Gesetzgeber gesehene und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Notwendigkeit, der ansonsten in der Übergangsphase eintretenden erneuten Vergrößerung der Besteuerungsunterschiede zwischen Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen entgegenzuwirken (BTDrucks 15/2150, S. 41), weil die Erhöhung von Beamtenpensionen zu 100% steuerpflichtig ist.
  • FG Hessen, 28.05.2018 - 7 K 2456/14

    Anwendung des Ertragsanteils von 20 % auf den gesamten Steigerungsbetrag

    Nach gefestigter Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dürfen spätere reguläre Rentenerhöhungen uneingeschränkt der Besteuerung unterworfen werden (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juli 2011 3 K 5640/08, EFG 2012, 123; bestätigt durch BFH, Beschluss vom 6 März 2013 X B 113/11, BFH/NV 2013, 929 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl. II 2009, 710).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 113/11

    Steuerfreier Teil der Rente und Rentenanpassung

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 123 abgedruckten Gründen als unbegründet ab.
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