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   FG Köln, 26.03.2014 - 5 K 235/11   

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https://dejure.org/2014,13329
FG Köln, 26.03.2014 - 5 K 235/11 (https://dejure.org/2014,13329)
FG Köln, Entscheidung vom 26.03.2014 - 5 K 235/11 (https://dejure.org/2014,13329)
FG Köln, Entscheidung vom 26. März 2014 - 5 K 235/11 (https://dejure.org/2014,13329)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grunderwerbsteuergesetz: Benennung eines Dritterwerbers grunderwerbsteuerpflichtig (Vertragsübernahme eines Anteilskaufvertrages)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer i.R.e. Erwerbsvorgangs (hier: Anteilskaufvertrag)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 3 Abs 3 Nr 4; GrEStG § 3 Abs 3 Nr 3
    § 3 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG erfasst nicht die Übertragung eines bestehenden Anspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer - § 3 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG erfasst nicht die Übertragung eines bestehenden Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Unternehmenskauf im Konzern: Doppelte Grunderwerbsteuer bei Benennungsrecht in Unternehmenskaufvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1501
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.2010 - II R 36/09

    Anwendung des § 3 Nr. 4 GrEStG bei Vertragsübernahme - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus FG Köln, 26.03.2014 - 5 K 235/11
    Dies ist zwischenzeitlich gefestigte BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 22.09.2010 II R 36/09, BFH/NV 2011, 304), die auch vom steuerrechtlichen Schrifttum geteilt wird (vgl. Fischer in Boruttau, GrEStG-Kommentar, 17. Aufl., § 1 Rz. 397 und Pahlke in Pahlke/Franz, GrEStG-Kommentar, 4. Aufl., § 1 Rz. 100).
  • BFH, 22.01.2003 - II R 32/01

    Grunderwerbsteuer bei Vertragsübernahme

    Auszug aus FG Köln, 26.03.2014 - 5 K 235/11
    Auch wenn sich zivilrechtlich bei einer Vertragsübernahme der Eigentumserwerb zwingend zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Dritten vollzieht, findet der grunderwerbsteuerrechtlich maßgebliche Rechtsträgerwechsel - bei einer Grundstücksveräußerung - zwischen dem ursprünglichen Erwerber und dem Dritten statt (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2002 II R 32/01, BStBl II 2003, 526).
  • BFH, 17.09.1986 - II R 62/84

    Verjährung eines Steueranspruches im Zeitpunkt des Erlasses des

    Auszug aus FG Köln, 26.03.2014 - 5 K 235/11
    Der Erwerbsvorgang ist vorliegend jedoch durch die Bezugnahme auf den Anteilsübertragungsvertrag vom ....12.2006 eindeutig bestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 17.09.1986 II R 62/84, BFH/NV 1987, 738).
  • BFH, 12.05.2016 - II R 26/14

    Grunderwerbsteuer bei Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. März 2014  5 K 235/11, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 21. Dezember 2010 sowie der Feststellungsbescheid des Beklagten vom 20. November 2007 aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1501 veröffentlicht.

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