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   FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13   

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https://dejure.org/2014,17500
FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13 (https://dejure.org/2014,17500)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 11.02.2014 - 1 K 1465/13 (https://dejure.org/2014,17500)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 1 K 1465/13 (https://dejure.org/2014,17500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung von Verlusten aus der Kündigung von Sterbegeldversicherungen mit Sparanteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1
    Anerkennung von Verlusten aus der Kündigung von Sterbegeldversicherungen mit Sparanteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung von Verlusten aus der Kündigung von Sterbegeldversicherungen mit Sparanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung von Sterbegeldversicherungen mit Sparanteilen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1671
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13
    Hierzu führt der BFH in ständiger Rechtsprechung aus, dass Überschusserzielungsabsicht das Streben des Steuerpflichtigen voraussetzt, durch die Vermögensnutzung ein positives Ergebnis, d.h. einen (Total-) Überschuss der steuerpflichtigen Einnahmen über die Erwerbsaufwendungen zu erzielen (BFH-Urteil vom 09.05.2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660).

    Maßgebend ist dabei grundsätzlich das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung, wobei allerdings nicht steuerbare und steuerfreie Veräußerungsgewinne außer Betracht bleiben (BFH-Urteil vom 09.05.2000 a.a.O.).

    Die Beantwortung der Frage, ob der Steuerpflichtige eine Überschusserzielungsabsicht besaß, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiven Umstände zu treffenden (Wahrscheinlichkeits-)Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielten steuerpflichtigen Erträge und die in diesem Zeitraum voraussichtlich anfallenden Erwerbsaufwendungen ab (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.2000 a.a.O.).

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96

    Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13
    Für Spekulationsgeschäfte nach § 23 EStG bedarf es keiner konkreten Feststellung der Überschusserzielungsabsicht im Einzelfall, da diese durch den Gesetzgeber aufgrund der kurzen Spekulationsfristen in typisierender Weise objektiviert wurde (BFH-Urteil vom 02.05.2000 IX R 74/96, BStBl II 2000, 469).
  • BFH, 19.01.2010 - X R 2/07

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht -

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13
    b) Diese Überschusserzielungsabsicht wird auch bei sonstigen Einkünften nach § 22 EStG oder bei solchen aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG vorausgesetzt (BFH-Urteil vom 19.01.2010 X R 2/07, BFH/NV 2010, 1251).
  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13
    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung im Alterseinkünftegesetz (BT-Drs. 15/2150 Seite 39) Kapitallebensversicherungen anderen Kapitalanlagen gleichstellen und zwar nunmehr unabhängig von der Laufzeit.
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 29/01

    Spekulationsverluste vor 1999

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13
    a) Allen Einkunftsarten gemeinsam ist das Merkmal der Überschusserzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 13.12.2006 VIII R 29/01, BFH/NV 2007, 105).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Mit ihrer Revision machen die Kläger geltend, dass es für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht unter Berücksichtigung des Urteils des FG Nürnberg vom 11. Februar 2014  1 K 1465/13 (EFG 2014, 1671) allein auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankomme.

    Insofern sei auf die Unterschiede zwischen dem hiesigen Sachverhalt und dem Sachverhalt, der dem Urteil des FG Nürnberg in EFG 2014, 1671 zugrunde gelegen habe, hinzuweisen.

  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14

    Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. Februar 2014  1 K 1465/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13

    Berücksichtigung des Verlustes bei der Veräußerung von Ansprüchen aus einer

    Auch nach der Auffassung des 1. Senates des FG Nürnberg (Urteil vom 11.02.2014 1 K 1465/13, EFG 2014, 1671) sei die Überschusserzielungsabsicht zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige - wie vorliegend - den Vertrag bei Vertragsabschluss als ertragbringend habe ansehen können.

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des 1. Senates des FG Nürnberg (Urteil vom 11.02.2014 1 K 1465/13, EFG 2014, 1671, Revision anhängig: Az. BFH VIII 25/14), wonach die Überschusserzielungsabsicht zu modifizieren und darauf abzustellen sei, ob der Steuerpflichtige bei Vertragsabschluss den Vertrag als ertragbringend ansehen konnte, wobei bei dieser Betrachtung auch beabsichtigte nicht steuerbare Einnahmen zu berücksichtigen seien.

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