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   FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11 F   

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https://dejure.org/2013,44021
FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11 F (https://dejure.org/2013,44021)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2013 - 11 K 3968/11 F (https://dejure.org/2013,44021)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2013 - 11 K 3968/11 F (https://dejure.org/2013,44021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche und gesonderte Feststellung der einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte einer selbstständig oder gewerblich tätigen GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärztliche Gemeinschaftspraxis: Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters mit auf eigene Honorarumsätze beschränktem Gewinnanteil - Einbeziehung in die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ärztliche Gemeinschaftspraxis: Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters mit auf eigene Honorarumsätze beschränktem Gewinnanteil - Einbeziehung in die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt in Gemeinschaftspraxis ist gewerbesteuerpflichtig, wenn er kein Risiko traegt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Umsätze eines Partners ohne Risiko gewerbesteuerpflichtig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftspraxis kann Gewerbesteuer auslösen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    "Nullbeteiligte"

Besprechungen u.ä.

  • matzen-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Risiken bei der Nullbeteiligung eines Juniorpartners in der Berufsausübungsgemeinschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2205
  • EFG 2014, 840
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 74/03

    Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11
    Der im Innenverhältnis bestehende Freistellungsanspruch sei unschädlich (BFH VIII R 74/03 und IV B 143/05), ebenso der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung.

    Ob dies zutrifft, ist unter Berücksichtigung aller die rechtliche und wirtschaftliche Stellung einer Person insgesamt bestimmenden Umstände zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 74/03, BFHE 213, 358, BStBl II 2006, 595).

  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05

    Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11
    Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (vgl. BFH-Urteil vom 08.04.2008 VIII R 73/05, BFHE 221, 238, BStBl II 2008, 681 m.w.N.).
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 100/06

    Keine verlustbedingte Teilwertabschreibung einer atypisch stillen Beteiligung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11
    Eine mitunternehmerische Beteiligung setzt die Teilhabe am Erfolg des Unternehmens bzw. den Gewinnchancen des Unternehmens zwingend voraus (vgl. BFH-Urteil vom 01.07.2010 IV R 100/06, BFH/NV 2010, 2056 Rz. 36).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 20/01

    Stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11
    Eine ausgeprägte Initiativbefugnis setzt voraus, dass dem Gesellschafter - sei es als Geschäftsführer, sei es als Prokurist oder leitender Angestellter - Aufgaben der Geschäftsführung, mit denen ein nicht unerheblicher Entscheidungsspielraum und damit auch ein Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Geschäftsleitung verbunden ist, zur selbstständigen Ausübung übertragen werden (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906 und vom 09.12.2002 VIII R 20/01, BFH/NV 2003, 601, 604, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 6/93

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerschaft bei fehlender Beteiligung an den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11
    Der Gesellschafter muss daher nicht nur am laufenden Unternehmenserfolg beteiligt sein; darüber hinaus müssen die Regelungen des Gesellschaftsvertrags die Gewähr dafür bieten, dass er (grundsätzlich) im Falle der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses entsprechend seinem Gewinnanteil Anspruch auf den Zuwachs der stillen Reserven des Betriebsvermögens einschließlich des Zuwachses an dem - nach den üblichen Methoden des Geschäftsverkehrs ermittelten - Firmenwert hat (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2003 VIII R 6/93, DStRE 2004, 933 m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 5/04

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerstellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11
    Eine ausgeprägte Initiativbefugnis setzt voraus, dass dem Gesellschafter - sei es als Geschäftsführer, sei es als Prokurist oder leitender Angestellter - Aufgaben der Geschäftsführung, mit denen ein nicht unerheblicher Entscheidungsspielraum und damit auch ein Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Geschäftsleitung verbunden ist, zur selbstständigen Ausübung übertragen werden (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906 und vom 09.12.2002 VIII R 20/01, BFH/NV 2003, 601, 604, m.w.N.).
  • BFH, 04.04.2007 - IV B 143/05

    Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative; Haftungsfreistellung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11
    Der im Innenverhältnis bestehende Freistellungsanspruch sei unschädlich (BFH VIII R 74/03 und IV B 143/05), ebenso der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung.
  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 101/01

    Mitunternehmerstellung eines durch Gesellschaftsvertrag in Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11
    Die Haftung für Behandlungsfehler wurde durch die Freistellung im Innenverhältnis und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von 2 Mio. DM wesentlich verringert (vgl. FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.06.2005 3 K 101/01, EFG 2005, 1539).
  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 63/13

    Zur Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. September 2013  11 K 3968/11 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die von den Klägern hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 840 veröffentlichten Urteil vom 19. September 2013  11 K 3968/11 F als unbegründet ab.

  • FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11

    Gewerbebetrieb kraft Abfärbewirkung

    Zur Begründung der fehlenden Mitunternehmerstellung der N wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 19.09.2013 zum Aktenzeichen 11 K 3968/11 F verwiesen.
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