Rechtsprechung
   FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37882
FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15 E (https://dejure.org/2015,37882)
FG Münster, Entscheidung vom 11.11.2015 - 7 K 453/15 E (https://dejure.org/2015,37882)
FG Münster, Entscheidung vom 11. November 2015 - 7 K 453/15 E (https://dejure.org/2015,37882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,37882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als Werbungskosten oder als Sonderausgaben; Ausgleichszahlungen zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs wegen des Bestehens einer Anwartschaft auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichszahlung zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung vorweggenommene Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Ausgleichszahlung zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung vorweggenommene Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zahlungen im Rahmen einer Vereinbarung zum Versorgungsausgleich können Webungskosten sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Zahlungen für Versorgungsausgleich als Werbungskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versorgungsausgleichszahlungen an geschiedenen Ehegatten können als Werbungskosten abzugsfähig sein - Ausgleichszahlung dient Erhaltung der eigenen Versorgungsansprüche des Ehegatten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abziehbarkeit von Ausgleichszahlungen als Werbungskosten im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 675
  • EFG 2016, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.06.2010 - X R 23/08

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen

    Auszug aus FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15
    Vielmehr seien im Streitfall die Grundsätze des BFH-Urteils vom 15.06.2010 (Az: X R 23/08) anzuwenden, wonach sowohl ein Sonderausgaben- als auch ein Werbungskostenabzug ausscheide.

    Voraussetzung für die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten ist, dass sie in einem ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen (BFH, Urt. vom 15.06.2010 - X R 23/08, BFH/NV 2010, 1807).

    Fließen dem Ausgleichspflichtigen hingegen auch im Scheidungsfall die ungekürzten Versorgungsbezüge zu, betrifft eine Vereinbarung, die den dinglichen Versorgungsausgleich durch eine andere Regelung ersetzt, auch dann nicht den Bereich der Einkunftserzielung - in dem allein Werbungskosten anfallen könnten - sondern den der Einkommensverwendung, wenn der Ausgleichspflichtige einen Teil der Versorgungsbezüge an den ausgleichsberechtigten Ehegatten weiterleiten muss (BFH, Urt. vom 15.06.2010 - X R 23/08, BFH/NV 2010, 1807; FG Hamburg, Urt. vom 31.10.2013 - 3 K 80/12).

  • BFH, 24.03.2011 - VI R 59/10

    Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten

    Auszug aus FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.03.2011 (VI R 59/10), nach dem Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Werbungskosten darstellen könnten, gelte nur für eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen und sei nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Zur Begründung tragen sie vor, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. vom 24.03.2011 - VI R 59/10, BFH/NV 2011, 1130) Ausgleichszahlungen, die ein Beamter aufgrund einer Vereinbarung nach § 1408 Abs. 2 BGB oder § 1587o BGB a.F. an den anderen Ehegatten leiste, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellten.

    Entscheidend ist mithin allein, ob die Ausgleichszahlungen dazu dienen, eine Verringerung der sonst im Scheidungsfall beim Kläger zufließenden Versorgungsbezüge zu verhindern (BFH, Urt. vom 22.08.2012 - X R 36/09, BStBl II 2014, 109; Urt. vom 24.03.2011 - VI R 59/10, BFH/NV 2011, 1130; Urt. vom 08.03.2006 - IX R 107/00, BStBl II 2006, 446; FG Hamburg, Urt. vom 31.10.2013 - 3 K /80/12).

  • BFH, 22.08.2012 - X R 36/09

    Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15
    Entscheidend ist mithin allein, ob die Ausgleichszahlungen dazu dienen, eine Verringerung der sonst im Scheidungsfall beim Kläger zufließenden Versorgungsbezüge zu verhindern (BFH, Urt. vom 22.08.2012 - X R 36/09, BStBl II 2014, 109; Urt. vom 24.03.2011 - VI R 59/10, BFH/NV 2011, 1130; Urt. vom 08.03.2006 - IX R 107/00, BStBl II 2006, 446; FG Hamburg, Urt. vom 31.10.2013 - 3 K /80/12).

    Denn der ohne die Vereinbarung durchzuführende Versorgungsausgleich hätte aufgrund der durchzuführenden Realteilung zu einer Einkünfteverlagerung auf die geschiedene Ehefrau des Klägers geführt (vgl. BFH, Urt. vom 22.08.2012 - X R 36/09, BStBl II 2014, 109).

  • BFH, 08.03.2006 - IX R 107/00

    Ausgleichszahlungen an den auf den Versorgungsausgleich verzichtenden Ehegatten

    Auszug aus FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15
    Entscheidend ist mithin allein, ob die Ausgleichszahlungen dazu dienen, eine Verringerung der sonst im Scheidungsfall beim Kläger zufließenden Versorgungsbezüge zu verhindern (BFH, Urt. vom 22.08.2012 - X R 36/09, BStBl II 2014, 109; Urt. vom 24.03.2011 - VI R 59/10, BFH/NV 2011, 1130; Urt. vom 08.03.2006 - IX R 107/00, BStBl II 2006, 446; FG Hamburg, Urt. vom 31.10.2013 - 3 K /80/12).
  • FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 80/12

    Zahlung zur Abfindung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichsanspruchs des

    Auszug aus FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15
    Fließen dem Ausgleichspflichtigen hingegen auch im Scheidungsfall die ungekürzten Versorgungsbezüge zu, betrifft eine Vereinbarung, die den dinglichen Versorgungsausgleich durch eine andere Regelung ersetzt, auch dann nicht den Bereich der Einkunftserzielung - in dem allein Werbungskosten anfallen könnten - sondern den der Einkommensverwendung, wenn der Ausgleichspflichtige einen Teil der Versorgungsbezüge an den ausgleichsberechtigten Ehegatten weiterleiten muss (BFH, Urt. vom 15.06.2010 - X R 23/08, BFH/NV 2010, 1807; FG Hamburg, Urt. vom 31.10.2013 - 3 K 80/12).
  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 6 K 4588/09

    Anspruch auf Kindergeld während eines Studiums des Kindes in der Türkei?

    Auszug aus FG Münster, 11.11.2015 - 7 K 453/15
    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urt. vom 16.01.2012 - 6 K 4588/09 m.w.N.).
  • FG Münster, 22.06.2016 - 7 K 727/14

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung an die geschiedene

    Da nach §§ 10 ff. VersAusglG eine solche interne Teilung grundsätzlich vorgesehen ist, führen Ausgleichszahlungen für einen Versorgungsausgleich der unter diese Regelungen fällt, zu abzugsfähigen Werbungskosten (FG Münster, Urteil vom 11.11.2015 7 K 453/15 E, EFG 2016, 114).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.07.2016 - 3 K 49/14

    Abzug einer Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs

    Hierbei wird der Ausgleichswert an einen anderen als den gegenwärtigen, also einen externen unternehmensfremden Versorgungsträger übertragen, der hieraus eine angemessene Versorgung zu gewähren hat (FG Münster vom 11.11.2015 7 K 453/15 E, EFG 2016, 114 - 115; vgl. auch Huber/Burg, BB 2009, 2534).
  • VG Stuttgart, 16.02.2015 - 7 K 5740/14

    Kinder- und Jugendhilfe; Asperger-Syndrom; integrative Beschulung;

    Der Kammer ist vielmehr aus Parallelverfahren (etwa 7 K 4809/14 und 7 K 453/15) bekannt, dass der Antragsgegner unter Berufung auf das Rechtsgutachten Prof. Dres.
  • FG München, 21.11.2017 - 2 K 599/17

    Steuerrechtliche Streitigkeit im Streit um Versorgungsausgleich

    Der Werbungskostenabzug in den Fällen von Aufwendungen zur Erhaltung eigener Versorgungsansprüche nach § 19 EStG ist nach § 10 Abs. 1 1. Halbsatz EStG auch vorrangig gegenüber einem eventuellen Sonderausgabenabzug (vgl. Urteil des FG Münster vom 11. November 2015 7 K 453/15 E, EFG 2016, 114).

    Nichts Anderes kann der jüngeren finanzgerichtlichen Rechtsprechung entnommen werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2016 X R 60/14, BFH/NV 2017, 890; X R 41/14, BFH/NV 2017, 773; X R 48/14, BStBl II 2017, 383; Urteile des FG Münster in EFG 2016, 1242, und in EFG 2016, 114).

  • FG Baden-Württemberg, 19.03.2018 - 10 K 3881/16

    Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines schuldrechtlichen

    Dementsprechend hat das FG Münster in seinem Urteil 7 K 453/15 E vom 11. November 2015 (EFG 2016, 114) die steuerliche Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung als Werbungskosten für einen Sachverhalt aus dem Jahr 2013 anerkannt (zustimmend: Kulosa in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10 EStG, Rn. 288 "Betriebsrente"; Engels, Die Rentenversicherung 2016, 89).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht