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   FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E   

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FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E (https://dejure.org/2021,45750)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E (https://dejure.org/2021,45750)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 11 K 3144/15 E (https://dejure.org/2021,45750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für anderweitige Absicherung im Krankheitsfall - Voraussetzung des Bestehens eines Rechtsanspruchs auf Leistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2022, 39
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.08.2020 - X R 12/19

    Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15
    Aufgrund des Beschlusses vom 24.06.2019 hat das Verfahren bis zum Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Verfahren X R 12/19 geruht.

    Ergänzend können weitere Quellen - z.B. der Internetauftritt, Werbematerial und Protokolle von Mitgliederversammlungen des V - herangezogen werden (BFH-Urteil vom 12.08.2020 X R 12/19, BFHE 270, 409, BFH/NV 2021, 483).

  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Auffang-Versicherungspflicht - Personenkreis nach § 5 Abs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15
    Auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz würden genügen (Verweis auf BSG-Urteile vom 20.03.2013 - B 12 KR 14/11 - und vom 03.07.2013 - B 12 KR 2/11 R).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 14/11 R

    Krankenversicherung - Ausschluss - Auffangpflichtversicherung - anderweitige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15
    Auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz würden genügen (Verweis auf BSG-Urteile vom 20.03.2013 - B 12 KR 14/11 - und vom 03.07.2013 - B 12 KR 2/11 R).
  • BSG, 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die hiergegen eingelegte Revision wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen (Beschluss vom 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - 1 BvR 2062/17).
  • LSG Bayern, 09.06.2015 - L 4 KR 27/13

    Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15
    Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 09.06.2015 (L 4 KR 27/13) für die im Jahr 2009 geltende Satzung des V entschieden, er sei aufgrund des darin fehlenden Rechtsanspruchs der Mitglieder auf Leistungen keine Einrichtung, die eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gewähre.
  • BVerwG, 22.03.1956 - I C 147.54

    Unterstützungseinrichtung zur Versorgung der Hinterbliebenen verstorbener Ärzte -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15
    Zwar liege ein Versicherungsgeschäft nicht vor, wenn der Anspruch der Mitglieder gegen V auf die verfügbaren Mittel beschränkt sei (Anspruch auf Leistung nach Kassenlage; Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.1956 - I C 147.54).
  • FG Hessen, 10.03.2022 - 1 K 1029/18

    Anforderungen an die Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei einer privat

    Nach dem durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.06.2013 (BStBl I 2013, 802) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2013 eingefügten § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Satz 2 EStG werden darüber hinaus Beiträge nur berücksichtigt, wenn es sich um Beträge i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG an eine Einrichtung handelt, die eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder eine der Beihilfe oder freien Heilfürsorge vergleichbare Absicherung i.S.d. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG gewährt (FG Düsseldorf Urteil vom 14.10.2021 11 K 3144/15 E, zitiert nach juris).

    § 2 Abs. 1 der Satzung verneint damit einen Anspruch auf Leistungen (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2021 11 K 3144/15 EFG 2022, 39).

    Der Senat folgt im Streitfall im Wesentlichen der Auslegung des FG Düsseldorf in dessen Entscheidung vom 14.10.2021 (11 K 3144/15 EFG 2022, 39, zitiert nach juris), wobei es die vorliegenden Unterlagen für das Streitjahr im Einzelfall zu würdigen hatte.

    g) Die von den Klägern vorgelegte geänderte Satzung vom 26.06.2021 kann - wie der Beklagte zurecht meint - zu keiner geänderten Beurteilung führen (so auch FG Düsseldorf Urteil vom 14.10.2021 11 K 3144/15 E, zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - L 4 KR 134/22

    Obligatorische Anschlussversicherung - Feststellungsinteresse - Anderweitiger

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die erst mit Wirkung zum 09.06.2021 eingeführte Vorschrift des § 176 SGB V keine Anwendung auf Sachverhalte vor ihrem Inkrafttreten findet (BT-Drucksache 19/27652, S. 109; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2023 - L 11 KR 659/22 - juris Rn. 87; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E - juris Rn. 44; Hahn in NZS 2022, 81, 82; R. Klein in jurisPK-SGB V, 4. Auflage, Stand: 29.08.2023, § 176 Rn. 17.2).

    Hierbei kann die zwischen den Beteiligten streitige Rechtsfrage, ob einem Mitglied der S nach deren hier maßgeblichen Satzung (in der Fassung vom 16.04.2016) ein durchsetzbarer Anspruch gegen die S auf eine mindestens den Anforderungen der deutschen privaten Krankenversicherung entsprechende Absicherung im Krankheitsfall zustand, dahinstehen (ebenfalls offengelassen, aber mit Angabe der für und gegen einen durchsetzbaren Anspruch eines Mitglieds sprechenden Argumente: LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.06.2023 - L 11 KR 659/22 - juris Rn. 92 (ebenfalls zur Satzung in der Fassung vom 16.04.2016); BFH, Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22 - juris Rn. 38 ff. (zur Satzung in der Fassung vom 13.07.2013); BFH, Urteil vom 12.08.2020 - X R 12/19 - juris Rn. 33 ff. (zur Satzung in der Fassung vom 13.07.2013); Anspruch verneint: FG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E - juris Rn. 32 ff. (wohl auch zur Satzung vom 13.07.2013); LSG Bayern - Urteil vom 09.06.2015 - L 4 KR 27/13 - juris Rn. 30 ff. (zur Satzung aus dem Jahr 2009; Revision als unzulässig verworfen: BSG, Beschluss vom 18.04.2017 - B 12 KR 18/15 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2023 - L 11 KR 659/22

    Krankenversicherung - obligatorische Anschlussversicherung - Voraussetzungen für

    Notwendig ist ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Leistungen zur Absicherung im Krankheitsfall (vgl. LSG Bayern 09.06.2015, L 4 KR 27/14, juris; LSG Schleswig-Holstein 28.06.2018, L 5 KR 76/15; Hahn, NZS 2022, 81/82 bzgl. der Solidargemeinschaften; ferner Bundesfinanzhof 12.08.2020, X R 12/19, BFHE 270, 409; Finanzgericht Düsseldorf 14.10.2021, 14.10.2021, 11 K 3144/15 E, EFG 2022, 39).

    Durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG a.F. wurde zum Ausdruck gebracht, dass ein durchsetzbarer Rechtsanspruch des Mitglieds gegen den Verein gerade nicht bestehen sollte (vgl. FG Düsseldorf 14.10.2021, 11 K 3144/15 E, EFG 2022, 39).

  • BFH, 23.08.2023 - X R 10/22

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E aufgehoben.

    Nach Ergehen des Senatsurteils vom 12.08.2020 - X R 12/19 (BFHE 270, 409) wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2022, 39).

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