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   FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94   

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FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94 (https://dejure.org/1995,31881)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.09.1995 - 5 K 256/94 (https://dejure.org/1995,31881)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. September 1995 - 5 K 256/94 (https://dejure.org/1995,31881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 1057
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87

    Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Treffen Angehörige als Miteigentümer eines Wohngrundstücks eine vom zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnis abweichende Regelung, so ist eine solche Vereinbarung nur dann steuerlich zu beachten, wenn sie in Gestaltung und Durchführung dem zwischen fremden Personen Üblichen entspricht ( BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87 , BStBl II 1992, 890).

    WK ( BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87 , BStBl II 1992, 890).

    Im vorliegenden Verfahren ist aber zu beachten, daß die Feststellungsbescheide lediglich hinsichtlich der Zurechnung angefochten wurden und somit die Gesamtverluste der VZ 1989 bis 1992 jeweils in Bestandskraft erwachsen sind - ( BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87 , BStBl II 1992, 891 sowie BFH-Urteil IX R 125/89 jeweils unter Hinweis auf § 157 Abs. 2 und § 182 Abs. 1 Abgabenordnung -;AO -).

  • BFH, 11.05.1993 - IX R 125/89
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Es sei aber zweifelhaft, ob dem nichtveröffentlichen BFH-Urteil vom 11. Mai 1993 IX R 125/89 gefolgt werden könne.

    Wenn nach der zitierten BGH-Rechtsprechung die endgültige Trennung aufgrund ehelicher Zerwürfnisse eine Ehegatten-Grundstücks-Gemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff BGB nachhaltig beeinflußt und gemäß § 745 Abs. 2 BGB zu einer grundlegenden Änderung des Nutzungsverhältnisses führt, muß dies auch ertragsteuerlich beachtet werden (so auch die n.v. BFH-Urteile IX R 124/89 und IX R 125/89, jeweils vom 11. Mai 1993).

    Im vorliegenden Verfahren ist aber zu beachten, daß die Feststellungsbescheide lediglich hinsichtlich der Zurechnung angefochten wurden und somit die Gesamtverluste der VZ 1989 bis 1992 jeweils in Bestandskraft erwachsen sind - ( BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87 , BStBl II 1992, 891 sowie BFH-Urteil IX R 125/89 jeweils unter Hinweis auf § 157 Abs. 2 und § 182 Abs. 1 Abgabenordnung -;AO -).

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Erzielt eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff BGB Einkünfte aus VuV, so sind diese Überschüsse/Verluste gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a Abgabenordnung (AO) grundsätzlich gesondert und einheitlich festzustellen ( BFH-Urteil vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83 , BStBl II 1987, 322).

    Der von den Mitgliedern der Hausgemeinschaft erzielte Differenzbetrag zwischen Einnahmen und Werbungskosten ist nach den Vereinbarungen der Gemeinschafter zu verteilen, vorausgesetzt, daß sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis haben ( BFH-Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/78 , BStBl II 1981, 510 sowie BFH-Urteil IX R 167/83).

    Bei einer derartigen Gestaltung behalten beide Miteigentümer ihre Vermieterstellung (so Ziffer 1 der Urteilsgründe in der BFH-Entscheidung IX R 167/83).

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Die ernsthaft und endgültig vollzogene Trennung von Ehegatten, die bisher ein in ihrem Miteigentum stehendes Haus bewohnt und teilweise vermietet haben, bedeutet eine so grundlegende Änderung der Verhältnisse, daß jeder Ehegatte gemäß § 745 Abs. 2 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung verlangen kann (Urteile des BGH vom 4. Februar 1982 IX ZR 88/80 sowie jeweils vom 11. Dezember 1985 IV b 83/84 und IV b 82/84; veröffentlicht in NJW 1982, Seite 1753 und 1985, Seiten 1339 und 1340).

    allein gezogen hat, auch nicht auf ihre Kosten ungerechtfertigt bereichert (vgl. BGH-Urteil IX ZR 88/80).

  • BFH, 26.09.1984 - IV B 83/84
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Die ernsthaft und endgültig vollzogene Trennung von Ehegatten, die bisher ein in ihrem Miteigentum stehendes Haus bewohnt und teilweise vermietet haben, bedeutet eine so grundlegende Änderung der Verhältnisse, daß jeder Ehegatte gemäß § 745 Abs. 2 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung verlangen kann (Urteile des BGH vom 4. Februar 1982 IX ZR 88/80 sowie jeweils vom 11. Dezember 1985 IV b 83/84 und IV b 82/84; veröffentlicht in NJW 1982, Seite 1753 und 1985, Seiten 1339 und 1340).

    Denn nach dem Scheitern der Ehe werden die in den §§ 743 ff enthaltenen Regeln der Bruchteilsgemeinschaft nicht mehr durch die §§ 1353 ff BGB modifiziert (BGH-Urteil IV b 83/84).

  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 10, 711 Satz 1 Zivilprozeßordnung (ZPO) i.V.m. § 151 Abs. 1 FGO (vgl. den BFH-Beschluß vom 15. April 1981 IV S 3/81 , BStBl II 1981, 402).
  • BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Denn der WK-Abzug setzt voraus, daß eine Absicht zur Erzielung von Einnahmen aus VuV besteht (Drenseck in Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG, 14.Aufl., Rz. 70 zu § 21 EStG unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89 , BFH/NV 1993, 532).
  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Da die Beigeladene im Ergebnis den im wesentlichen unterlegenen Beteiligten und nicht den Obsiegenden unterstützt hat, entspräche eine Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten nicht der Billigkeit (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 II R 2/83 , BStBl II 1985, 368).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    Wegen der Frage, ob bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit die Sicherheitsleistung auch dem Fiskus obliegt, folgt der Senat der Auffassung des FG Baden-Württemberg im Urteil vom 26. Februar 1991 (4 K 23/90, EFG 1991, 338), auf das wegen der Begründung im einzelnen Bezug genommen wird.
  • BFH, 25.08.1992 - IX R 320/87

    Absetzungen des Miteigentümers (§ 7b Abs. 1 S. 3 EStG )

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 5 K 256/94
    DM gekürzt werden, da bei einem Miteigentümer - wie dem Kl - nur die seinem Miteigentumsanteil entsprechende AfA berücksichtigt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 25. August 1992 IX R 320/87 , BStBl II 1993, 105).
  • BFH, 30.10.1990 - IX R 110/86

    Zurechnung des Nutzungswerts einer Wohnung bei an der Nutzung gehindertem

  • BFH, 21.02.1989 - IX R 246/84

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuerbemessung

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

  • BFH, 11.05.1993 - IX R 124/89

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünften die mehrere Personen

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 108/10

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots bei einem

    Aufgrund Verpflichtungsurteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. September 1994 - 5 K 256/94.A - wurden nach weitgehender Zurückweisung der hiergegen gerichteten Berufung durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. Januar 1997 - 1 R 28/96 - der Kläger, seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder durch Bescheide des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 8. April 1997 als Asylberechtigte anerkannt und festgestellt, dass in der Person des Klägers die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz vorliegen.
  • FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 138/02

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Klageänderung durch Wechsel der Streitgegenstände

    Wird umgekehrt ein Feststellungsbescheid über gemeinschaftliche Vermietungseinkünfte lediglich hinsichtlich der Zurechung der festgestellten Beträge, nicht aber der Höhe angefochten, darf ein mit der Klage angerufenes Finanzgericht den bestandskräftig ausgewiesenen Gesamtverlust nicht ändern (FG Baden Württemberg, Urteil vom 13.09.1995 - 5 K 256/95 - EFG 95, 1057, rkr. lt EFG 98, 1 - vgl. Tipke/Kruse-Brandis AO § 180 Rd. 11).
  • FG München, 30.09.1998 - 1 K 2087/96

    Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Seminaraufwendungen; Anforderungen

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