Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/2004 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- IWW
- RA Kotz
Pflichtteilsverzicht - sind diesbezügliche Zahlungen zu versteuern?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 22 Nr. 1 S. 2 § 22 Nr. 3
Versteuerung von Zahlungen bei Pflichtteilsverzicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerbarkeit von der Höhe nach begrenzten wiederkehrenden Zahlungen als Gegenleistung für den Verzicht eines zur gesetzlichen Erbfolge Berufenen auf seinen künftigen Erbteil und Pflichtteil; Steuerliche Einordnung einer Leibrente; Monatliche Rentenzahlungen als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Leibrentenzahlung für Verzicht auf Pflichtteilsrechte nicht steuerbar
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Versteuerung von Zahlungen bei Pflichtteilsverzicht
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsveräußerung
- Veräußerungen gegen wiederkehrende Leistungen
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/2004
- BFH, 09.02.2010 - VIII R 43/06
- BFH, 09.02.2012 - VIII R 43/06
Papierfundstellen
- EFG 2007, 410
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BFH, 20.10.1999 - X R 132/95
Verzicht auf Erb- und Pflichtteil
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Die Grundsätze des BFH - Urteils vom 20.10.1999 XR 135/92, BStBl II 2000, 82 seien auf den Streitfall nicht übertragbar, da dort der Auszahlungsbetrag festgestanden habe und nur durch die ratenweise Auszahlung über 11 Jahre ein Zinsanteil enthalten gewesen sei.cc) Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat dagegen in seinem Urteil vom 20.10.1999 (X R 132/95, BStBl II 2000, 82) klar ausgesprochen, dass der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen als Gegenleistung für den Verzicht eines zur gesetzlichen Erbfolge Berufenen auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil nicht als wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) steuerbar sind.
Dies war nicht entscheidungserheblich, da der Revisionsantrag insoweit beschränkt war (BFH-Urteil vom 20.10.1999, a.a.O.).
- BFH, 07.04.1992 - VIII R 59/89
Rentenzahlungen als Abfindung für Erbverzicht sind wiederkehrende Bezüge (§ 22 …
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung ist alleine der wirtschaftliche Gehalt der Rechtsbeziehungen zwischen dem potentiellen Erblasser und dem Erb- bzw. Pflichtteilsberechtigten maßgebend (BFH-Urteil vom 07.04.1992 VIII R 59/89, BStBl II 1992, 809).bb) Nach der Rechtsprechung des VIII. Senates (BFH-Urteil vom 07.04.1992, a.a.O.) liegt regelmäßig kein entgeltliches Geschäft vor, da der Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch nur die Hingabe einer ungesicherten Erwerbschance bedeutet und diese Rechtsposition vor Eintritt des Erbfalls weder übertragbar noch pfändbar ist.
- BFH, 18.05.2004 - IX R 63/02
Verzicht auf Nachbarrechte im Rahmen einer Grundstücksveräußerung
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann; ausgenommen sind Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteil vom 18.05.2004 IX R 63/02, BStBl II 2004, 874).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
(Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847). - BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Eine Veräußerungsrente kann daher regelmäßig nur angenommen werden, wenn es zu einem Veräußerungsgeschäft kommt, wenn also die Vertragsbeteiligten die Rentenzahlungen als Entgelt für den übertragenen Vermögensgegenstand nach kaufmännischen Grundsätzen bemessen haben (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 15.07.1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78). - BFH, 26.11.2003 - X R 11/01
Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Der Erblasser kann eine solche letztwillige Verfügung zu Lebzeiten z.B. auch mit einem Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag treffen, in dem er die Erbfolge regelt und der an sich erbberechtigten Person nur einen Anspruch auf Versorgungsleistungen einräumt (BFH-Urteile vom 26.11.2003 X R 11/01, BStBl II 2004, 820 und vom 26.01.1994 X R 54/92, BStBl II 1994, 633). - BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs …
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Das Institut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen setzt zum Einen die Vermögensübergabe innerhalb des Generationsnachfolge-Verbundes voraus und zum Anderen die Übertragung einer zumindest teilweise existenzsichernden Wirtschaftseinheit, also eines Wirtschaftsgutes, mit dem Nettoerträge zu erzielen sind, die zur Deckung der zugesagten Leistungen ausreichen (BFH-Urteil vom 16.06.2004 X R 50/01, BStBl II 2005, 130). - BFH, 26.01.1994 - X R 54/92
Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Der Erblasser kann eine solche letztwillige Verfügung zu Lebzeiten z.B. auch mit einem Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag treffen, in dem er die Erbfolge regelt und der an sich erbberechtigten Person nur einen Anspruch auf Versorgungsleistungen einräumt (BFH-Urteile vom 26.11.2003 X R 11/01, BStBl II 2004, 820 und vom 26.01.1994 X R 54/92, BStBl II 1994, 633). - BFH, 20.10.1999 - X R 86/96
Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Ebenso sei aus den Ausführungen des BFH-Urteils vom 20.10.1999 X R 86/96, BStBl II 2000, 602 nicht auf einen darlehensähnlichen Vorgang im Streitfall zu schließen, da dort ein Ausgleich zwischen den potentiellen Erben gegen wiederkehrende Leistungen erbracht worden sei. - BFH, 16.03.2001 - IV B 96/00
Pflichtteilsverzicht; entgeltliches Geschäft?
Auszug aus FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04
Diese Rechtsauffassung habe der BFH im Beschluss vom 16.03.2001 IV B 96/00, BFH/NV 2001, 1113 vertreten. - BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente
- BFH, 31.07.2002 - X R 39/01
Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht …
- BFH, 09.02.2010 - VIII R 43/06
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 410 veröffentlicht. - FG München, 15.07.2010 - 15 K 1825/07
Leibrentenzahlungen zwischen Geschwistern als nicht steuerbare …
25 Unterhaltsleistungen enthalten grundsätzlich keinen steuerbaren Zinsanteil (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BStBl II 1992, 612; s.a. FG Nürnberg, Urteil vom 4. April 2006, I 370/2004, EFG 2007, 410).
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