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Rechtsprechung
   FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 5062/06 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17902
FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 5062/06 Erb (https://dejure.org/2008,17902)
FG Münster, Entscheidung vom 19.06.2008 - 3 K 5062/06 Erb (https://dejure.org/2008,17902)
FG Münster, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 3 K 5062/06 Erb (https://dejure.org/2008,17902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlangung einer Mitunternehmerschaft im ertragssteuerlichen Sinn durch die Schenkung eines Kommanditanteils bei vorbehaltenem Nießbrauch als Voraussetzung einer Steuervergünstigung; Nießbraucher und nießbrauchsbelasteter Gesellschafter als Mitunternehmer i.F.d. ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG: - Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1734
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des …

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 5062/06
    Der Kl. bezog sich im Übrigen auf das BFH Urteil vom 01.03.1994 VIII 35/92 (BStBl. II 1995, 241), wonach der Nießbrauchsbesteller durch den Nießbrauch seine Mitunternehmereigenschaft nicht verliere.

    Nach Auffassung des BFH (vgl. Urteil vom 01.03.1994 VIII R 35/92, BStBl. II 1995, 241), der der Senat sich anschließt, sind im Fall der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.

  • BFH, 20.11.1990 - VIII R 10/87

    Stiller Gesellschafter einer GmbH & Co. KG als Mitunternehmer

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 5062/06
    Mitunternehmerinitiative bedeutet in erster Linie Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie z. B. einem Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung oder einem Geschäftsführer, Prokuristen oder leitenden Angestellten obliegen (vgl. BFH Urteil vom 29.11.1990 VIII R 10/87, BFHE 163, 336 m. w. N. zur Rspr.).
  • FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 3558/98

    Schenkung von Kommanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 5062/06
    Der Gewährung der Begünstigung steht der Vorbehalt des Nießbrauchs seitens des Kl. grundsätzlich nicht entgegen (vgl. FG Köln, Urteil vom 07.04.2003 9 K 3558/98, EFG 2003, 1025).
  • BFH, 16.12.2009 - II R 44/08

    Schenkung eines KG-Anteils unter Vorbehalt eines Nießbrauchs und der …

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1734 veröffentlicht.
  • FG Münster, 04.07.2013 - 3 K 1309/12

    Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG

    Rn. 73 Auch die Beteiligung an der N Beteiligungs GmbH ändere hieran nichts, weil sich die Mitunternehmer-Stellung unmittelbar aus den übertragenen Anteilen ergeben müsse (Verweis auf BFH II R 42/08; 3 K 5062/06 Erb).

    In den Urteilen des FG Münster in EFG 2012, 2033 und in EFG 2008, 1734 wird zudem zum Ausdruck gebracht, dass unberücksichtigt bleiben muss, was dem Kläger bereits zeitlich vor dem Übertragungsstichtag zustand.

  • FG Münster, 04.07.2013 - 3 K 1804/12

    § 13a ErbStG bei Übertragung eines KG-Anteils unter Nießbrauchsvorbehalt

    Rn. 69 Auch die Beteiligung an der F Beteiligungs GmbH ändere hieran nichts, weil sich die Mitunternehmer-Stellung unmittelbar aus den übertragenen Anteilen ergeben müsse (Verweis auf BFH II R 42/08; 3 K 5062/06 Erb).

    In den Urteilen des FG Münster in EFG 2012, 2033 und in EFG 2008, 1734 wird zudem zum Ausdruck gebracht, dass unberücksichtigt bleiben muss, was dem Kläger bereits zeitlich vor dem Übertragungsstichtag zustand.

  • FG Münster, 24.05.2012 - 3 K 1771/11

    Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Anteilsübertragung unter …

    Die Berücksichtigung von bereits in der Person des Beschenkten vorhandenen Umständen würde gegen das Stichtagsprinzip verstoßen ( vgl. FG Münster, Urteil vom 19.06.2008 3 K 5062/06 Erb, EFG 2008, 1734).
  • FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 744/13

    Anwendung der gesonderten Wertfeststellung zum Zwecke der Schenkungssteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH (…vgl. nur Urteil vom 16.12.2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690) als auch des 3. Senats des FG Münster (vgl. Urteile vom 04.07.2013 3 K 1804/12 Erb, EFG 2013, 1868; vom 04.07.2013 3 K 1309/12 Erb, juris; vom 04.07.2013 3 K 1311/12 Erb, juris; vom 24.05.2012 3 K 1771/11 Erb, EFG 2012, 2033; vom 19.06.2008 3 K 5062/06, EFG 2008, 1734; s. auch Fumi, EFG 2013, 1872) sind im Fall der Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem Kommanditanteil im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
  • FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 745/13

    Durchführung der gesonderten Wertfeststellung für Zwecke der Schenkungssteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH (…vgl. nur Urteil vom 16.12.2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690) als auch des 3. Senats des FG Münster (vgl. Urteile vom 04.07.2013 3 K 1804/12 Erb, EFG 2013, 1868; vom 04.07.2013 3 K 1309/12 Erb, juris; vom 04.07.2013 3 K 1311/12 Erb, juris; vom 24.05.2012 3 K 1771/11 Erb, EFG 2012, 2033; vom 19.06.2008 3 K 5062/06, EFG 2008, 1734; s. auch Fumi, EFG 2013, 1872) sind im Fall der Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem Kommanditanteil im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
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