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   VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78   

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VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78 (https://dejure.org/1979,16144)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.05.1979 - V OE 19/78 (https://dejure.org/1979,16144)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - V OE 19/78 (https://dejure.org/1979,16144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 29, 238
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Hessen, 21.12.2006 - 5 TG 2329/06

    Beitragserhebung für den Um- und Ausbau von Straßen

    Das ungeschriebene Merkmal der Verbesserung stellt sicher, dass nur solche verändernden Baumaßnahmen die Beitragspflicht begründen können, von denen ein positiver Effekt für die Benutzbarkeit der Verkehrsanlage ausgeht (in diesem Sinne, bezogen auf den Fall der baulichen Umgestaltung einer Straße zur Fußgängerzone, erstmals: Senatsurteil vom 31. Mai 1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen

    Je größer der Anteil der Anlieger an der Straßennutzung erfahrungsgemäß ist bzw. sein wird, desto höher muß der auf sie entfallende Anteil am beitragsfähigen Aufwand sein (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 31.05.1979 - V OE 19/78 - HSGZ 80, 22).
  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88

    Straßenbaubeitrag: Beitragsfähigkeit bei Verbesserung; Ablaufhemmung

    Das ungeschriebene Merkmal der Verbesserung stellt sicher, daß nur solche verändernden Baumaßnahmen die Beitragspflicht begründen können, von denen ein positiver Effekt für die Benutzbarkeit der Verkehrsanlage ausgeht (in diesem Sinne, bezogen auf den Fall der baulichen Umgestaltung einer Straße zur Fußgängerzone, erstmals: Senatsurteil vom 31. Mai 1979 -- V OE 19/78 -- ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22).
  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17

    Straßenausbaubeitrag - Abgrenzung Anliegerstraße/Haupterschließungsstraße

    Zunächst handelt es sich bei der durch die Gemeinde vorgenommenen Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp um eine Anwendung des örtlichen Satzungsrechts, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.(H.M, vgl. nur Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2018, § 8, Rn. 378 unter Hinweis auf u. a. OVG Münster, U. v. 23.11.1976 - II A 1766/74 - OVGE 32, 162 = NJW 1977, 2179 = KStZ 1977, 114, VGH Kassel, U. v. 31.5.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, OVG Lüneburg, U. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - GemSH 1984, 258, OVG Schleswig, U. v. 16.9.1997 - 2 L 197/96 -, und OVG Magdeburg, B. v. 21.5.2003 - 2 M 189/02 -.) Insoweit steht der Gemeinde kein Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum zu, der vom Gericht zu respektieren wäre; vielmehr hat die Kammer in Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Anliegerstraße", "Haupterschließungsstraße" und "Hauptverkehrsstraße" unter Heranziehung der hierfür in der Satzung enthaltenen Definitionen eine eigenständige Bewertung der Einstufung vorzunehmen.(Vgl.nur OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - ; damit wurde das Urteil der Kammer vom 17.06.2016 - 3 K 2186/13 - bestätigt.) Erweist sich die gemeindlicherseits vorgenommene Einstufung zu Lasten des Beitragspflichtigen als fehlerhaft, kann das für sich genommen nur zu einer teilweisen Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides und damit auch nur zu dessen Aufhebung in einer bestimmten, durch die fehlerhafte Zuordnung bewirkten Höhe führen.(Vgl. Driehaus, a.a.O.) Dem entspricht, dass ein solcher Bescheid - wie vorliegend - auch lediglich in dieser Höhe teilweise angefochten werden kann.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Bei der Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp handelt es sich um die Anwendung von Satzungsrecht, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (std. Rspr., vgl. OVG Münster, Urt. v. 23.11.1976 - 2 A 1766/74 - OVGE 32, 162; VGH Kassel, Urt. v. 31.05.1979 - V OE 19/76 - ESVGH 29, 238; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - Die Gemeinde 1984, 258; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 1997, § 8 Rdnr. 378).
  • VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 327/90

    Erfolgreiche Klage gegen die Beitragsheranziehung wegen eines Feldwegeausbaus;

    Ausgehend von dem bisherigen Verständnis des Senats, wonach auch bei Straßen, Wegen und Plätzen § 11 Abs. 1 KAG die Ermächtigungsgrundlage für die Beitragserhebung bildet und § 11 Abs. 3 KAG lediglich klarstellende Funktion dahin zukommt, daß die vorausgesetzte Ermächtigung in § 11 Abs. 1 KAG wegen des Vorrangs des bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrechts nicht auch die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen umfaßt, sondern hier nur für Maßnahmen der Erweiterung und Erneuerung gelten kann (vgl. Lohmann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, S 8 Rdnr. 824 unter Hinweis auf Hess. VGH, 31.5.1979 - V OE 19/78 -, ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22; a.A. Ermel, Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen, 2. Aufl. 1978, S 11 Erl. 52: S 11 Abs. 3 besondere Rechtsgrundlage), bestünden keine Bedenken, bei solchen Gemarkungswegen wie den hier streitigen auch die erstmalige Herstellung als beitragsfähige Maßnahme anzusehen.
  • VG Weimar, 16.06.1998 - 3 E 64/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Denn selbst bei einem durch anliegende Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen ausgelösten Ziel- und Quellverkehr handelt es sich der Sache nach - wie auch hier - um Anliegerverkehr, so daß beispielsweise der durch Besucher eines Gewerbebetriebs, eines großstädtischen Krankenhauses oder einer Badeanstalt verursachte Verkehr der jeweiligen Straße nicht den Charakter einer Anliegerstraße nimmt (VGH Kassel, Urteil vom 31.05.1979 - 5 OE 19/78 -, ESVGH 29, 238 [247]; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdn. 381 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 12.09.1990 - 5 UE 479/86

    Fertigstellungsbeschluß bei Erhebung von Straßenbeiträgen - Zeitpunkt der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist mit dem Begriffspaar "Um- und Ausbau" in § 11 Abs. 3 KAG nichts anderes gemeint als mit den in § 11 Abs. 1 KAG genannten Beitragstatbeständen der Erneuerung und der Erweiterung (in diesem Sinne erstmals: Senatsurteil vom 31. Mai 1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22).
  • VG Saarlouis, 17.06.2016 - 3 K 2186/13

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Abgrenzung:

    Zunächst handelt es sich bei der durch die Gemeinde vorgenommenen Zuordnung einer bestimmten Straße zu einem in der Satzung vorgesehenen Straßentyp um eine Anwendung des örtlichen Satzungsrechts, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.(H.M, vgl. nur Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2016, § 8, Rn. 378 unter Hinweis auf u. a. OVG Münster, U. v. 23.11.1976 - II A 1766/74 - OVGE 32, 162 = NJW 1977, 2179 = KStZ 1977, 114, VGH Kassel, U. v. 31.5.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, OVG Lüneburg, U. v. 13.12.1983 - 9 A 52/81 - GemSH 1984, 258, OVG Schleswig, U. v. 16.9.1997 - 2 L 197/96 -, und OVG Magdeburg, B. v. 21.5.2003 - 2 M 189/02 -.) Insoweit steht der Gemeinde kein Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum zu, der vom Gericht zu respektieren wäre; vielmehr hat die Kammer in Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Anliegerstraße", "Haupterschließungsstraße" und "Hauptverkehrsstraße" unter Heranziehung der hierfür in der Satzung enthaltenen Definitionen eine eigenständige Bewertung der Einstufung vorzunehmen.(Vgl.nur OVG Lüneburg, B. v. 14.11.2011 - 9 LA 214/10 -.) Erweist sich die gemeindlicherseits vorgenommene Einstufung zu Lasten des Beitragspflichtigen als fehlerhaft, kann das für sich genommen nur zu einer teilweisen Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides und damit auch nur zu dessen Aufhebung in einer bestimmten, durch die fehlerhafte Zuordnung bewirkten Höhe führen.(Vgl. Driehaus, a.a.O.) Dem entspricht, dass ein solcher Bescheid - wie vorliegend - auch lediglich in dieser Höhe teilweise angefochten werden kann, was im Erfolgsfalle zu einem vollständigen Obsiegen des Klägers insoweit führt.
  • VGH Hessen, 18.04.1996 - 5 UE 656/94

    Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks

    Für Straßen, Wege und Plätze stellt § 11 Abs. 3 KAG klar, daß beitragsfähig bei diesen Einrichtungen nur ein "Um- und Ausbau" ist, der - gleichbedeutend mit "Erweiterung und Erneuerung" im Sinne des § 11 Abs. 1 KAG (dazu: Senatsurteil vom 31.05.1979 - V OE 19/78 - ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22, sowie Senatsbeschluß vom 22.06.1983 - V OE 119/81 - DÖV 1983, 945 = GemHH 1984, 246) - "über die Straßenunterhaltung und die Straßeninstandsetzung hinausgeht".
  • VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90

    Erfolgreiche Klage gegen die Beitragsheranziehung wegen eines Feldwegeausbaus;

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2828/88

    Straßenbaubeitrag - Verbesserungsbedürfnis bei verbesserndem Umbau und Ausbau

  • VG Frankfurt/Main, 08.04.2008 - 12 K 92/08

    Verbesserung einer Straße durch Straßenbaumaßnahmen; Straßenbeitragsrecht

  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 5 TH 3227/87

    Straßenbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; Baulast der Gemeinde

  • VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

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