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   VGH Baden-Württemberg, 29.07.1993 - 2 S 246/93   

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https://dejure.org/1993,4593
VGH Baden-Württemberg, 29.07.1993 - 2 S 246/93 (https://dejure.org/1993,4593)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.1993 - 2 S 246/93 (https://dejure.org/1993,4593)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 2 S 246/93 (https://dejure.org/1993,4593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einziehung rückständiger Gebühren und Auslagen des Bezirksschornsteinfegermeisters durch Leistungsbescheid der Verwaltungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 35
  • NVwZ 1994, 1135
  • VBlBW 1993, 360 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1989 - 8 B 141.89

    Schornsteinfeger - Gebühren - Ausbrennen von Feuerungsanlagen - Privatrechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1993 - 2 S 246/93
    Die an die zuständige Verwaltungsbehörde gerichtete Anordnung in § 25 Abs. 4 S. 3 SchfG, rückständige Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung beizutreiben, liefe demnach leer, wenn sie nicht gleichzeitig die Befugnis enthielte, zunächst die allgemeinen Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung durch Erlaß eines zu vollstreckenden Leistungsbescheids zu schaffen (Musielack/Cordt/ Manke, Kommentar zum Schornsteinfegergesetz, 3. Aufl., § 25 Rdnrn. 10 ff.; Suhrwald/Stehmer, Handbuch für das Schornsteinfegerwesen in Baden-Württemberg, 4. Aufl., § 25 SchfG, Anm. 2; OVG Münster, Urteil vom 4.7.1967, GewArch 1968, 44; BVerwG, Beschluß vom 18.12.1989, NVwZ-RR 1990, 439).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 3465/88

    Häufigkeit der Kehrung von Rauchschornsteinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1993 - 2 S 246/93
    Dies ist im rechtskräftigen Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24.2.1989 (5 K 187/87) und im Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14.12.1988 (10 S 3465/88), der im Prozeßkostenhilfeverfahren erging, im einzelnen dargelegt.
  • VGH Hessen, 15.06.1967 - V OE 67/67
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1993 - 2 S 246/93
    Weder dem Schornsteinfegergesetz noch der auf Grund der Ermächtigung in §§ 1 Abs. 2 und 24 Abs. 1 SchfG erlassenen Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO - kann entnommen werden, daß dem Bezirksschornsteinfegermeister die hoheitliche Befugnis verliehen worden ist, die ihm zustehenden Gebühren durch vollstreckbaren Verwaltungsakt selbst festzusetzen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4.7.1967, aaO; offengelassen BVerwG, Beschluß vom 18.12.1989, aaO; a.A. Hess.VGH, Urteil vom 15.6.1967, ESVGH 18, S. 86, der die Rechnung des Bezirksschornsteinfegermeisters nach der früheren Rechtslage als Verwaltungsakt betrachtet).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Denn der Begriff "erheben" umfasst - ebenso wie der Begriff "einziehen" - auch das Einfordern von Zahlungsansprüchen auf andere Art und Weise als durch den Erlass eines Verwaltungsaktes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.1993 - 2 S 246/93 -, VBlBW 1994, 67); aus dem Begriff "Entgelt" lässt sich, wie bereits ausgeführt, bereits nicht eindeutig die Zuordnung zu einem öffentlich-rechtlichen Charakter der Anforderung des Leitstellenentgelts entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 8 LC 134/20

    Geltendmachung von Säumniszuschlägen bei der berufsständischen Altersversorgung

    Die Anwendbarkeit des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes verlöre ohne die Befugnis des Anspruchsberechtigten, den Anspruch durch Verwaltungsakt zu titulieren, ihren Sinn (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.7.1993 - 2 S 246/93 -, NVwZ 1994, 1135, juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 20.02.2007 - 5 TG 198/07

    Schornsteinfegerrecht; Umlage für Lehrlingsausbildung; Einziehung durch

    Soweit der Antragsgegner insofern unter Berufung auf Musielak/Schira/Manke, Kommentar zum Schornsteinfegergesetz (6. Auflage, Rdn 1 zu § 25) die Auffassung vertritt, diese Gesetzesänderung in § 25 Abs. 4 Satz 4 SchfG habe allein klarstellende Funktion gehabt und entspreche der bereits vorher geltenden Rechtslage, ist ihm zuzugeben, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 29. Juli 1993 (2 S 246/93 -, ESVGH 44, 35 = NVwZ 1994, 1135) schon zur alten Gesetzesfassung des § 25 Abs. 4 SchfG die Auffassung vertreten hat, sie biete mit der Formulierung "beitreiben" auch die Ermächtigung zur Erlass eines Leistungsbescheides als Grundlage der dann durchzuführenden Vollstreckung.
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