Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1476
VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94 (https://dejure.org/1995,1476)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.1995 - 1 S 438/94 (https://dejure.org/1995,1476)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 1995 - 1 S 438/94 (https://dejure.org/1995,1476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen Vereins mit religiösem Selbstverständnis bei überwiegender wirtschaftlicher Tätigkeit - Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich des Vorliegens einer Religionsgemeinschaft durch die Behörde und nicht durch das Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen und nach eigenem Verständnis religiöse Zwecke verfolgenden Vereins bei Verfolgung auch überwiegend wirtschaftlicher Zwecke; Zuständigkeit für die Beurteilung des Nichtvorliegens einer Religionsgemeinschaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinsrecht: Entziehung der Rechtsfähigkeit, Scientology-Church

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 17
  • NJW 1996, 3358
  • NJW 1998, 1176 (Ls.)
  • MDR 1996, 107
  • NVwZ 1997, 198 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 372 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Geschützt wird durch die Glaubensfreiheit die Religions- und die Weltanschauungsfreiheit (BVerfGE 12, 1 (3 ff.); 32, 98 (106)) sowie die Freiheit, Glauben und Gewissen, Religion und Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und demgemäß zu handeln (BVerfGE 24, 236 (245)).

    Von der Gewährleistung der Freiheit des Glaubens ist nicht nur der innere Bereich menschlichen Glaubens, das forum internum, sondern auch die nach außen wirkende Betätigung dieser Glaubensüberzeugung umfaßt (vgl. BVerfGE 12, 1 (3 ff.); 24, 236 (245)).

    Für die im Einzelfall schwierige Einordnung dieser gemischten Tätigkeiten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der Verpflichtung des Staates zur Neutralität (vgl. dazu BVerfGE 19, 1 >8>; 24, 236 (246); 33, 23 (29)) das aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften fließende kirchliche Selbstverständnis der betreffenden Religionsgemeinschaft zu berücksichtigen (BVerfGE 24, 236 (246)).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Verfolgt ein eingetragener Verein nach seinem Selbstverständnis religiöse Zwecke, so kann ihm auch bei überwiegender wirtschaftlicher Tätigkeit die Rechtsfähigkeit nach § 43 Abs. 2 BGB nur entzogen werden, wenn er keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist oder wenn die religiösen oder weltanschaulichen Lehren nur als Vorwand zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dienen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 27.3.1992 - 7 C 21/90 -, NJW 1992, 2496).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urt. v. 27.3.1992 - 7 C 21.90 -, NJW 1992, 2496), daß der Schutz des Grundrechts aus Art. 4 GG für eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft nicht schon dann entfällt, wenn sie sich überwiegend wirtschaftlich betätigt.

    Dem innerkirchlichen Bereich zuzurechnen ist das Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Finanzierung selbst zu regeln (BVerwGE 90, 112 (116); BVerfGE 19, 206 (217 ff.)).

  • OLG Düsseldorf, 12.08.1983 - 3 W 268/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Da sämtliche Teil- und Unterorganisationen der Scientology-Bewegung ihre Tätigkeiten nach den im wesentlichen selben Richtlinien ausrichten, können Beispiele der Absatzförderung anderer Untergliederungen herangezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.8.1983, NJW 1983, 2574 ff.).

    Angesichts der zahlreichen (neueren) Kultbewegungen und Gemeinschaften, die um Anhänger werbend in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten und bei denen das einzelne Individuum Nachfrager nach Sach- und Dienstleistungen auf einem weltanschaulichen Markt ist, kann ein solcher nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.8.1983, NJW 1983, 2574 f.).

    Es darf dabei aber nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Vereinigung bei der Anwerbung zahlungsfähiger und zahlungsbereiter Mitglieder auf dem allgemeinen "Markt" mit anderen Religionen und Weltanschauungen konkurriert und dabei eine "eigenunternehmerische Tätigkeit über den vereinsinternen Bereich hinaus" entfalten muß und auch entfaltet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.8.1983, NJW 1983, 2574 ff.).

  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Geschützt wird durch die Glaubensfreiheit die Religions- und die Weltanschauungsfreiheit (BVerfGE 12, 1 (3 ff.); 32, 98 (106)) sowie die Freiheit, Glauben und Gewissen, Religion und Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und demgemäß zu handeln (BVerfGE 24, 236 (245)).

    Von der Gewährleistung der Freiheit des Glaubens ist nicht nur der innere Bereich menschlichen Glaubens, das forum internum, sondern auch die nach außen wirkende Betätigung dieser Glaubensüberzeugung umfaßt (vgl. BVerfGE 12, 1 (3 ff.); 24, 236 (245)).

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16.2.1995 - 1 B 205.93 -, NVwZ 1995, 473) folgt, daß eine Handlung wirtschaftliche Tätigkeit sein kann, auch wenn damit eine religiöse oder weltanschauliche Zielsetzung verfolgt wird.

    Diese Auffassung des Senats steht nicht in Widerspruch zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.2.1995 (- 1 B 205.93 -, NVwZ 1995, 473).

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Geschützt wird durch die Glaubensfreiheit die Religions- und die Weltanschauungsfreiheit (BVerfGE 12, 1 (3 ff.); 32, 98 (106)) sowie die Freiheit, Glauben und Gewissen, Religion und Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und demgemäß zu handeln (BVerfGE 24, 236 (245)).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Für den Senat verbietet sich eine eigenständige Prüfung dieser Fragen: Denn selbst wenn festgestellt würde, daß es sich im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums bei dem Kläger bzw. der Scientology-Kirche nicht um eine Religionsgemeinschaft handelte (so Bundesarbeitsgericht, Beschl. v. 22.3.1995 - 5 AZB 21/94 -) oder daß die religiöse Lehre nur Vorwand der wirtschaftlichen Tätigkeit war, wäre die Entscheidung des Regierungspräsidiums als Ermessensentscheidung fehlerhaft, weil die Widerspruchsbehörde von diesem Sachverhalt nicht ausgegangen ist.
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Für die im Einzelfall schwierige Einordnung dieser gemischten Tätigkeiten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der Verpflichtung des Staates zur Neutralität (vgl. dazu BVerfGE 19, 1 >8>; 24, 236 (246); 33, 23 (29)) das aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften fließende kirchliche Selbstverständnis der betreffenden Religionsgemeinschaft zu berücksichtigen (BVerfGE 24, 236 (246)).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Dem innerkirchlichen Bereich zuzurechnen ist das Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Finanzierung selbst zu regeln (BVerwGE 90, 112 (116); BVerfGE 19, 206 (217 ff.)).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
    Mit ihnen erkennt der Staat die Kirchen als Institutionen mit dem Recht der Selbstbestimmung an, die ihrem Wesen nach unabhängig vom Staat sind und ihre Gewalt nicht von ihm herleiten, so daß der Staat in ihre inneren Verhältnisse nicht eingreifen darf (vgl. BVerfGE 18, 385 (386)).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 502/94

    Meinungsfreiheit und vorläufiger Rechtsschutz

  • VGH Bayern, 04.04.1995 - 7 CE 95.462
  • OVG Hamburg, 06.07.1993 - Bf VI 12/91

    Gewerberecht: Gewerbetreiben durch eine Religionsgemeinschaft, Scientology Church

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Denn sie erläuterten, was vom Verwaltungsgericht als wahr unterstellt werde, jedem interessierten Passanten die mit dem Ansprechen verbundene Absicht der religiösen Werbung; gegenteilige Feststellungen könnten nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 - 1 S 438/94 - entnommen werden, weil es durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.1997 - 1 C 18.95 - aufgehoben worden sei.

    Zu einem weiteren Aufschluss kann auch nicht das im Senatsbeschluss vom 12.07.1996 (- 5 S 472/96 - VBlBW 1997, 64) erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 (- 1 S 438/94 - ESVGH 46, 17 = NJW 1996, 3358) beitragen, mit dem der Klage einer Untergliederung der Scientology Kirche in Stuttgart gegen die Entziehung der Rechtsfähigkeit stattgegeben wurde.

  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    BVerwG 1 C 18.95 VGH 1 S 438/94 .

    Auf die Berufung des Klägers hat der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Bescheid und den Widerspruchsbescheid mit Urteil vom 2. August 1995 (NJW 1996, 3358) aufgehoben und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    a) Hierfür spricht bereits, dass das Bundesverwaltungsgericht - obgleich nach den tatsächlichen Feststellungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 2.8.1995 (vgl. ESVGH 46, 17, 19, 21) die hierarchische Ordnung der Scientology-Organisation nicht zweifelhaft sein konnte - in seiner Entscheidung vom 6.11.1997 betreffend die Scientology-Untergliederung "N.xxx B.xx-xxx Mission Scientology, Stuttgart" keinen Anlass gesehen hat, dieser Frage nachzugehen.

    Dieser Aussage kommt um so größere Bedeutung für den diesbezüglichen Einwand des Beklagten zu, als in der vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenen Entscheidung des erkennenden Senats die wirtschaftliche Betätigung des dortigen Vereins insbesondere mit dem Umstand begründet worden war, dass dieser Leistungen an seine Mitglieder erbringt, die Gegenstand eines entgeltlichen Leistungsaustausches sind, und dass er seinen Mitgliedern in vielfältiger Weise werbend gegenübertritt (vgl. das Senatsurteil vom 2.8.1995, ESVGH 46, 17, 23 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Denn nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt v 02.08.1995 - 1 S 438/94) in dem Verfahren des Vereins "Scientology Neue Brücke, Mission der Scientology-Kirche eV", der dieselbe Geschäftsadresse wie der Antragsteller hat und mit diesem eng verflochten ist, entsprechen die dem Antragsteller untersagten Aktivitäten im wesentlichen den Sachangeboten und Dienstleistungsangeboten sämtlicher vergleichbarer Untergliederungen der Scientology-Kirche im ganzen Bundesgebiet.

    Dies stimmt mit der Feststellung überein (vgl VGH Baden- Württemberg, Urt v, 02.08.1995 aaO), daß der Verein Neue Brücke und der Antragsteller in der an Nichtmitglieder gerichteten Werbung das religiöse Element nicht herausstellen und daß die Werbung "den materialistisch ausgerichteten aber sinnsuchenden Menschen ansprechen" soll.

  • BayObLG, 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97

    Straßenwerbung der Scientology-Kirche Deutschland e.V. - Sondernutzungserlaubnis

    Ist die Tätigkeit des Betroffenen Teil einer wirtschaftlichen Betätigung, insbesondere der Ausübung eines Gewerbes im Sinne des § 14 GewO durch die Scientology-Kirche Deutschland e.V. (vgl. dazu z.B. BVerwG DVBl 1995, 804 = GewArch 1995, 152 = NVwZ 1995, 473 ; BAG NJW 1996, 143 ; BPatG 31, 103; OVG Hamburg GewArch 1994, 15 = DVBl 1994, 413 ; VGH Mannheim NJW 1996, 3358 ), wird die Tätigkeit des Straßenwerbers regelmäßig eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen (vgl. dazu z.B. BVerwG NJW 1997, 406 ; 408; OVG Hamburg GewArch 1985, 279; OVG Lüneburg NVwZ-RR 1996, 244; 247; VG Frankfurt NVwZ 1991, 195).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht