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   VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02   

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VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02 (https://dejure.org/2004,6606)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 (https://dejure.org/2004,6606)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 4 S 2068/02 (https://dejure.org/2004,6606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Beihilfefähigkeit stationärer Krankenbehandlungskosten im Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine stationäre Krankenbehandlung im Ausland; Heranziehung fiktiver inländischer Kostenberechnungen bei der Beurteilung der Beihilfe zu Kosten für Krankenbehandlungen im Ausland; Erheblichkeit der Entstehung von Sachkosten und ...

  • Judicialis

    BVO § 13; ; GOÄ § 6a; ; LBG § 98

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVO § 13; GOÄ § 6a; LBG § 98
    Beihilfe: Auslandsaufwendungen, Fürsorgepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1983 - 4 S 348/82

    Zur Höhe der Beihilfe für stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
    Die Regelung schränkt die Beihilfefähigkeit für im Ausland entstandene Aufwendungen ein (vgl. auch Urteil des Senats vom 18.01.1983 - 4 S 348/82 -).

    Grundlage des Vergleichs ist danach immer die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung, die entsprechend beihilferechtlich einzuordnen ist (Urteil des Senats vom 18.01.1983, a.a.O.).

    Die in § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO enthaltene Regelung, dass die im Ausland tatsächlich entstandenen Aufwendungen den Aufwendungen gegenübergestellt werden, die bei Durchführung der gleichen Leistungen im Inland entstanden wären, hält sich deshalb - entgegen der Auffassung des Klägers - im Rahmen der mit einer Beihilfeverordnung notwendigerweise verbundenen abstrakten und typisierenden Betrachtungsweise (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988, a.a.O.; Urteil des Senats vom 18.01.1983, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989, NJW 1989, 2962 und Urteil vom 29.08.1996, BVerwGE 102, 24 zur Frage der Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung durch den von einem Arzt selbst liquidierenden Diplompsychologen; vgl. auch Beschluss des Senats vom 14.12.2001 - 4 S 2442/99 - zur Frage der Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für zahnmedizinische Implantate).

  • VG Karlsruhe, 15.07.2002 - 12 K 2758/99

    Fiktive Berechnung beihilfefähiger Kosten bei ärztlicher Behandlung im Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. Juli 2002 - 12 K 2758/99 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 15.07.2002 - 12 K 2758/99 - abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der Kläger habe Anspruch auf Beihilfe zu den Kosten der stationären Behandlung in Iowa im Zeitraum Oktober 1996 bis Februar 1997 nur nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 BVO.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15.07.2002 - 12 K 2758/99 - aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, ihm für die mit seinem Antrag vom 15.07.1997 geltend gemachten krankheitsbedingten Aufwendungen Beihilfe in gesetzlicher Höhe zu gewähren, sowie die Bescheide des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 05.01.1998, vom 15.05.1998 und dessen Widerspruchsbescheid vom 23.08.1999 aufzuheben, soweit sie dieser Verpflichtung entgegenstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1988 - 6 A 970/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
    Bei der Prüfung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine stationäre Krankenbehandlung im Ausland ist die nach § 13 BVO vorzunehmende fiktive inländische Kostenberechnung auf das Maß der im Ausland in Anspruch genommenen Leistungen - sowohl inhaltlich als auch der Dauer nach - beschränkt (wie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.1988 - 6 A 970/86 -).

    Dies bedeutet, dass die im Ausland tatsächlich entstandenen Aufwendungen den Aufwendungen gegenüber gestellt werden, die bei Durchführung der gleichen Leistungen im Inland entstanden wären (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988, ZBR 1989, 175; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.1988, ZBR 1989, 211).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - um eine im Ausland und am Ort der Beihilfestelle vergleichbare Behandlung handelt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.1988 - 2 B 91.88

    Beihilfefähige Aufwendungen - Krankenhausbehandlung - Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
    Dies bedeutet, dass die im Ausland tatsächlich entstandenen Aufwendungen den Aufwendungen gegenüber gestellt werden, die bei Durchführung der gleichen Leistungen im Inland entstanden wären (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988, ZBR 1989, 175; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.1988, ZBR 1989, 211).

    Die in § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO enthaltene Regelung, dass die im Ausland tatsächlich entstandenen Aufwendungen den Aufwendungen gegenübergestellt werden, die bei Durchführung der gleichen Leistungen im Inland entstanden wären, hält sich deshalb - entgegen der Auffassung des Klägers - im Rahmen der mit einer Beihilfeverordnung notwendigerweise verbundenen abstrakten und typisierenden Betrachtungsweise (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988, a.a.O.; Urteil des Senats vom 18.01.1983, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989, NJW 1989, 2962 und Urteil vom 29.08.1996, BVerwGE 102, 24 zur Frage der Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung durch den von einem Arzt selbst liquidierenden Diplompsychologen; vgl. auch Beschluss des Senats vom 14.12.2001 - 4 S 2442/99 - zur Frage der Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für zahnmedizinische Implantate).

  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01

    Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
    In Fortentwicklung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.06.2002 (BGHZ 151, 102) Folgendes entschieden: Erbringt ein niedergelassener anderer Arzt auf Veranlassung eines Krankenhausarztes für einen im Krankenhaus behandelten Patienten, der wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbart hat, im Zusammenhang mit seiner Behandlung stehende ärztliche Leistungen, unterliegt sein Honoraranspruch nach § 6a GOÄ auch dann der Gebührenminderung, wenn diese Leistungen in seiner eigenen Praxis und ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen, Mitteln und Diensten des Krankenhauses erbracht werden (vgl. auch Bayer. VGH, Beschluss vom 19.03.2003 ; OLG Koblenz, Urteil vom 04.07.2002 ).
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 222/97

    Höhe des Arzthonorars bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
    Dementsprechend kann gegen eine Honorarminderung nicht eingewandt werden, dass dem Krankenhaus im Einzelfall Kosten in der zu mindernden Höhe nicht entstanden seien (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.1998, NJW 1999, 868).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 NB 1.88

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Deligierung des Arztes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
    Die in § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO enthaltene Regelung, dass die im Ausland tatsächlich entstandenen Aufwendungen den Aufwendungen gegenübergestellt werden, die bei Durchführung der gleichen Leistungen im Inland entstanden wären, hält sich deshalb - entgegen der Auffassung des Klägers - im Rahmen der mit einer Beihilfeverordnung notwendigerweise verbundenen abstrakten und typisierenden Betrachtungsweise (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988, a.a.O.; Urteil des Senats vom 18.01.1983, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989, NJW 1989, 2962 und Urteil vom 29.08.1996, BVerwGE 102, 24 zur Frage der Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung durch den von einem Arzt selbst liquidierenden Diplompsychologen; vgl. auch Beschluss des Senats vom 14.12.2001 - 4 S 2442/99 - zur Frage der Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für zahnmedizinische Implantate).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 2.95

    Beamtenrecht - Beihilferecht, Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
    Die in § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO enthaltene Regelung, dass die im Ausland tatsächlich entstandenen Aufwendungen den Aufwendungen gegenübergestellt werden, die bei Durchführung der gleichen Leistungen im Inland entstanden wären, hält sich deshalb - entgegen der Auffassung des Klägers - im Rahmen der mit einer Beihilfeverordnung notwendigerweise verbundenen abstrakten und typisierenden Betrachtungsweise (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988, a.a.O.; Urteil des Senats vom 18.01.1983, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 03.03.1989, NJW 1989, 2962 und Urteil vom 29.08.1996, BVerwGE 102, 24 zur Frage der Begrenzung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung durch den von einem Arzt selbst liquidierenden Diplompsychologen; vgl. auch Beschluss des Senats vom 14.12.2001 - 4 S 2442/99 - zur Frage der Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für zahnmedizinische Implantate).
  • VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03

    Beihilfe - Erstattung von im Ausland entstandenen Aufwendungen

    Diese Regelung schränkt die Beihilfefähigkeit für im Ausland entstandene Aufwendungen ein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 - Urteil vom 18.01.1983 - 4 S 348/82 -).

    Die fiktive inländische Kostenberechnung ist auf das Maß der im Ausland in Anspruch genommenen Leistungen - sowohl inhaltlich als auch der Dauer nach - beschränkt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -).

    Eine fiktive Berechnung dergestalt, dass der Kläger im Inland etwa ggf. zu weitergehenden Wahlleistungen berechtigt gewesen wäre und über die Rechnung des Leiters der Unfallabteilung hinaus privatärztlich hätte behandelt werden können, ist nicht zulässig (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -).

    Den Interessen des Beihilfeberechtigten wird dadurch entsprochen, dass im Rahmen der zumutbaren Eigenvorsorge das bei Auslandsbehandlungen erhöhte Kostenrisiko durch spezielle private Versicherungstarife abgedeckt werden kann (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2002 - 4 S 1094/02 - Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -).

    Der VGH Baden-Württemberg führt hierzu aus (Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -):.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung im grenznahen

    Der Beklagte differenziert in zulässiger Weise zwischen krankheitsbedingten Aufwendungen im Inland und im Ausland, und es obliegt dabei der Risikoeinschätzung und Initiative der Beihilfeberechtigten, ob und inwieweit sie die vom Gesetz vorausgesetzte zumutbare Eigenbelastung (§ 101 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 Halbs. 2 LBG) durch Abschluss einer Versicherung abdecken; auch dies ist dem Dienstherrn gestattet (vgl. Urteil des Senats vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -, ESVGH 55, 42 m.w.N.).

    Dieser Abzug wäre nur bei zulässigem Kostenvergleich gerechtfertigt, der vorschreibt, die im Ausland angefallenen Leistungen nach dem im Inland geltenden System ungeachtet eines etwaigen Systemunterschieds zwischen beiden Ländern abzurechnen (Urteil des Senats vom 21.07.2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2005 - 4 S 2543/04

    Beihilfefähigkeit der Flugkosten nach Deutschland zur postoperativen Behandlung

    Grundlage des Vergleichs ist danach immer die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung, die entsprechend beihilferechtlich einzuordnen ist (vgl. Urteil des Senats vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -).
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