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   EuGH, 19.10.2017 - C-383/16   

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https://dejure.org/2017,39529
EuGH, 19.10.2017 - C-383/16 (https://dejure.org/2017,39529)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2017 - C-383/16 (https://dejure.org/2017,39529)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - C-383/16 (https://dejure.org/2017,39529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vion Livestock

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation - Schutz von Tieren beim Transport - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EU) Nr. 817/2010 - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Verpflichtung, bis zur Ankunft der Tiere am Ort der ersten Entladung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation - Schutz von Tieren beim Transport - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EU) Nr. 817/2010 - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Verpflichtung, bis zur Ankunft der Tiere am Ort der ersten Entladung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Vion Livestock

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation - Schutz von Tieren beim Transport - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EU) Nr. 817/2010 - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Verpflichtung, bis zur Ankunft der Tiere am Ort der ersten Entladung im ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Vion Livestock

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 1/2005 Art 5 Abs 4, EGV 1/2005 Art 8 Abs 2, EUV 817/2010 Art 5, EUV 817/2010 Art 7, EGV 1/2005 Anh 2 Nr 7, EUV 817/2010 Art 4, EUV 817/2010 Art 3 Abs 1
    Niederlande, Tiertransport, Ausfuhrerstattung, Beförderung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.04.2015 - C-424/13

    Der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-383/16
    Diese Auslegung ist geeignet, die praktische Wirksamkeit des Art. 14 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2005 zu wahren, der dahin auszulegen ist, dass die Genehmigung eines Transports, der mit einer im Gebiet der Union beginnenden und außerhalb dieses Gebiets fortgeführten langen Beförderung der betreffenden Tiere verbunden ist, durch die zuständige Behörde des Versandorts voraussetzt, dass der Organisator der Beförderung ein Fahrtenbuch vorlegt, das wirklichkeitsnah ist und darauf schließen lässt, dass die Bestimmungen dieser Verordnung auch für den in Drittländern stattfindenden Beförderungsabschnitt eingehalten werden (Urteil vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export, C-424/13, EU:C:2015:259, Rn. 56).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-383/16
    Gleichwohl ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Auslegung einer unionsrechtlichen Bestimmung erforderlich, nicht nur ihren Wortlaut, sondern auch den Kontext heranzuziehen, in den sie eingebettet ist, wobei die Systematik und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, vom 26. Juni 1990, Velker International Oil Company, C-185/89, EU:C:1990:262, Rn. 17, sowie vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, EU:C:2007:548, Rn. 35).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-383/16
    Gleichwohl ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Auslegung einer unionsrechtlichen Bestimmung erforderlich, nicht nur ihren Wortlaut, sondern auch den Kontext heranzuziehen, in den sie eingebettet ist, wobei die Systematik und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, vom 26. Juni 1990, Velker International Oil Company, C-185/89, EU:C:1990:262, Rn. 17, sowie vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, EU:C:2007:548, Rn. 35).
  • EuGH, 26.06.1990 - C-185/89

    Staatssecretaris van Financiën / Velker International Oil Company

    Auszug aus EuGH, 19.10.2017 - C-383/16
    Gleichwohl ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Auslegung einer unionsrechtlichen Bestimmung erforderlich, nicht nur ihren Wortlaut, sondern auch den Kontext heranzuziehen, in den sie eingebettet ist, wobei die Systematik und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, vom 26. Juni 1990, Velker International Oil Company, C-185/89, EU:C:1990:262, Rn. 17, sowie vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, EU:C:2007:548, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-497/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass an

    33 Vgl. Urteil vom 19. Oktober 2017, Vion Livestock (C-383/16, EU:C:2017:783).
  • EuGH, 17.10.2019 - C-239/18

    Saatgut-Treuhandverwaltung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sortenschutz -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es für die Auslegung einer unionsrechtlichen Bestimmung erforderlich, nicht nur ihren Wortlaut, sondern auch den Kontext heranzuziehen, in den sie eingebettet ist, wobei die Systematik und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 19. Oktober 2017, Vion Livestock, C-383/16, EU:C:2017:783, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-836/19

    Toropet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit -

    Da der Wortlaut von Art. 10 Buchst. a und f der Verordnung Nr. 1069/2009 insoweit nichts hergibt, sind bei der Auslegung der Vorschrift insbesondere der Kontext, in den sie eingebettet ist, und die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgten Ziele zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2017, Vion Livestock, C-383/16, EU:C:2017:783, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-239/18

    Saatgut-Treuhandverwaltung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pflanzensorten -

    13 Vgl. z. B. Urteile vom 12. Oktober 2017, Kamin und Grill Shop (C-289/16, EU:C:2017:758, Rn. 22), und vom 19. Oktober 2017, Vion Livestock (C-383/16, EU:C:2017:783, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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