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   OLG München, 11.07.1996 - 24 U 63/95   

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OLG München, 11.07.1996 - 24 U 63/95 (https://dejure.org/1996,3779)
OLG München, Entscheidung vom 11.07.1996 - 24 U 63/95 (https://dejure.org/1996,3779)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - 24 U 63/95 (https://dejure.org/1996,3779)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Beraterhonorar und Schadensersatz wegen Verletzung eines "Franchise-Berater-Vertrags"; Falschangaben über die Rentabilität eines Franchise-Systems; Fehlen einer Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Abzahlungsgesetz im Franchise-Vertrag; ...

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Zur Innenhaftung eines Unternehmensberaters des Franchisegebers bei der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 278 254 242
    Einwendungsmöglichkeiten des Unternehmensberater eines Franchisegebers in einem gegen ihn geführten Schadensersatzprozeß - Mitverantwortung seines Auftraggebers bei der Durchführung eines Franchiseprojekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 812
  • EWiR 1996, 1103
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86

    Wirkung der Streitverkündung

    Auszug aus OLG München, 11.07.1996 - 24 U 63/95
    Zwar wirkt die Intervention immer nur zugunsten der streitverkündenden Partei, gleichgültig, ob der Streitverkündete dem Rechtsstreit beigetreten ist (vgl. BGHZ 100, 257 /261).
  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus OLG München, 11.07.1996 - 24 U 63/95
    Da der Beklagte nicht lediglich konkrete Einzelleistungen (z. B. Wirtschaftsgutachten, Vertragsentwurf) zu erbringen hatte, sondern in umfassender Weise das auf überregionale Verbreitung ausgerichtete Projekt der Klägerin vorbereiten und betreuen sollte, lag ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter nach § 675 BGB vor (vgl. BGHZ 54, 106).
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91

    Auswahlverschulden bei Werkvertrag

    Auszug aus OLG München, 11.07.1996 - 24 U 63/95
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1993, 1191 ist auf den vorliegenden Sachverhalt auch nicht entsprechend anwendbar.
  • OLG München, 16.09.1993 - 6 U 5495/92

    Schadensersatzpflicht wegen falscher Angaben in einer zur Anbahnung eines

    Auszug aus OLG München, 11.07.1996 - 24 U 63/95
    Das Oberlandesgericht München (Az. 6 U 5495/92) verurteilte auf die Berufung des Franchise-Nehmers die Klägerin, 136.507,90 DM nebst Zinsen zu bezahlen, wobei es insbesondere ein Mitverschulden verneinte.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2004 - U (Kart) 42/02

    Feststellung der Nichtigkeit des geschlossenen Franchisevertrags;

    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Zur Begründung hat der Senat darauf verwiesen, dass es im Ausgangspunkt die Sache des Franchisenehmers ist, die Rentabilität und das wirtschaftliche Risiko des von ihm in Aussicht genommenen Franchisegeschäftes zu beurteilen und einzuschätzen, und dass die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers in aller Regel nur darauf gerichtet sind, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes an die Hand erhält (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03

    Zur Unwirksamkeit eines Franchisevertrages wegen Sittenwirdrigkeit und zur

    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers sind in aller Regel darauf beschränkt, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über die Kalkulationsgrundlagen und den zu erwartendenden Kapital- und Arbeitseinsatz gewinnen kann (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 12/03

    Haftung wegen Verletzung von Rechten und Pflichten eines Franchisegebervertreters

    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers sind in aller Regel darauf beschränkt, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes gewinnen kann (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - U (Kart) 40/02

    Nichtigkeit eines Franchisevertrages wegen Täuschung über die wirklichen

    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers sind in aller Regel darauf beschränkt, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes gewinnen kann (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2004 - I U Kart 42/02

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Franchisevertrages gegen

    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Zur Begründung hat der Senat darauf verwiesen, dass es im Ausgangspunkt die Sache des Franchisenehmers ist, die Rentabilität und das wirtschaftliche Risiko des von ihm in Aussicht genommenen Franchisegeschäftes zu beurteilen und einzuschätzen, und dass die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers in aller Regel nur darauf gerichtet sind, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes an die Hand erhält (vgl. OLG München, NJW 1994, 667 ; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB , 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2004 - U (Kart) 6/03

    Einstandspflicht wegen Verhandlungsverschuldens auf Grund von Fehlern in der

    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Zur Begründung hat der Senat darauf verweisen, dass es im Ausgangspunkt die Sache des Franchisenehmers ist, die Rentabilität und das wirtschaftliche Risiko des von ihm in Aussicht genommenen Franchisegeschäftes zu beurteilen und einzuschätzen, und dass die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers in aller Regel nur darauf gerichtet sind, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes an die Hand erhält (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 14/03

    Verletzung von Aufklärungspflichten und Beratungspflichten hinsichtlich einer

    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers sind in aller Regel darauf beschränkt, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über die Kalkulationsgrundlagen und den zu erwartendenden Kapital- und Arbeitseinsatz gewinnen kann (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2004 - VI U Kart 6/03

    Zur Frage der persönlichen Schadensersatzverpflichtung des Verhandlungsgehilfen

    v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

    Zur Begründung hat der Senat darauf verweisen, dass es im Ausgangspunkt die Sache des Franchisenehmers ist, die Rentabilität und das wirtschaftliche Risiko des von ihm in Aussicht genommenen Franchisegeschäftes zu beurteilen und einzuschätzen, und dass die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers in aller Regel nur darauf gerichtet sind, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes an die Hand erhält (vgl. OLG München, NJW 1994, 667 ; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB , 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2002 - 17 U 222/01
    Vor Abschluss eines Franchisevertrages ist deshalb der Franchise-Geber verpflichtet, den Franchise-Nehmer über das von ihm konkret angebotene Franchise-Konzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, das dem Franchise-Nehmer ermöglicht, einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz zu gewinnen, und ihn zusätzlich in die Lage versetzt, Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines geplanten Franchise-Betriebs zu erhalten (vgl. OLG München NJW-RR 1997, 412, 414; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 13/03

    Notwendiger Umfang einer Berufungsbegründungsschrift; Schadensersatz wegen der

    Zur Begründung hat der Senat darauf verwiesen, dass es im Ausgangspunkt die Sache des Franchisenehmers ist, die Rentabilität und das wirtschaftliche Risiko des von ihm in Aussicht genommenen Franchisegeschäftes zu beurteilen und einzuschätzen, und dass die Auskunfts- und Beratungspflichten des Franchisegebers in aller Regel nur darauf gerichtet sind, den Franchisenehmer über das angebotene Franchisekonzept zu informieren und ihm Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe er einen Überblick über seinen Kapital- und Arbeitseinsatz sowie Kalkulationsgrundlagen für die Rentabilität seines beabsichtigten Franchisebetriebes an die Hand erhält (vgl. OLG München, NJW 1994, 667; OLG Düsseldorf, 17. ZS, Urt. v. 6.9.2002 - 17 U 222/01 Umdruck Seite 15 f.; Putzo in Palandt, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 581 Rn. 25 m.w.N.; Flohr, WIB 1996, 1137, 1140; Martinek, EWiR 1996, 1103 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2004 - U (Kart) 11/03

    Nichtigkeit der Feststellung des geschlossenen Franchisevertrags;

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U Kart 13/03

    Kündigung eines Franchisevertrags durch Franchisegeber wegen Zahlungsrückständen

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2004 - VI U Kart 11/03

    Zur Frage der persönlichen Schadensersatzverpflichtung des Verhandlungsgehilfen

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