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   EuGH, 01.10.1974 - 14/74   

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https://dejure.org/1974,632
EuGH, 01.10.1974 - 14/74 (https://dejure.org/1974,632)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.1974 - 14/74 (https://dejure.org/1974,632)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1974 - 14/74 (https://dejure.org/1974,632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Norddeutsche Vieh- und Fleischkontor GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    EWG-VERTRAG, PROTOKOLL ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL
    1 . EWG-VERTRAG - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK - ZULASSUNG ZUM FREIEN VERKEHR IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - MERKMALE DER GEMEINSCHAFTSERZEUGNISSE - FEHLEN DIESER MERKMALE

  • EU-Kommission

    Norddeutsche Vieh- und Fleischkontor GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 177/67/EWG vom 27. Juni 1967 Art. 6 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 177/67/EWG vom 27. Juni 1967 Art. 7; ; Verordnung Nr. 802/68 vom 27. Juni 1968 Art. 4 Abs. 1; ; Verordnu... ng Nr. 802/68 vom 27. Juni 1968 Art. 4 Abs. 2 Buchst. d; ; Protokoll über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG-VERTRAG - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK - ZULASSUNG ZUM FREIEN VERKEHR IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - MERKMALE DER GEMEINSCHAFTSERZEUGNISSE - FEHLEN DIESER MERKMALE - [EWG-VERTRAG, PROTOKOLL ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1974, 899
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • EuGH, 27.09.1979 - 23/79

    Geflügelschlachterei Freystadt / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1974 (Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1974, 899) solle die Regelung des Protokolls über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen vom 25. März 1957 die Bundesrepublik Deutschland nur von der Verpflichtung entbinden, auf den innerdeutschen Handel das Gemeinschaftsrecht anzuwenden.

    Da es sich bei der Rechtssache 14/74 jedoch um die Verbringung einer Ware aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland gehandelt habe, sei das Urteil nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall anzuwenden.

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 14/74 sei es restriktiv auszulegen.

    Ziffer 1 des genannten Protokolls hat folgenden Wortlaut: "Da der Handel zwischen den deutschen Gebieten innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und den deutschen Gebieten außerhalb dieses Geltungsbereichs Bestandteil des innerdeutschen Handels ist, erfordert die Anwendung dieses Vertrags in Deutschland keinerlei Änderung des bestehenden Systems dieses Handels." 6 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1974 (Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1974, 899) entschieden hat, soll diese Regelung die Bundesrepublik Deutschland von der Verpflichtung entbinden, auf den innerdeutschen Handel das Gemeinschaftsrecht anzuwenden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-223/95

    A. Moksel AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Landwirtschaft -

    35 Die Firma Moksel meint jedoch, daß die Bezugnahme auf das Urteil Fleischkontor nicht relevant sei, weil diese Entscheidung eine tatsächliche Situation betreffe, in der die aus der DDR stammenden Waren im Zeitpunkt der Ausfuhr und der Stellung des Antrags auf Ausfuhrerstattung ihren Ursprung in diesem Land gehabt hätten; im vorliegenden Fall dagegen habe es die DDR in diesen Phasen des Handelsgeschäfts nicht mehr gegeben.

    54 Sie haben zu dieser Frage im vorgenannten Urteil Fleischkontor in dem Sinne Stellung genommen, daß die DDR zwar kein Mitgliedstaat der Gemeinschaft, aber auch, "was den innerdeutschen Handel anbelangt", kein Drittland sei(29).

    57 Ausserdem haben Sie im Urteil Fleischkontor eindeutig bekräftigt, daß "nach dem dieses Rechtsgebiet beherrschenden Grundsatz ... nur für Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft ein Erstattungsanspruch [besteht], während die Erstattung für aus dritten Ländern eingeführte und in solche Länder wieder ausgeführte Erzeugnisse lediglich als eine $Rückgewähr" der erhobenen Abschöpfung anzusehen ist"(32).

    (16) - Urteil vom 1. Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74 (Fleischkontor, Slg. 1974, 899, Randnr. 6, Hervorhebung von mir).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 23/79

    Geflügelschlachterei Freystadt GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. -

    Unstreitig nimmt nämlich das Protokoll über den innerdeutschen Handel den Warenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR von der Geltung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften aus (vgl. dazu auch Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1974, Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1974, 899).

    Gemäß Ziffer 1 des Protokolls über den innerdeutschen Handel, das nach Artikel 239 des EWG-Vertrags Bestandteil dieses Vertrages ist, ist aber eine solche Lieferung als Handel zwischen den deutschen Gebieten innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und außerhalb dieses Geltungsbereichs anzusehen, der dem nationalen Recht vorbehalten bleibt und vom Gemeinschaftsrecht nicht berührt wird (vgl. dazu Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1974, Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1974, 899).

    Dadurch wäre aber nicht nur die Ausgewogenheit des innerdeutschen Handelsverkehrs im Agrarbereich bedroht, sondern es wäre auch, wie wir bereits gesehen haben, das handelspolitische Gleichgewicht zwischen der Gemeinschaft und der DDR, auf das der Gerichtshof in der Rechtssache 14/74 abhebt, in Frage gestellt.

  • BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98

    Innerdeutscher Handel vor der Wiedervereinigung

    Die Behandlung solcher Waren als erstattungsfähig rechtfertigt sich indes schon daraus, daß es bei ihnen an einem --hier gegebenen-- eindeutigen und für die Zollbehörde anhand der Abfertigungspapiere leicht feststellbaren Anknüpfungspunkt dafür fehlt, die Ware ebenso wie bereits vor dem 3. Oktober 1990 in ein Drittland ausgeführte Ware mit Ursprung in der DDR (vgl. dazu Urteil des EuGH vom 1. Oktober 1974 Rs. 14/74, EuGHE 1974, 899) von der Erstattung auszuschließen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1989 - 295/88

    SA Nicolas Corman & Fils gegen Belgischer Staat und Großherzogtum Luxemburg. -

    Schließlich hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74 festgestellt, daß mit den Agrarmarktorganisationen Preismechanismen eingeführt worden seien, die den landwirtschaftlichen Erzeugern gewisse Einkommensgarantien geben sollten und bei Ausfuhren nach dritten Ländern aus Gemeinschaftsmitteln gewährte Erstattungen vorsehen.

    1977, 1795.5 - Urteil vom 1. Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor GmbH/Haupzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1974, 899, 908. I-.

  • BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94

    Exporterstattung

    Zutreffend ist auch, daß das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 1. Oktober 1974 Rs. 14/74, EuGHE 1974, 899) die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausfuhrerstattung im Hinblick auf die aus der ehemaligen DDR stammenden und in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) geschlachteten Hühner verneint hat.
  • FG Hamburg, 14.01.1998 - IV 45/93

    Statuswechsel von DDR-Ware zu Gemeinschaftsware kraft Rechts bei

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  • EuGH, 21.09.1989 - 12/88

    Schäfer Shop / Minister van Economische Zaken

    14 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat ( Urteile vom 1 . Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh - und Fleischkontor GmbH, Slg .
  • EuGH, 18.01.1990 - 295/88

    Corman / Belgischer Staat und Großherzogtum Luxemburg

    18 Zum ersten Punkt ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof im Urteil vom 1. Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74 ( Norddeutsches Vieh - und Fleischkontor, Slg. 1974, 899 ) entschieden hat, nach dem das Gebiet der Ausfuhrerstattungen beherrschenden Grundsatz nur für Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft ein Erstattungsanspruch besteht, während die Erstattung für aus dritten Ländern eingeführte und in solche Länder wieder ausgeführte Erzeugnisse lediglich als eine "Rückgewähr" der erhobenen Abschöpfung anzusehen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1996 - C-341/94

    Strafverfahren gegen André Allain, Beteiligte: Steel Trading France SARL, als

    ( 12 ) Urteil vom 1. Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74 (Slg. 1974, 899, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88

    SA Sermes gegen Directeur des services des douanes Straßburg. - Antidumpingzölle

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 12/88

    Schäfer Shop BV gegen Minister van Economische Zaken. - Protokoll über den

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