Rechtsprechung
EuGH, 16.12.1982 - 71/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
BALM / Brüggen
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - GETREIDE - EIN- UND AUSFUHRLIZENZEN - VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER WEGEN HÖHERER GEWALT - RÜCKWIRKENDE VERLÄNGERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - WIRKUNGEN
- EU-Kommission
BALM / Brüggen
- Wolters Kluwer
Ausfuhrlizenzen für Getreide; Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 437/67/EWG Art. 9 Abs. 1
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EWGV Art. 177; VO Nr. 437/67/EWG Art. 9 Abs. 1
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - GETREIDE - EIN- UND AUSFUHRLIZENZEN - VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEITSDAUER WEGEN HÖHERER GEWALT - RÜCKWIRKENDE VERLÄNGERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - WIRKUNGEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.07.1971 - II/2 - E 21/71
- VG Frankfurt/Main, 14.07.1971 - II/2 E 21/71
- VGH Hessen, 19.12.1977 - VI OE 77/71
- BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 70.78
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1982 - 71/82
- EuGH, 16.12.1982 - 71/82
- BVerwG, 09.03.1983 - 7 C 70.78
- BVerwG - 7 C 70.78 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- EuGHE 1982, 4647
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 30.01.1974 - 158/73
Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
Auszug aus EuGH, 16.12.1982 - 71/82
Aber auch vor Inkrafttreten dieser Vorschrift habe der vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Januar 1974 bestätigte allgemeine Rechtssatz gegolten, daß es, wenn das Gesetz nichts Gegenteiliges bestimme, zulässig sei, einen Antrag auf Verlängerung der Lizenz auch noch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lizenz zu stellen (Rechtssache 158/73, E. Kampffmeyer, Slg. 1974, 101 ff.).i7 Der Gerichtshof hat auch bereits entschieden, daß es bei dem Verlust einer Lizenz aufgrund höherer Gewalt zulässig ist, einen Antrag nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1373/70 der Kommission vom 10. Juli 1970 (…ABl. L 158, S. 1) noch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lizenz zu stellen (Urteil vom 30.1. 1974 in der Rechtssache 158/73, Kampffmeyer, Slg. 1974, 101).
- EuGH, 20.02.1975 - 64/74
Reich / Hauptzollamt Landau
Auszug aus EuGH, 16.12.1982 - 71/82
Die Firma Brüggen verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 64/74 (Reich, Urteil vom 20.2. 1975, Slg. 1975, 261), in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, daß der yorausfixierte Abschöpfungssatz auch bei einer verspäteten Einfuhr anwendbar bleibe, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen sei.
- BFH, 11.01.1999 - VII B 139/98
Höhere Gewalt; Verlängerung der 60-Tage-Ausfuhrfrist des Art. 4 Abs. 1 VO ( EWG …
Ferner habe es eine rückwirkende Fristverlängerung nicht als möglich angesehen, was aus dem Wortlaut des Art. 4 Abs. 4 VO Nr. 3665/87 nicht ableitbar und mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 16. Dezember 1982 in der Rechtssache 71/82 (EuGHE 1982, 4647) nicht vereinbar sei. - Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89
Organisationen Danske Slagterier handelnd für Jydske Andelsslagteriers …
Zweitens ist für den Fall, daß sich die zuständige Stelle für eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer entscheidet, zu berücksichtigen, daß diese Verlängerung - wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 1982 in der Rechtssache 71/82 (Brüggen, Slg. 1982, 4647, Randnr. 14) festgestellt hat - es dem Lizenzinhaber ermöglichen soll,. - Generalanwalt beim EuGH, 07.01.1997 - C-292/95
Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
(6) - Urteil vom 16. Dezember 1982 in der Rechtssache 71/82 (Balm/Brüggen, Slg. 1982, 4647). - FG Hamburg, 24.03.1998 - IV 728/97
Voraussetzungen der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO; Einhaltung der …
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