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   EuGH, 16.10.1997 - C-165/95   

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https://dejure.org/1997,3278
EuGH, 16.10.1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,3278)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,3278)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,3278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Spezifische Referenzmenge - Übertragung eines Teils eines Mischbetriebs - Aufteilung der Quote zwischen Veräußerer und Erwerber

  • Europäischer Gerichtshof

    Lay u.a.

  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Lay u.a.

    Verordnungen Nrn. 1078/77 und 2055/93 des Rates, Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungs- bzw. Umstellungsprämien ...

  • EU-Kommission

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Lay u.a.

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Abgabe für Milch ; Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen ; Übertragung eines Teils eines Mischbetriebs zur Aufteilung der Quote zwischen Veräußerer und Erwerber

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2055/93/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 2055/93/EWG
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungs- bzw. Umstellungsprämien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Queen's Bench Division) - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 2055/93 des Rates zur Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen - Teilweise Übertragung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1997, 5543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.05.1993 - C-81/91

    Twijnstra / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-81/91 (Twijnstra, Slg. 1993, I-2455) für Recht erkannt, daß Artikel 3a Satz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung Nr. 857/84 in der Fassung der Verordnung Nr. 764/89 so auszulegen ist, daß er es erlaubt, im Falle der Übertragung eines Teils eines Betriebes, bei der sich der Übernehmer zur Einhaltung der vom übertragenden Betriebsinhaber nach der Verordnung Nr. 1078/77 eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung verpflichtet, die spezifische Referenzmenge zwischen dem übertragenden Betriebsinhaber und dem Übernehmer nach Maßgabe der übertragenen Flächen aufzuteilen.

    Wie aus ihrer vierten und sechsten Begründungserwägung hervorgeht, wurde die Verordnung Nr. 2055/93 erlassen, "um den Urteilen des Gerichtshofes in vollem Umfang zu entsprechen"; zu diesen Urteilen gehört u. a. das Urteil Twijnstra.

    Im Urteil Twijnstra ist jedoch der allgemeine Grundsatz der Flächenbindung der Referenzmenge, wie er sich insbesondere aus dem Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93 (St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 14) ergibt, nur in bezug auf die Übertragung eines Teils eines ausschließlich der Milcherzeugung dienenden Betriebes formuliert worden.

    Denn da die Übernehmer einen Teil des Betriebes des übertragenden Betriebsinhabers erworben und die Nichtvermarktungsverpflichtung übernommen haben, dürfen sie darauf vertrauen, daß sie die erworbenen Flächen wieder für die Milcherzeugung nutzen dürfen (vgl. Urteil Twijnstra, Randnr. 23).

    Nach Randnummer 13 des Urteils Knüfer sind ferner zum Zweck der Aufteilung der Referenzmengen alle Flächen des Betriebes zu berücksichtigen, die unmittelbar oder mittelbar zu dessen Milcherzeugung beitragen Der Wortlaut von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2055/93, der auf das Urteil Twijnstra hin erlassen wurde, spricht nicht gegen diese Auslegung, sondern bestätigt sie.

  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Der Gerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 28. April 1988 in der Rechtssache 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321) und in der Rechtssache 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, 2355) die Verordnung Nr. 857/84 für ungültig erklärt, soweit sie keine Zuteilung einer Referenzmenge an SLOM-Erzeuger vorsah.
  • EuGH, 28.04.1988 - 170/86

    Von Deetzen / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Der Gerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 28. April 1988 in der Rechtssache 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321) und in der Rechtssache 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, 2355) die Verordnung Nr. 857/84 für ungültig erklärt, soweit sie keine Zuteilung einer Referenzmenge an SLOM-Erzeuger vorsah.
  • EuGH, 11.12.1990 - C-189/89

    Spagl / Hauptzollamt Rosenheim

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Auf die Urteile vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und in der Rechtssache C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585) hin wurde Artikel 3a Absatz 2 der Verordnung Nr. 857/84 durch die Verordnung (EWG) Nr. 1639/91 des Rates vom 13. Juni 1991 (ABl. L 150, S. 35) mit dem Ziel geändert, eine Referenzmenge zuzuteilen, die höher war als die ursprünglichen 60 % der Milchmenge, die vom Erzeuger in den zwölf Kalendermonaten vor Einreichung des Antrags auf Gewährung der Nichtvermarktungsprämie geliefert worden war.
  • EuGH, 17.12.1992 - C-79/91

    Knüfer / Buchmann

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Im Urteil vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache C-79/91 (Knüfer, Slg. 1992, I-6895, Randnr. 12) hat der Gerichtshof hierzu festgestellt, daß die Referenzmengen streng nach dem Verhältnis der verschiedenen für die Milcherzeugung genutzten Flächen des Betriebes aufzuteilen sind, ohne daß nach der Art der Nutzung dieser Flächen unterschieden werden darf.
  • EuGH, 11.12.1990 - C-217/89

    Pastätter / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Auf die Urteile vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und in der Rechtssache C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585) hin wurde Artikel 3a Absatz 2 der Verordnung Nr. 857/84 durch die Verordnung (EWG) Nr. 1639/91 des Rates vom 13. Juni 1991 (ABl. L 150, S. 35) mit dem Ziel geändert, eine Referenzmenge zuzuteilen, die höher war als die ursprünglichen 60 % der Milchmenge, die vom Erzeuger in den zwölf Kalendermonaten vor Einreichung des Antrags auf Gewährung der Nichtvermarktungsprämie geliefert worden war.
  • EuGH, 23.01.1997 - C-463/93

    St. Martinus Elten / Landwirtschaftskammer Rheinland

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Im Urteil Twijnstra ist jedoch der allgemeine Grundsatz der Flächenbindung der Referenzmenge, wie er sich insbesondere aus dem Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93 (St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 14) ergibt, nur in bezug auf die Übertragung eines Teils eines ausschließlich der Milcherzeugung dienenden Betriebes formuliert worden.
  • BFH, 16.01.2001 - VII B 70/00

    Milchproduktion - Gesellschaft - Milchvieh - Nichtvermarktungsbetrieb -

    Insbesondere in dem Urteil vom 16. Oktober 1997 Rs. C-165/95 (EuGHE 1997, I-5543) erkläre der EuGH, dass nicht sämtliche Flächen des ehemaligen Nichtvermarktungsbetriebes von vornherein als Milcherzeugungsflächen anzusehen seien; wenn der Betrieb vielmehr ein Mischbetrieb gewesen sei, so sei zu erforschen, welche Flächen der Milcherzeugung gedient hätten, und dem Übernehmer nur die entsprechende SLOM-Referenzmenge zuzuteilen.
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