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   EuGH, 12.02.1998 - C-366/96, Cordelle   

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https://dejure.org/1998,2221
EuGH, 12.02.1998 - C-366/96, Cordelle (https://dejure.org/1998,2221)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.1998 - C-366/96, Cordelle (https://dejure.org/1998,2221)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - C-366/96, Cordelle (https://dejure.org/1998,2221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Artikel 12 Absatz 2 und 46a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Leistungen gleicher Art

  • EU-Kommission PDF

    Cordelle / Office national des pensions

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 12 Absatz 2
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Leistungen gleicher Art - ...

  • EU-Kommission

    Cordelle / Office national des pensions

  • Europäischer Gerichtshof

    Cordelle

    Freizügigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige; Zu- und Abwanderung innerhalb der Gemeinschaft; Anwendung einer nationalen Antikumulierungsvorschrift hinsichtlich der Berechnung einer Hinterbliebenenrente ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 12 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 46a

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Leistungen gleicher Art - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du travail Charleroi - Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Antikumulierungsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit - Zusammentreffen einer belgischen Hinterbliebenenrente mit einer französischen Altersrente (die auf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1998, 583
  • NZS 1998, 434 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.09.1997 - C-307/96

    Baldone

    Auszug aus EuGH, 12.02.1998 - C-366/96
    Dagegen ist es nach dem Urteil vom 25. September 1997 in der Rechtssache C-307/96 (Baldone, Slg. 1997, I-5123) dem zuständigen Träger eines Mitgliedstaats durch diese Bestimmung verwehrt, die in der Änderungsverordnung Nr. 1248/92 enthaltenen Berechnungsvorschriften von Amts wegen zum Nachteil des Betroffenen anzuwenden, wenn dessen Rente vor dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 1. Juni 1992 festgestellt worden ist.
  • EuGH, 24.09.1987 - 37/86

    Coenen / ONPTS und CNPRS

    Auszug aus EuGH, 12.02.1998 - C-366/96
    9 Der Gerichtshof ist im Verfahren nach Artikel 177 des Vertrages nicht befugt, die Normen des Gemeinschaftsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden, und somit auch nicht dafür zuständig ist, Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts unter eine solche Norm einzuordnen; er kann aber dem innerstaatlichen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die diesem bei der Beurteilung der Wirkungen dieser Bestimmungen dienlich sein könnten (vgl. insbesondere das Urteil vom 24. September 1987 in der Rechtssache 37/86, Cönen, Slg. 1987, 3589, Randnr. 8).
  • EuGH, 06.10.1987 - 197/85

    ONPTS / Stefanutti

    Auszug aus EuGH, 12.02.1998 - C-366/96
    20 So hat der Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 197/85 (Stefanutti, Slg. 1987, 3855, Randnr. 13) festgestellt, daß eine persönliche Invaliditätsrente aufgrund der beruflichen Laufbahn, die der Berechtigte selbst in einem Mitgliedstaat absolviert hat, und eine Hinterbliebenenrente aufgrund der beruflichen Laufbahn, die der verstorbene Ehegatte des Berechtigten in einem anderen Mitgliedstaat absolviert hat, nicht als Leistungen gleicher Art anzusehen sind.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-98/94

    Schmidt / Rijksdienst voor Pensioenen

    Auszug aus EuGH, 12.02.1998 - C-366/96
    19 Nach ständiger Rechtsprechung sind Leistungen der sozialen Sicherheit als Leistungen gleicher Art im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 zu betrachten, wenn ihr Gegenstand und ihr Zweck sowie ihre Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für ihre Gewährung identisch sind (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-98/94, Schmidt, Slg. 1995, I-2559, Randnr. 24).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-127/11

    van den Booren - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Art. 46a der

    Gemäß Art. 46a Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 sind Leistungen, die aufgrund der Laufbahnen von zwei verschiedenen Personen berechnet oder gewährt werden, nicht als Leistungen gleicher Art im Sinne von Art. 46a Abs. 1 anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Stefanutti, Randnr. 13, und vom 12. Februar 1998, Cordelle, C-366/96, Slg. 1998, I-583, Randnrn.

    Insoweit sieht die Verordnung Nr. 1408/71 insbesondere in Art. 46a Abs. 3 Buchst. d für den Fall, dass nach den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats eine Antikumulierungsregel anwendbar ist, weil der Versicherte aufgrund der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats geschuldete Leistungen gleicher oder unterschiedlicher Art bezieht, vor, dass die nach den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats geschuldete Leistung nur um den Betrag der nach den Rechtsvorschriften des anderen Mitgliedstaats geschuldeten Leistungen gekürzt werden kann (Urteil Cordelle, Randnr. 14).

    Die belgische Hinterbliebenenrente kann somit in Anwendung dieser Regel nur um den Betrag der niederländischen Altersrente gekürzt werden (Urteil Cordelle, Randnr. 15).

  • BFH, 12.02.2008 - VII R 26/05

    Ausfuhrerstattung - Abgabe der Ausfuhranmeldung durch anderen als Inhaber der

    Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf den konkreten Einzelfall und die hierbei anzuwendenden Regeln innerstaatlichen Rechts fallen nicht in die Zuständigkeit des EuGH (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Februar 1998 Rs. C-366/96, EuGHE 1998, I-583 Rz 9).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei

    Da den beim Gerichtshof eingereichten schriftlichen Erklärungen jedoch zu entnehmen ist, dass die von Frau Wencel in Polen bezogene polnische Altersrente auf der Grundlage der von ihr dort zurückgelegten beruflichen Laufbahn berechnet wurde und ihr die deutsche Hinterbliebenenrente aufgrund der von ihrem verstorbenen Ehegatten in Deutschland ausgeübten Tätigkeit gezahlt wird, können diese beiden Leistungen nicht als Leistungen gleicher Art angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1987, Stefanutti, 197/85, Slg. 1987, 3855, Randnr. 13, vom 12. Februar 1998, Cordelle, C-366/96, Slg. 1998, I-583, Randnrn.
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 49/06 R

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes - Wanderarbeitnehmer - Beschäftigungszeit

    aa) Die deutschen und französischen Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind iS von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 EWGV 1408/71 Leistungen der sozialen Sicherheit gleicher Art. Die erforderliche Gleichheit verlangt Übereinstimmung nach Gegenstand, Sinn und Zweck der Leistungen sowie ihrer Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen für die Gewährung, wobei lediglich formale Merkmale nicht genügen (s EuGHE 1983, 2157 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 20 - Valentini; EuGHE 1987, 3855 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 27 - Stefanutti; EuGHE I 1998, 583 = SozR 3-6050 Art. 12 Nr. 7 - Cordelle), aber auch keine völlige Gleichheit von Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen bestehen muss.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    46 - Vgl. Urteile vom 27. März 1963, Da Costa (28/62 bis 30/62, Slg. 1963, 60), und vom 12. Februar 1998, Cordelle (C-366/96, Slg. 1998, I-583, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine

    23 und 24) sowie vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-366/96 (Louisette Cordelle, Slg. 1998, I-583, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

    37 - Vgl. Urteile vom 27. März 1963, Da Costa (28/62 bis 30/62, Slg. 1963, 60), und vom 12. Februar 1998, Cordelle (C-366/96, Slg. 1998, I-583, Randnr. 9).
  • EuGH, 07.03.2002 - C-107/00

    Insalaca

    Insoweit ist zum einen festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung Leistungen der sozialen Sicherheit als Leistungen gleicher Art zu betrachten sind, wenn ihr Gegenstand und ihr Zweck sowie ihre Berechnungsgrundlage und die Voraussetzungen für ihre Gewährung identisch sind (u. a. Urteil vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-366/96, Cordelle, Slg. 1998, I-583, Randnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 AL 2718/13
    Die deutschen und ö. Leistungen bei Arbeitslosigkeit - vorliegend das Alg - sind i.S.v. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 VO 1408/71 Leistungen der sozialen Sicherheit gleicher Art. Die erforderliche Gleichheit verlangt Übereinstimmung nach Gegenstand, Sinn und Zweck der Leistungen sowie ihrer Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen für die Gewährung, wobei lediglich formale Merkmale nicht genügen (BSG 21.03.2007 - B 11a AL 49/06 R - SozR 4-6050 Art. 12 Nr. 2 = juris RdNr. 21 unter Hinweis auf EuGHE 1983, 2157 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 20 - Valentini und EuGHE 1987, 3855 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 27 - Stefanutti; EuGHE I 1998, 583 = SozR 3-6050 Art. 12 Nr. 7 - Cordelle), aber auch keine völlige Gleichheit von Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen bestehen muss.
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00

    Anrechnung; Antikumulierung; ausländische Leistung; Auszahlungsort; Beamter;

    Darin ist eigenständig geregelt, wann (u.a.) eine deutsche Altersleistung gekürzt werden darf, wenn sie mit einer entsprechenden gleichartigen oder unterschiedlichen Leistung (vgl. zu diesen in Art. 46 a der VO (EWG) 1408/71 legaldefinierten Begriffen die Entscheidung des EUGH (5. Kammer) v. 12.2.1998 in der Rechtssache C-366/96 (Cordelle, Slg. 1998, 583, 594, Rdn. 18 ff m.w.N.)) zusammentrifft, die allein aufgrund des Rechts eines anderen EU-Mitgliedsstaat oder auf Grund dieser Verordnung gewährt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-262/97

    Engelbrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-453/14

    Knauer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 22.10.1998 - C-143/97

    Conti

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-107/00

    Insalaca

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