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   ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00   

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ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00 (https://dejure.org/2000,25562)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00 (https://dejure.org/2000,25562)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 29. November 2000 - 3 Ca 2096/00 (https://dejure.org/2000,25562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussage des Vorgesetzten gegenüber einer Mitarbeiterin ihr Herpesbläschen sei durch "falsches Blasen" entstanden; Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf eine festgestellte sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Anforderungen an eine Abwägung der verschiedenen ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zur außerordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FA 2001, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Bei einer außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist regelmäßig eine vergebliche Abmahnung erforderlich, soweit die Vertragsverletzung den Leistungsbereich betrifft (BAG 10.11.1988 - DB 1989, 1427).

    Bei Pflichtverletzungen im Vertrauensbereich ist eine Abmahnung zwar grundsätzlich entbehrlich (BAG 10.11.1988 - DB 1989, 1427).

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Pflichtverstöße des Arbeitnehmers müssen dabei stets konkrete betriebliche oder wirtschaftliche Auswirkungen zeigen (BAG 17.03.1988 - DB 1989, 329).

    Eine außerordentliche Kündigung lässt sich nur auf Sachverhalte stützen, die sich konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken (BAG 17.03.1988 -Der Betrieb 1989, 329-).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Der diesbezügliche Anspruch ergibt sich aus dem durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes anerkannten kündigungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. dazu: BAG GS 27.02.1985 - DB 1985, 2197).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Eine Abmahnung im Vertrauensbereich wird allerdings dann für erforderlich gehalten, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG 04.06.1997 - NZA 1997, 1281) oder der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 09.01.1986 - DB 1986, 1339).
  • LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Sie kann von einer einfachen Ermahnung, einer Abmahnung und Versetzung bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen (vgl. BAG 09.01.1986 - DB 1986, 943 sowie LAG Hamm 22.10.1996 - DB 1997, 482).
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Eine Abmahnung im Vertrauensbereich wird allerdings dann für erforderlich gehalten, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG 04.06.1997 - NZA 1997, 1281) oder der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 09.01.1986 - DB 1986, 1339).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Im Einzelfall aber kann ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers die betriebliche Ordnung derart nachhaltig stören, dass der Arbeitgeber selbst dann außerordentlich kündigen darf, wenn dem Arbeitnehmer sein Verhalten nicht vorwerfbar ist (BAG 21.01.1999 - 2 AZR 665/98).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Diese Interessenabwägung konkretisiert sich auf arbeitsvertraglich relevante Umstände: die Dauer der Betriebs Zugehörigkeit ist stets zu beachten (BAG 13.12.1984 - NZA 1985, 288), nicht immer Unterhaltsverpflichtungen (BAG 02.03.1989 - DB 1989, 1679).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Die "Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles" und die "Abwägung der Interessen beider Vertragsteile" stellen klar, dass es keine unbedingten (absoluten) Kündigungsgründe gibt (BAG 15.11.1984 - DB 1986, 50).
  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
    Diese Interessenabwägung konkretisiert sich auf arbeitsvertraglich relevante Umstände: die Dauer der Betriebs Zugehörigkeit ist stets zu beachten (BAG 13.12.1984 - NZA 1985, 288), nicht immer Unterhaltsverpflichtungen (BAG 02.03.1989 - DB 1989, 1679).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16

    Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung

    Dabei sind auch die sozialen Gesichtspunkte aufseiten des Belästigers angemessen in die Bewertung einzubeziehen (ArbG Ludwigshafen 29.11.2000 FA 2001, 146).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 296/15

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Dabei sind auch die sozialen Gesichtspunkte aufseiten des Belästigers angemessen in die Bewertung einzubeziehen (ArbG Ludwigshafen 29.11.2000 FA 2001, 146).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 335/15

    Sexuelle Belästigung - suchtbedingte Ausfallerscheinung

    Dabei sind auch die sozialen Gesichtspunkte aufseiten des Belästigers angemessen in die Bewertung einzubeziehen (ArbG Ludwigshafen 29.11.2000 FA 2001, 146).
  • ArbG Cottbus, 07.11.2007 - 7 Ca 1295/07

    Fristlose, außerordentliche Kündigung wegen Tat und Verdacht der Misshandlung

    65 Die körperliche und/oder seelische Misshandlung der Schutzbefohlenen kann demnach je nach den Umständen eine ordentliche aber auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, denn der Arbeitnehmer enttäuscht in einem solchen Fall das in ihn gesetzte Vertrauen, die vom Arbeitgeber eingegangene Gewährspflicht in dessen Sinne wahrzunehmen und auszuüben (vgl. für den Fall des sexuellen Missbrauchs: ArbG Ludwigshafen 3 Ca 2096/00 vom 29.11.2000; LAG Niedersachsen vom 27.06.1989, 6 Sa 1407/98, AuR 1990, 130; LAG Hessen vom 02.09.1983, 6 Sa 333/83; vgl. im Übrigen für die Misshandlung Schutzbefohlener durch körperliche Gewalt: LAG Nürnberg vom 20.08.2004, 9 Sa 923/03, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 5; LAG Schleswig Holstein vom 13.07.2000, 5 Sa 240/00, PflR 2001, 311 - 314; LAG Hessen vom 30.03.2000, 5/8 Sa 1230/99, NZA-RR 2000, 526 - 528).
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