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OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1996 - 5 M 53/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Existenzbedrohung; Notlage; Eilentscheidung; Verwertbares Vermögen; Prüfungszeitraum; Sozialhilfeträger; Verbrauch
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 10 B 50/96
- OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1996 - 5 M 53/96
Papierfundstellen
- FEVS 47, 371
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 30.06.1995 - 4 M 3049/95
Sozialhilfe; Einzusetzender Vermögensgegenstand; Verbrauch eines Gegenstandes
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1996 - 5 M 53/96
Ob die Antragsteller wegen "Verbrauchs" des Vermögensgegenstandes materiell-rechtlich nicht mehr zur Verwertung verpflichtet sind, ist allein eine Frage des materiellen Hilfeanspruchs, nicht aber des Anordnungsgrundes (a.A. OVG Lüneburg, Beschluß v. 30.06.1995 - 4 M 3039/95 -, FEVS 46, 146). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1993 - 8 A 278/92
Sozialhilferecht: Umfang der Hilfe zur Pflege, Einsatz einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1996 - 5 M 53/96
Solange verwertbares Vermögen vorhanden ist, steht es im konkreten Prüfungszeitraum (hier Mai 1996) zur Verfügung und ist bei der Prüfung des Hilfebedarfs zu berücksichtigen (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. v. 19.11.1993 - 8 A 278/92 -, FEVS 45, 58, 64 mit ausführlicher Begründung, die der Senat teilt; vgl. dazu aber auch BVerwG, Urteil v. 20.10.1981 - 5 L 16.80 -, FEVS 31, 45, 50 f., das für das Hauptsacheverfahren darauf abstellt, ob der Wert des Vermögens den Bedarf im gesamten streitigen Zeitraum abdeckt). - BVerwG, 20.10.1981 - 5 C 16.80
Anspruch auf Sozialhilfe für Ausländer - Immobilien als zum Zwecke der Deckung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1996 - 5 M 53/96
Solange verwertbares Vermögen vorhanden ist, steht es im konkreten Prüfungszeitraum (hier Mai 1996) zur Verfügung und ist bei der Prüfung des Hilfebedarfs zu berücksichtigen (…vgl. hierzu OVG Münster, Urt. v. 19.11.1993 - 8 A 278/92 -, FEVS 45, 58, 64 mit ausführlicher Begründung, die der Senat teilt; vgl. dazu aber auch BVerwG, Urteil v. 20.10.1981 - 5 L 16.80 -, FEVS 31, 45, 50 f., das für das Hauptsacheverfahren darauf abstellt, ob der Wert des Vermögens den Bedarf im gesamten streitigen Zeitraum abdeckt).
- VGH Bayern, 07.07.2008 - 12 B 06.2057
Zur Frage der Verwertbarkeit einzelner Vermögensgegenstände
Solange verwertbares Vermögen vorhanden ist, steht es im jeweiligen Bewilligungszeitraum zur Verfügung und ist bei der Prüfung des Bedarfes zu berücksichtigen; das gilt auch dann, wenn der Leistungsträger bereits in früheren Zeiträumen im Hinblick auf die Möglichkeit, den vorhandenen Vermögensgegenstand zu verwerten, Leistungen abgelehnt hat (BVerwG vom 19.12.1997 FEVS 48, 145 = NDV-RD 1998, 53; OVG SH vom 7.5.1996 FEVS 47, 371).