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   OVG Niedersachsen, 13.10.2003 - 12 LA 385/03   

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OVG Niedersachsen, 13.10.2003 - 12 LA 385/03 (https://dejure.org/2003,7234)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.10.2003 - 12 LA 385/03 (https://dejure.org/2003,7234)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 12 LA 385/03 (https://dejure.org/2003,7234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs 4 BSHG
    Begutachtungsleitfaden; Diät; Hilfe zum Lebensunterhalt; Hypercholesterinanämie; Krankenkostzulage; Mehrbedarf; Mehrbedarfszuschlag; Schätzung; Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 55, 359
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2002 - 4 ME 465/02

    Bedarf; Begutachtungsleitfaden; Diät; Gewichtsreduzierung; kostenaufwendige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2003 - 12 LA 385/03
    Bei der Entscheidung darüber, ob ein Hilfeempfänger einen gegenüber dem mit den Regelsätzen gedeckten allgemeinen Bedarf erhöhten Bedarf wegen der Notwendigkeit einer krankheitsbedingten kostenaufwendigen Ernährung hat (§ 23 Abs. 4 BSHG), hält der Senat regelmäßig die "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe", Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (2. Aufl. 1997 mit acht Anlagen, darunter fünf Gutachten, - künftig: "Empfehlungen") für eine geeignete Entscheidungsgrundlage (vgl. Beschl. v. 07.10.2002 - 12 ME 622/02 - Beschl. v. 18.11.2002 - 12 ME 690/02 - ; ebenso 4. Senat, Beschl. v. 14.11.2002 - 4 ME 465/02 -).

    So sind nicht nur die medizinisch notwendigen Ernährungsformen bei verschiedenen Krankheiten festgestellt, sondern auch die Kostenunterschiede wissenschaftsmethodisch ermittelt worden, die sich bei den den verschiedenen Krankheitsbildern entsprechenden Ernährungsformen bzw. Diäten im Vergleich zu einer den ernährungswissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden "Normalernährung" ergeben (vgl. 4. Senat, Beschl. v. 14.11.2002, a.a.O.).

    Dazu hat der 4. Senat in seinem Beschluss vom 14. November 2002 (a.a.O.) ausgeführt:.

    2. Auflage 1997, als antizipiertes Sachverständigengutachten stützen darf oder ob , vor allem angesichts des beachtlichen Alters dieser Empfehlungen, grundsätzlich aktuelle ernährungswissenschaftliche Gutachten einzuholen sind, ist in der Rechtsprechung des OVG Lüneburg namentlich durch die ausführliche Entscheidung des 4. Senates vom 14. November 2002 (4 ME 465/02), aber auch durch die Beschlüsse des Senates vom 7. Oktober 2002 (12 ME 622/02) und 18. November 2002 (12 ME 690/02) geklärt.

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2002 - 12 ME 622/02

    Aids-Erkrankung; Bedarf; Ernährung; Hilfe zum Lebensunterhalt; HIV-Infektion;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2003 - 12 LA 385/03
    Bei der Entscheidung darüber, ob ein Hilfeempfänger einen gegenüber dem mit den Regelsätzen gedeckten allgemeinen Bedarf erhöhten Bedarf wegen der Notwendigkeit einer krankheitsbedingten kostenaufwendigen Ernährung hat (§ 23 Abs. 4 BSHG), hält der Senat regelmäßig die "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe", Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (2. Aufl. 1997 mit acht Anlagen, darunter fünf Gutachten, - künftig: "Empfehlungen") für eine geeignete Entscheidungsgrundlage (vgl. Beschl. v. 07.10.2002 - 12 ME 622/02 - Beschl. v. 18.11.2002 - 12 ME 690/02 - ; ebenso 4. Senat, Beschl. v. 14.11.2002 - 4 ME 465/02 -).

    2. Auflage 1997, als antizipiertes Sachverständigengutachten stützen darf oder ob , vor allem angesichts des beachtlichen Alters dieser Empfehlungen, grundsätzlich aktuelle ernährungswissenschaftliche Gutachten einzuholen sind, ist in der Rechtsprechung des OVG Lüneburg namentlich durch die ausführliche Entscheidung des 4. Senates vom 14. November 2002 (4 ME 465/02), aber auch durch die Beschlüsse des Senates vom 7. Oktober 2002 (12 ME 622/02) und 18. November 2002 (12 ME 690/02) geklärt.

  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2003 - 12 LA 385/03
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2003 - 12 LA 385/03
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • VG Göttingen, 11.10.2000 - 2 A 2307/99

    Diabetes mellitus; kostenaufwendige Ernährung; Mehrbedarf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2003 - 12 LA 385/03
    Dem schließt sich der erkennende Senat ebenso wie die Kommentierung (so Hofmann in LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 23 Rn. 31 unter Hinweis auf VG Göttingen, Urteil v. 11.10.2002 - 2 A 2307/99 - ) auch vor dem Hintergrund an, dass der Leitfaden nicht auf eigenen Untersuchungen zu den Kosten der Diätformen beruht.
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    In der Praxis und Rechtsprechung zur früheren Parallelvorschrift des § 23 Abs. 4 BSHG fanden die Empfehlungen des DV allgemein Anwendung (vgl OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2003 - 12 LA 385/03 - FEVS 55, 359; OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2000 - 22 A 285/98 - DVBl 2001, 580 = ZFSH/SGB 2001, 602; VGH Hessen, Beschluss vom 27. Juni 1991 - 9 TG 1258/91 - FEVS 42, 265 = info also 1991, 200; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Stand Januar 2008, § 30 SGB XII RdNr 14; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl 1997, § 23 RdNr 34; Wenzel in Fichtner, BSHG, 1999, § 23 RdNr 23).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Jedoch hat das BVerfG eine Abweichung von den Mehrbedarfsempfehlungen 1997 zu Lasten der Rechtsuchenden als begründungspflichtig angesehen und überdies ausgeführt, dass der auch von der Beklagten verwendete Begutachtungsleitfaden 2002 hierfür nicht ausreichend sei (BVerfG Beschluss vom 20.6.2006 - 1 BvR 2673/05 - RdNr 8 f; zur Kritik am Begutachtungsleitfaden s auch OVG Niedersachen Beschluss vom 13.10.2003 - 12 LA 385/03 = NDV-RD 2003, 130 m Anm Höft-Dzemski).
  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 11 AS 124/08

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Die bisherige Praxis und Rechtsprechung zur früheren Parallelvorschrift des § 23 Abs. 4 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) hat sich hinsichtlich der Kostformen und der diesbezüglich diagnostizierten Erkrankungen vor allem an den vom DV herausgegebenen "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" (Empfehlungen des Deutschen Vereins) orientiert (Lang/Knickrehm aaO § 21 Rn.52; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.2003 - 12 LA 385/03 - FEVS 55, 359; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Stand Januar 2008, § 30 SGB XII Rn. 14; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, § 23 Rn. 34).
  • SG Hannover, 28.11.2006 - S 51 SO 331/06
    Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat mit Beschluss vom 13.10.2003 allerdings befunden, dass bei der Entscheidung über den Mehrbedarfszuschlag nach wie vor die Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge eine geeignete Entscheidungsgrundlage bilden würden, während der neuere Begutachtungsleitfaden des Landschaftsverbaden Westfalen- Lippe nicht heranzuziehen sei, da er hinsichtlich der Kosten der Ernährungsformen nur auf Schätzungen beruhe (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss v. 13.10.2003, Az: 12 LA 385/03).

    Die Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge sehen für Hypercholesterinämie eine lipidsen-kende Kost mit einem Kostenmehraufwand von 35, 79 Euro vor (Empfehlung für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe, Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 2. Auflage, 1997, Seite 36, 56; ebenso OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2003, Aktenzeichen 12 LA 385/03).

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2003 - 12 ME 308/03

    Behinderung; Diabetes; Diabeteskost; Glaubhaftmachung; Kostenaufwand;

    Bei der Entscheidung darüber, ob ein Hilfeempfänger einen gegenüber dem mit den Regelsätzen gedeckten allgemeinen Bedarf erhöhten Bedarf wegen der Notwendigkeit einer krankheitsbedingten kostenaufwendigen Ernährung hat, hält der Senat regelmäßig die "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe", Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (2. Aufl. 1997 mit acht Anlagen, darunter fünf Gutachten, - künftig: "Empfehlungen") für eine geeignete Entscheidungsgrundlage (vgl. Beschl. v. 07.10.2002 - 12 ME 622/02 -, FEVS 54, 191; Beschl. v. 13.10.2003 - 12 LA 385/03 - ebenso 4. Senat, Beschl. v. 14.11.2002 - 4 ME 465/02 -, FEVS 54, 368).

    Diese Bewertung hat der Senat wie folgt ergänzt (Beschl. v. 13.10.2003 - 12 LA 385/03 -):.

  • SG Hannover, 07.08.2006 - S 51 SO 484/06
    Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat mit Beschluss vom 13.10.2003 allerdings befunden, dass bei der Entscheidung über den Mehrbedarfszuschlag nach wie vor die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge eine geeignete Entscheidungsgrundlage bilden würden, während der neuere Begutachtungsleitfaden des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe nicht heranzuziehen sei, da er hin-sichtlich der Kosten der Ernährungsformen nur auf Schätzungen beruhe (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2003, Az. 12 LA 385/03).

    Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sehen für Hypercholesterinämie eine lipidsen-kende Kost mit einem Kostenmehraufwand von 35, 79 EUR vor (Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe, Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 2. Aufl., 1997, S.36, 56; ebenso OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.2003, Az. 12 LA 385/03).

  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 337/06
    Die bisherige Praxis und Rechtsprechung zur früheren Parallelvorschrift des § 23 Abs. 4 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) hat sich hinsichtlich der Kostformen und der diesbezüglich diagnostizierten Erkrankungen vor allem an den "Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen" (Empfehlungen des Deutschen Vereins) orientiert (Lang/Knickrehm aaO § 21 Rn.52; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.2003 - 12 LA 385/03 - FEVS 55, 359; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Stand Januar 2008, § 30 SGB XII Rn. 14; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, § 23 Rn. 34).
  • SG Aurich, 09.06.2005 - S 25 AS 78/05

    Anspruch auf Gewährung laufender Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Für die Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall ein Hilfeberechtigter einen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag für kostenaufwändige Ernährung hat, legt das erkennende Gericht - zumindest für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in Übereinstimmung mit der früheren Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2003, 12 LA 385/03, FEVS 55 (2004), Seite 359 ff - die Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostenzulage des Deutschen Vereins zu Grunde.

    So sind nicht nur die medizinisch notwendigen Ernährungsformen bei verschiedenen Krankheiten festgestellt, sondern auch die Kostenunterschiede wissenschaftsmethodisch ermittelt worden, die sich bei den, den verschiedenen Krankheitsbildern entsprechenden Ernährungsform bzw. Diäten, im Vergleich zu einer den ernährungswissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden "Normalernährung" ergeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Oktober 2003, a.a.O.).

  • SG Dresden, 16.07.2008 - S 23 AS 2033/08

    "Hartz IV"-Empfänger hat Anspruch auf zusätzliches Geld für ärztlich angeordnete

    Im Übrigen ist unter anderem der Rechtsprechung des OVG NdS (Beschl. v. 12.10.2003 - 12 LA 385/03 - ) dahin gehend zu folgen, dass dem Begutachtungsleitfaden des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe schon deswegen nicht zu folgen ist, da er hinsichtlich der Kosten der Ernährungsformen nur auf Schätzungen beruht.
  • LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 296/07

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites

    Nach Ansicht des Senats erfüllt auch dieser grundsätzlich die Voraussetzungen, um als antizipiertes Sachverständigengutachten einfließen zu können (dagegen OVG Lüneburg FEVS 55, S. 359).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2003 - 12 ME 248/03

    Diabetes; Gewichtsreduktion; Glaubhaftmachung; Hyperinsulinanämie; Kostenaufwand;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2006 - L 8 SO 97/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei

  • LSG Sachsen, 22.10.2004 - L 6 B 140/04

    Festsetzung des einsetzbaren Einkommens im Rahmen des Prozesskostenhilfeantrags;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2006 - L 8 SO 89/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2004 - 12 A 459/03

    Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt; Anspruch auf Erhöhung eines

  • SG Aachen, 10.03.2006 - S 8 AS 1/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Düsseldorf, 21.05.2007 - S 29 (35) SO 86/05

    Sozialhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2006 - L 8 SO 164/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2005 - 12 A 812/04
  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 51 SO 65/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 12 A 4624/02
  • SG Hannover, 03.04.2007 - S 51 SO 434/06
  • SG Hannover, 14.11.2006 - S 51 SO 532/06
  • SG Hildesheim, 20.06.2006 - S 44 SO 249/05
  • SG Berlin, 21.01.2005 - S 37 AS 19/05
  • SG Karlsruhe, 09.12.2009 - S 1 SO 3522/09

    Kein ernährungsbedingter Mehrbedarf für "Mittelmeerdiät" bei koronarer

  • SG Hannover, 24.04.2007 - S 51 SO 427/06
  • SG Hildesheim, 06.09.2006 - S 44 SO 163/05
  • SG Berlin, 21.01.2005 - S 37 AS 13/05
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