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   OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95   

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https://dejure.org/1996,5362
OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95 (https://dejure.org/1996,5362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.1996 - 20 W 594/95 (https://dejure.org/1996,5362)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 1996 - 20 W 594/95 (https://dejure.org/1996,5362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung der Errichtung eines Treppenhausanbaus als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung ; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Beseitigungsverlangens; Berücksichtigung des Verschuldensgrades des Handelnden bei der Frage der Unzumutbarkeit der Beseitigung wegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 201 (Ls.)
  • FGPrax 1997, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95
    Bei der Frage der Unverhältnismäßigkeit sind aber neben den Kosten auch andere Umstände, insbesondere der Grad des Verschuldens der Antragsgegner, zu berücksichtigen (BGHZ 62, 388; NJW 88, 699).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 140/86

    Mißbräuchlichkeit des Verlangens nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95
    Bei der Frage der Unverhältnismäßigkeit sind aber neben den Kosten auch andere Umstände, insbesondere der Grad des Verschuldens der Antragsgegner, zu berücksichtigen (BGHZ 62, 388; NJW 88, 699).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95
    Es kann ihnen auch nicht entgegengehalten werden, daß auch sie bauliche Veränderungen vorgenommen hätten, da es eine gegenseitige "Aufrechnung" baulicher Veränderungen nicht gibt (Bay ObLG NJW-RR 93, 337/338).
  • OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84

    Bauliche Änderung; Errichtung; Gartenhütte; Gartenhaus; Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95
    Von einem derart massiven Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum, der auch mit dem bestehenden Sondernutzungsrecht nicht gerechtfertigt werden kann (OLG Frankfurt OLGZ 85, 50; Bay ObLG NJW-RR 88, 591), sind auch die Antragsteller nachteilig betroffen, weil diese Baumaßnahme nicht nur zu einer optischen Veränderung der Wohnungseigentumsanlage geführt hat, sondern durch sie auch die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums mit einem Überbau verringert und das Sondereigentum tatsächlich vergrößert worden ist (vgl. für die Unterkellerung einer gemeinschaftlichen Hoffläche den Senatsbeschluß 20 W 598/95 vom 16.4.1996).
  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95
    Da die nach § 22 I 1 WEG erforderliche Zustimmung des benachteiligten Wohnungseigentümers auch formlos erteilt werden kann (Henkes/Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 22 Rn. 6; OLG Hamm Beschluß vom 9.1.1996 - 15 W 340/95 - in Deckert ETW 2, 2786), kann von der erteilten Zustimmung zum Bau einer Doppelgarage ausgegangen werden.
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95
    Von einem derart massiven Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum, der auch mit dem bestehenden Sondernutzungsrecht nicht gerechtfertigt werden kann (OLG Frankfurt OLGZ 85, 50; Bay ObLG NJW-RR 88, 591), sind auch die Antragsteller nachteilig betroffen, weil diese Baumaßnahme nicht nur zu einer optischen Veränderung der Wohnungseigentumsanlage geführt hat, sondern durch sie auch die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums mit einem Überbau verringert und das Sondereigentum tatsächlich vergrößert worden ist (vgl. für die Unterkellerung einer gemeinschaftlichen Hoffläche den Senatsbeschluß 20 W 598/95 vom 16.4.1996).
  • OLG Hamm, 25.11.1975 - 15 W 314/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95
    Selbst wenn entgegen dem Vortrag der Antragsgegner eine Grenzbebauung möglich gewesen wäre, würde dem Verlangen der Antragsteller nach einem Versetzen der Garage jetzt die Unverhältnismäßigkeit zwischen der kaum meßbaren Beeinträchtigung der Antragsteller einersetits und dem beträchtlichen Aufwand der Antragsgegner andererseits entgegenstehen (vgl. für einen geringfügigen Überbau: OLG Hamm OLGZ 76, 61; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 22 Rn. 19).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Eine gegenseitige "Aufrechnung" baulicher Veränderungen kommt nicht in Betracht (BayObLG NJWE-MietR 1997, 59; OLG Frankfurt/M. FGPrax 1997, 54; OLG Zweibrücken ZWE 2000, 93 (94).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 471/02

    Wohnungseigentum: Zustimmungsbedürftigkeit jeglicher Veränderungen im

    Der Antragsgegner könnte der Antragstellerin auch nicht entgegen halten, dass auch sie bauliche Veränderungen vorgenommen hat (vgl. etwa Senat FGPrax 1997, 54; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rz. 276).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 134/02

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Wiederherstellung des ursprünglichen

    Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass die Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung die Auswirkungen der beschlossenen Maßnahme hinsichtlich des Terrassengeländers nicht im Einzelnen vorhersehen konnten und diese Auswirkungen auch vom Antragsteller zunächst nicht erkannt wurden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 11168 f.; OLG Frankfurt FGPrax 1997, 54).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2003 - 20 W 139/02

    Wohnungseigentum: Verschlechterung der Sichtverhältnisse aus einer

    Überdies musste der Antragsgegnerin bei Errichtung der Anlage ohne Einholung der Genehmigung der Wohnungseigentümer bewusst sein, welche Kosten eine Beseitigung verursachen würde (vgl. Senat FGPrax 1997, 54).
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