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   BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99   

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https://dejure.org/1999,4549
BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99 (https://dejure.org/1999,4549)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.1999 - 3Z BR 204/99 (https://dejure.org/1999,4549)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 3Z BR 204/99 (https://dejure.org/1999,4549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Todeserklärung eines Angehörigen; Voraussetzungen einer Todeserklärung; Wahrscheinlichkeit einer Selbsttötung; Wahrscheinlichkeit einer Ausreise eines Verschollenen in sein Heimatland; Beschwerde gegen die Ablehnung einer Todeserklärung; Voraussetzungen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; VerschG § 1, § 7, § 16, § 18, § 26
    Voraussetzungen für die Todeserklärung eines Vermissten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1270
  • FGPrax 1999, 246
  • Rpfleger 1999, 547
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99
    Da die Entscheidung des Amtsgerichts auf dem gleichen Rechtsverstoß wie die des Landgerichts beruht, hält es der Senat für zweckmäßig, auch die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLGZ 1993, 76; OLG Hamm NJW-RR 90, 1289; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 27 Rn. 66c; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 31).
  • OLG Hamburg, 14.08.1988 - 2 W 39/88

    Familienpflege; Herausgabe des Kindes; Leibliche Mutter; Umgangsregelung

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99
    Da die Entscheidung des Amtsgerichts auf dem gleichen Rechtsverstoß wie die des Landgerichts beruht, hält es der Senat für zweckmäßig, auch die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLGZ 1993, 76; OLG Hamm NJW-RR 90, 1289; Keidel/Kahl FGG 14.Aufl. § 27 Rn. 66c; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.1995 - 3 Wx 208/95
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99
    Ob die Voraussetzungen für eine Todeserklärung (hier nach §§ 1 und 7 VerschG) tatsächlich vorliegen, ist von Amts wegen (§ 12 FGG ) zu ermitteln (BGH JR 1951, 284; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1295/1296; Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 12 Rn. 102).
  • BayObLG, 17.01.1964 - BReg. 2 Z 159/63
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99
    Was unter "verschollen" zu verstehen ist, bestimmt sich nach der in § 1 VerschG niedergelegten Begriffsbestimmung (vgl. BGHZ 3, 130/233; BayObLGZ 1964, 17/19).
  • OLG Schleswig, 12.11.2014 - 2 W 56/14

    Auch für tot Erklärte können länger leben

    Wenn die erforderliche Glaubhaftmachung fehlt, kann der Antrag als unzulässig zurückgewiesen werden (vgl. nur BayObLG, FGPrax 1999, S. 246; Habermann in: Staudinger, a. a. O., Vorbem. zu §§ 13-45 VerschG Rn. 9).

    Dafür verlangt der BGH, dass "unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles vom Standpunkt des vernünftig denkenden Menschen ernste Zweifel an dem Fortleben des Vermissten bestehen" (BGHZ 3, 230, 235; zu Einzelfällen vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2014, 15 W 280/13, bei juris; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2012, S. 36 f., Rpfleger 2001, S. 607 f.; BayObLG, FGPrax 1999, S. 246, Rpfleger 1999, S. 229 f.; OLGR Oldenburg 1997, S. 275; Habermann in: Staudinger, a. a. O., § 1 VerschG Rn. 7).

  • OLG Oldenburg, 11.05.2017 - 12 W 53/17

    Feststellung des Todeszeitpunkts einer verschollenen Person

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob aus der Sicht eines vernünftig denkenden Menschen unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles ernsthafte Zweifel am Fortleben der vermissten Person bestehen (BGH, a.a.O.; BayObLG, MDR 1999, 1270, zit. aus juris, RN 8; OLG Schleswig, FamRZ 2015, 691, zit. aus juris RN 23).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2011 - 3 Wx 55/11

    Voraussetzungen der Todeserklärung einer vermissten Person; Begriff der

    Hierzu hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Auffassung vertreten, solche ernstlichen Zweifel lägen vor, wenn der Tod des Vermissten für einen vernünftig Denkenden mindestens ebenso wahrscheinlich sei wie sein Fortleben (MDR 1999,S. 1270).
  • AG Hameln, 08.09.2005 - 31 F 357/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Scheidungsklage; Voraussetzungen des

    Ebenso bestehen insbesondere unter Berücksichtigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel am Fortleben der Antragsgegnerin, da bei vernünftiger Betrachtungsweise Leben und Tod gleichermaßen ungewiss bzw. wahrscheinlich sind (vgl. dazu OLG Freiburg, NJW 1951, 661; BayOblG MDR 1999, 1270; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 339/340).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2023 - 14 W 86/23

    Zulässigkeit eines Antrags auf Todeserklärung; Begriff der Lebensgefahr

    d) Die Glaubhaftmachung führt dazu, dass der Antrag zulässig ist und das Amtsgericht von Amts wegen zu ermitteln hat, ob die Voraussetzungen für eine Todeserklärung vorliegen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.07.1999 - 3 Z BR 204/99, Rn. 7, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2020 - 7 W 45/19, Rn. 20, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2020 - 7 W 45/19

    Voraussetzungen der Todeserklärung gem. § 2 VerschG

    Ernstliche Zweifel am Fortleben eines Menschen liegen vor, wenn sein Tod für einen vernünftig Denkenden mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Fortleben (vgl. Bayerisches ObLG, Beschluss v. 28.07.1999 - 3 Z BR 204/99, MDR 1999, 1270, juris, m.w.N.).
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