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   KG, 12.10.1999 - 1 W 145/99   

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https://dejure.org/1999,9342
KG, 12.10.1999 - 1 W 145/99 (https://dejure.org/1999,9342)
KG, Entscheidung vom 12.10.1999 - 1 W 145/99 (https://dejure.org/1999,9342)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 1 W 145/99 (https://dejure.org/1999,9342)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 488
  • FGPrax 2000, 36
  • DB 1999, 2356
  • Rpfleger 2000, 71
  • NZG 2000, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Sie müssen allein schon deshalb zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung führen, weil das Beschwerdegericht den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachtenden (BVerfG, NJW 1995, 2095 [2096]; BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]; KG, FGPrax 2000, 36 [38]]; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 12 Rn 139; Sternal, FGPrax 2004, 170) verfassungsmäßig verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt hat und seine Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruhen kann.
  • OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 464/16

    Gehörsrüge wegen Eintragung eines Amtswiderspruchs

    Zwar kann ein Hinweis geboten sein, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der für die Verfahrensbeteiligten auch bei sorgfältiger Überlegung nicht erkennbar war und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133/144; BVerfG NJW 1991, 2823; KG FGPrax 2000, 36/38; Keidel/Sternal FamFG 19. Aufl. § 28 Rn. 8 und 14 sowie § 44 Rn. 8).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03

    Anfechtung eines Erbvertrages; Wirksamkeit eines Testaments bzw. einer Verfügung

    1 Z 37/81">FamRZ 1981, 999 [1001]; KG, FGPrax 2000, 36 [38]; Schmidt in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 12 Rn 139) verfassungsmäßig verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt hat und seine Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruhen kann.
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