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   BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02   

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BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02 (https://dejure.org/2002,4300)
BayObLG, Entscheidung vom 11.10.2002 - 2Z BR 25/02 (https://dejure.org/2002,4300)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 2Z BR 25/02 (https://dejure.org/2002,4300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4; ; ZPO (n.F.) § 574 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen Gemeinschaftsordnung - Kostenverteilungsschlüssel für Gebäude und Tiefgarage - Befristung der Anschlussrechtsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschiedliche Kostenregelungen: Gesonderte Rückstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilungserklärung über Wohnanlage; Bildung einer Instandsetzungsrücklage ; Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anfechtung eines Beschlusses über eine Verwaltungsmaßnahme; Unterschiedliche Kostenregelungen hinsichtlich des Kreises der Verpflichteten ...

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 259/99
  • LG Augsburg - 7 T 647/01
  • BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 254
  • ZMR 2003, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 10.09.1987 - BReg. 2 Z 52/87
    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    b) Der Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage steht aber die für die Kostentragung in der Gemeinschaftsordnung vorgenommene Trennung zwischen den Wohngebäuden einerseits und der Tiefgarage andererseits entgegen (siehe dazu BayObLG NJW-RR 1988, 274).

    Die Gemeinschaftsordnung enthält keine Regelung, dass über Angelegenheiten, die ausschließlich die Tiefgarage betreffen, nur deren Benutzer abzustimmen haben (siehe etwa BayObLG NJW-RR 1988, 274).

  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass der Gegner immer dann die Kosten erstatten muss, wenn das Beschwerdegericht die Rechtslage ebenso wie das Erstgericht beurteilt, besteht nicht (BayObLG WuM 1994, 567/568; Merle in Bärmann/ Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 47 Rn. 38).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    Dazu fehlt der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz (vgl. BGHZ 145, 158).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    Dabei ist wie bei jeder Grundbucheintragung auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 121, 236/239; BayObLGZ 1996, 58/61; BayObLG WE 1998, 404/405; ZMR 1999, 48/49).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    Dabei ist wie bei jeder Grundbucheintragung auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 121, 236/239; BayObLGZ 1996, 58/61; BayObLG WE 1998, 404/405; ZMR 1999, 48/49).
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    Das Rechtsmittelgericht prüft jedoch die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002, 2Z BR 132/01).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    Zudem bestimmt sich die Größe der einzelnen Miteigentumsanteile grundsätzlich unabhängig von der Größe und dem Wert des einzelnen Wohnungseigentums (BayObLGZ 1991, 396/398).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    Ergibt die Prüfung aber die Nichtigkeit, so ist es sachgerecht, diese im Entscheidungssatz auszusprechen (BayObLGZ 1986, 444/447).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02
    Das Rechtsmittelgericht prüft jedoch die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002, 2Z BR 132/01).
  • BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 1/04

    Kostentragungspflicht bei zwischen Wohnungen und Tiefgaragenstellplätzen

    Nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. z.B. BayObLG ZMR 2002, 953; FGPrax 2002, 254; ZMR 1999, 48; 1996, 43; Palandt/Bassenge § 10 WEG Rn. 8), ist auch die Bodenplatte mit Stützpfeilern einbezogen, ohne die die Tiefgarage nämlich kein Fundament und keine Decke hätte.
  • LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 25 S 141/13

    Beschlüsse, die der Teilungserklärung widersprechen, sind unwirksam!

    Entgegen der Ansicht des Klägers lässt sich eine entsprechende Beschlusskompetenz auch nicht der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11.10.2002 (ZMR 2003, Seite 213) entnehmen.
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Ferner sind - neben einer gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage aller Wohnungseigentümer - getrennte Instandhaltungsrücklagen für jedes Haus zu bilden (vgl. zu Vorstehendem BayObLG WE 1988, 71/72; 1994, 148; ZMR 2000, 319/320; 2003, 213; Häublein, NZM 2003, 785/788 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.03.2020 - 13 S 56/19

    Entgegen Vereinbarung getrennte Instandhaltungsrücklage für Garagenstellplätze:

    Eine Beschlusskompetenz zur Ansammlung getrennter Rücklagen haben die Wohnungseigentümer allenfalls, wo ohnehin eine getrennte Verwaltung vorgesehen ist (so etwa bei Mehrhausanlagen mit Untergemeinschaften) und die Teilungserklärung eine entsprechende Öffnungsklausel enthält (BayObLG, Beschluss vom 11.10.2002 - 2Z BR 25/02 = ZMR 2003, 213).
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