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   OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05   

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https://dejure.org/2006,7349
OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05 (https://dejure.org/2006,7349)
OLG München, Entscheidung vom 02.02.2006 - 34 Wx 158/05 (https://dejure.org/2006,7349)
OLG München, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 34 Wx 158/05 (https://dejure.org/2006,7349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 20; ; PAG Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20; PAG Art. 18
    Kein Beschwerderecht der Polizeibehörde gegen abweisende Entscheidungen über Ingewahrsamnahme zur nachträglichen Feststellung der Rechtsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für ein Beschwerderecht einer Polizeibehörde gegen Entscheidungen eines Amtsgerichts; Beschwerdeberchtigung einer Behörde; Voraussetzungen für eine rechtmäßige Ingewahrsamnahme; Verpflichtung zur Gewährung nachträglichen staatlichen Rechtsschutzes ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 544
  • FGPrax 2006, 89
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05
    Das Recht auf Freiheit der Person hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 GG; BVerfGE 104, 220/234).

    Dem entspricht es, dass ein Freiheitsverlust durch Inhaftierung ein Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen indiziert, das ein von Art. 19 Abs. 4 GG umfasstes Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit auch dann begründet, wenn die Maßnahme erledigt ist (vgl. zur Abschiebungshaft BVerfGE 104, 220 m.w.N.; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 18.1.2006, 34 Wx 179/05).

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts

    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05
    Das Argument der "Waffengleichheit" (vgl. OLG Celle FGPrax 2005, 48) überzeugt schon im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgangslage im Verhältnis von Bürger und Behörde nicht.

    Soweit das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung vom 24.10.2004 (FGPrax 2005, 48) eine Beschwerdeberechtigung der Polizeibehörde bejaht hat, unterscheidet sich die dortige Fallgestaltung von der hier gegebenen insofern, als das Amtsgericht in dem dortigen Fall erstinstanzlich die Rechtswidrigkeit der Art und Weise der Freiheitsentziehung festgestellt hatte.

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05
    Weder aus Art. 19 Abs. 4 GG noch aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip noch aus dem Recht auf rechtliches Gehör lässt sich für die Behörde ein Recht auf eine zweite richterliche Instanz herleiten (vgl. BVerfGE 49, 329/342; BayObLG FamRZ 1993, 720/721).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05
    Weder aus Art. 19 Abs. 4 GG noch aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip noch aus dem Recht auf rechtliches Gehör lässt sich für die Behörde ein Recht auf eine zweite richterliche Instanz herleiten (vgl. BVerfGE 49, 329/342; BayObLG FamRZ 1993, 720/721).
  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05
    Das Interesse der Behörde an einer obergerichtlichen Entscheidung ist zwar nachvollziehbar, aber nicht von § 20 Abs. 1 FGG geschützt (vgl. BGHZ 109, 108/110).
  • BayObLG, 05.03.1998 - 3Z BR 48/98

    Sofortige Beschwerde nach Beendigung einer polizeilichen Freiheitsentziehung

    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05
    Die die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde nach Art. 18 Abs. 2 Satz 1 PAG einschränkende Bestimmung des Art. 18 Abs. 2 Satz 4 PAG gilt zwar nicht nur für den Fall, dass der Betroffene bereits von der Polizei entlassen wurde, sondern auch für den Fall, dass die Entlassung erst durch den Richter veranlasst wurde und es zu keiner richterlich angeordneten Fortdauer des Gewahrsams kommt (vgl. BayObLG BayObLGZ 1998, 56 und BayVBl. 1999, 106).
  • OLG Hamburg, 03.11.1995 - 2 Wx 71/95
    Auszug aus OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05
    Es besteht aber kein anerkennenswertes Interesse des Staates, eine zu seinem Nachteil ergangene gerichtliche Entscheidung nachträglich durch eine weitere Instanz überprüfen zu lassen (so auch OLG Hamburg NVwZ-RR 1996, 204; Berner PAG 16. Aufl. Art. 18 Rn. 6).
  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde

    Die noch vor diese Zeitpunkt am 05.06.2007 eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist jedoch auch nicht dahingehend zu verstehen, sondern nach verständiger Würdigung so auszulegen, dass die Polizei zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels - mit der sie ausdrücklich die Wiederherstellung des amtsrichterlichen Beschlusses beantragt - nur eine Wiederingewahrsamnahme bis zum 08.06.2007, 20.00 Uhr begehrte (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG München FGPrax 2006, 89).

    Gegen die Zulässigkeit wird angeführt, die Behörde als Teil der staatlichen Verwaltung könne eine Verpflichtung zur Gewährung nachträglichen staatlichen Rechtsschutzes nicht aus grundrechtlich geschützten Positionen ableiten (OLG München, FGPrax 2006, 89; folgend LG Frankental, Beschl. v. 30.04.2007 - 1 T 110/07 - Juris, Rn. 9).

  • LG Freiburg, 19.01.2017 - 4 T 10/16

    Richterlichen Entscheidung über einen Polizeigewahrsam in Baden-Württemberg:

    Für eine Behörde besteht zwar grundsätzlich kein eigenes Rechtschutzinteresse, feststellen zu lassen, dass ihr Handeln rechtmäßig gewesen ist (zu § 62 FamFG vgl. BGH FGPrax 2013, 131; für den Fall der Ablehnung einer Ingewahrsamnahme: OLG München, Beschluss vom 02. Februar 2006 - 34 Wx 158/05 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

    Diese Frage kann hier offen bleiben (vgl. hierzu OLG München, FGPrax 2006, 89 ff; bejahend OLG Celle, FGPrax 2005, 48 ff).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2009 - 11 Wx 34/09

    Freiheitsentziehung im Ausländerrecht: Ablehnung eines Antrags auf

    Dieses Fehlen der Wiederholungsgefahr unterscheidet den Streitfall auch von den obergerichtlichen Entscheidungen, in denen - in anderen Fallkonstellationen - auf landesrechtlicher Grundlage ein rechtsschutzwürdiges Interesse der Behörde anerkannt worden ist (OLG Rostock, Beschluss vom 16. Juli 2007, 3 W 79/07 und OLG München, Beschluss vom 02. Februar 2006, 34 Wx 158/05; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Frankenthal, 30.04.2007 - 1 T 110/07

    Ausländerrecht: Beschwerdebefugnis der Ausländerbehörde bei Ablehnung eines

    9 Für die Ausländerbehörde, die als Ordnungsbehörde selbst Teil der staatlichen Verwaltung ist, stellt sich die Rechtslage nach Erledigung aber insofern anders dar, als sich eine Verpflichtung zur Gewährung nachträglichen staatlichen Rechtsschutzes nicht aus grundrechtlich geschützten Positionen ableiten lässt (OLG München FGPrax 2006, 89, 90).
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