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   OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - I-3 Wx 233/17   

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OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - I-3 Wx 233/17 (https://dejure.org/2019,29518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2019 - I-3 Wx 233/17 (https://dejure.org/2019,29518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 2019 - I-3 Wx 233/17 (https://dejure.org/2019,29518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Nachtragsliquidators

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bemessung der Vergütung des mit der Verwertung von Grundstücksvermögen befassten Nachtragsliquidators einer GmbH an den Grundsätzen der InsVV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1961
  • FGPrax 2019, 217
  • NZG 2019, 1311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Heidelberg, 28.08.1985 - 51 VN 4/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - 3 Wx 233/17
    Die Berücksichtigung eines angemessenen Zuschlags nach dieser Vorschrift soll insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Insolvenzverwalter besondere Anstrengungen unternimmt, um durch freihändige Veräußerung einen höheren Erlös zu erzielen als dies in der Zwangsvollstreckung möglich wäre (BGH WM 2016, 1304; vgl. auch AG Heidelberg ZIP 1985, 1155: vierfacher Regelsatz nach dem Wert der "Aus- und Absonderungsmasse"; AG Mannheim ZIP 1984, 207: zweieinhalbfacher Regelsatz für die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte aus dem Wert dieser Rechte).
  • AG Mannheim, 13.01.1984 - N 219/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - 3 Wx 233/17
    Die Berücksichtigung eines angemessenen Zuschlags nach dieser Vorschrift soll insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Insolvenzverwalter besondere Anstrengungen unternimmt, um durch freihändige Veräußerung einen höheren Erlös zu erzielen als dies in der Zwangsvollstreckung möglich wäre (BGH WM 2016, 1304; vgl. auch AG Heidelberg ZIP 1985, 1155: vierfacher Regelsatz nach dem Wert der "Aus- und Absonderungsmasse"; AG Mannheim ZIP 1984, 207: zweieinhalbfacher Regelsatz für die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte aus dem Wert dieser Rechte).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 113/95

    Zulässigkeit eines Erfolgshonorars für einen zum Abwickler einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - 3 Wx 233/17
    Hinsichtlich ihrer Bemessung wird vertreten, das Gericht möge sinnvollerweise von dem Betrag ausgehen, der den Vorstandsmitgliedern - hier den Geschäftsführern - als Abwicklern zustehe (§ 87 Abs. 1 AktG); denn er stelle die Summe dar, die von der Gesellschaft selbst für angemessen gehalten werde (BGH NJW 1996, 2499; Füller, in: Bürgers/Körber, Aktiengesetz, 4. Aufl. 2017, § 265 Rn. 14 f.; Koch, in: Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 4. Auflage 2016, § 265 Rn. 29).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - 3 Wx 233/17
    Die Berücksichtigung eines angemessenen Zuschlags nach dieser Vorschrift soll insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Insolvenzverwalter besondere Anstrengungen unternimmt, um durch freihändige Veräußerung einen höheren Erlös zu erzielen als dies in der Zwangsvollstreckung möglich wäre (BGH WM 2016, 1304; vgl. auch AG Heidelberg ZIP 1985, 1155: vierfacher Regelsatz nach dem Wert der "Aus- und Absonderungsmasse"; AG Mannheim ZIP 1984, 207: zweieinhalbfacher Regelsatz für die Bearbeitung der Aus- und Absonderungsrechte aus dem Wert dieser Rechte).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2020 - 21 W 59/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt nach Art. 21 EuErbVO - deutsch-chinesischer Erbfall

    Schon ein Aufenthalt von wenigen Wochen kann ausreichend sein, um einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung zu begründen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.09.1019 - 6 AR 1/19, FGPrax 2019, 217).
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