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   OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06   

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OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06 (https://dejure.org/2006,1342)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.07.2006 - 11 UF 61/06 (https://dejure.org/2006,1342)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 11 UF 61/06 (https://dejure.org/2006,1342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Verfassungswidrigkeit der bisher üblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten nach der Barwertverordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587a Abs. 3 BGB; § 1587a Abs. 4 BGB; § 1 Abs. 3 VAHRG
    Verfassungsmäßigkeit der bisherüblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten beim Versorgungsausgleich; Ausgleich der Anrechte eines ausgleichspflichtigen Ehemannes bei einer Ärzteversorgung und einer Zusatzversorgung ; Wirksamkeit einer Umrechnung mit Hilfe der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der bisherüblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten beim Versorgungsausgleich; Ausgleich der Anrechte eines ausgleichspflichtigen Ehemannes bei einer Ärzteversorgung und einer Zusatzversorgung ; Wirksamkeit einer Umrechnung mit Hilfe der ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 3; ; BGB § 1587 a Abs. 4; ; BarwertVO

  • RA Kotz

    Versorgungsausgleich und Barwertverordnung: Regelungen sind teilweise verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 3, 4; BarwertVO
    Versorgungsausgleich: Tabellen der BarwertVO sind verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Oldenburg hält Regeln zum Versorgungsausgleich teils für verfassungswidrig - Viele Frauen können auf mehr Geld beim Versorgungsausgleich aus den Rentenansprüchen ihrer Ex-Männer hoffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2784
  • FamRZ 2006, 1389
  • FamRB 2006, 266
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    aa) Die Tabellen der BarwertVO i.d.F. vom 22.05.1984 sind verfassungswidrig (Beschl. des BVerfG vom 02.05.2006, FamRZ 2006, 1000 u. 1002 m. Anm. Borth/Glockner).

    Die Tabellen der BarwertVO in der (rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft gesetzten, bis zum 31.05.2006 geltenden) Fassung vom 26.05.2003 waren gleichfalls verfassungswidrig wegen weiterhin krasser Verfehlung der Halbteilung durch Unterbewertung der umzurechnenden Anrechte (ausführlich Bergner, NJW 2003, 1625, 1627 f. mit zahlreichen Beispielen; vgl. ferner den Hinweis am Ende des Beschl. des BVerfG vom 02.05.2006 in der Sache 1 BvR 1275/97; FamRZ 2006, 1000, 1002 unter c)).

    aa) Das BVerfG hält es für "naheliegend", in bestimmten Fällen ein Gutachten zur Ermittlung des Werts des umzurechnenden Anrechts einzuholen (FamRZ 2006, 1000, 1002 unter c) a.E.).

    Ferner sollten die jeweiligen Anrechte weiterhin entsprechend ihrer Dynamik im Verhältnis zur Dynamik der Rentenversicherung bewertet werden; damit wird die gesetzliche (wenn auch zur Zeit unvollständige, leerlaufende), vom BVerfG als solche bestätigte Vorgabe in § 1587a Abs. 3 BGB fortgeführt (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 unter 2. a) aa): Bündelung der Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung als grundsätzlich geeigneter Weg, um die gleiche Berechtigung der Eheleute am Versorgungsmögen zu realisieren; ferner a.a.O., 1002 unter 2. b) bb): Dynamik als wichtiges wertprägendes Merkmal von Versorgungsanwartschaften, während demgegenüber alle sonstigen qualitativen Unterschiede von Versorgungsrechten für die Durchführung des Versorgungsausgleichs unwesentlich sind).

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Die inhaltlich nicht näher begründete pauschale Billigung durch den BGH (FamRZ 2003, 1639, 1640; 2005, 1464, 1467; vgl. dazu Bergner a.a.O. und NJW 2003, 3527; Rehme, FuR 2006, 112, 113) konnte allenfalls für eine inzwischen abgelaufene Übergangszeit gelten (vgl. auch BGH FamRZ 2005, 2052, 2054: "derzeit keine durchgreifenden Bedenken").
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    cc) Eine Übertragung dieser Grundsätze auf die Weitergeltung verfassungswidriger untergesetzlicher Normen ist schon deshalb fraglich, weil hier eine vergleichbare Instanz mit quasilegislatorischer Kompetenz fehlt (zweifelhaft, zumindest ungewöhnlich insoweit die Weitergeltungsanordnung des BGH im Beschl. vom 5.9.2001; FamRZ 2001, 1695).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 152/01

    Ermittlung des Barwertes von Anwartschaften in der Bayerischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Die inhaltlich nicht näher begründete pauschale Billigung durch den BGH (FamRZ 2003, 1639, 1640; 2005, 1464, 1467; vgl. dazu Bergner a.a.O. und NJW 2003, 3527; Rehme, FuR 2006, 112, 113) konnte allenfalls für eine inzwischen abgelaufene Übergangszeit gelten (vgl. auch BGH FamRZ 2005, 2052, 2054: "derzeit keine durchgreifenden Bedenken").
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Das BVerfG bekräftigt die frühere Rechtsprechung (BVerfGE 66, 324, 330; 87, 348, 456), dass der Halbteilungsgrundsatz nur dann gewahrt sei, wenn eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichmäßigen Aufteilung des Erworbenen" führe, und zwar in Bezug auf die tatsächlichen (nicht fiktiven) ehezeitbezogenen "Versorgungswerte" ("Vermögenswerte").
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 209/03

    Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    1) Das Amtsgericht hat in zutreffender Weise die Frage der Dynamik beurteilt (vgl. zur Ärzteversorgung BGH FamRZ 96, 95; zur Zusatzversorgung u.a. BGH FamRZ 05, 1532 m.w.N.) und den Höchstbetrag (in Übereinstimmung mit der Auskunft der Rentenversicherung B...) ermittelt.
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Das BVerfG bekräftigt die frühere Rechtsprechung (BVerfGE 66, 324, 330; 87, 348, 456), dass der Halbteilungsgrundsatz nur dann gewahrt sei, wenn eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichmäßigen Aufteilung des Erworbenen" führe, und zwar in Bezug auf die tatsächlichen (nicht fiktiven) ehezeitbezogenen "Versorgungswerte" ("Vermögenswerte").
  • BGH, 13.12.2000 - XII ZB 52/97

    Rechtskräftige Scheidung - Rentenanwartschaften - Anwartschaft auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Im Rahmen dieser einen Ausgleichsform ist bei mehreren beteiligten Versorgungsträgern eine Aufteilung des Höchstbetrages von 321, 84 EUR nach dem Wertverhältnis der Anrechte vorzunehmen (BGH FamRZ 1984, 1214, 1216; 2001, 477, 478).
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80

    Bezug von Rentenanwartschaften - Anspruch auf nacheheliche Versorgung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    Im Rahmen dieser einen Ausgleichsform ist bei mehreren beteiligten Versorgungsträgern eine Aufteilung des Höchstbetrages von 321, 84 EUR nach dem Wertverhältnis der Anrechte vorzunehmen (BGH FamRZ 1984, 1214, 1216; 2001, 477, 478).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94

    Bemessung der Leistungen einer berufsständischen Versorgung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06
    1) Das Amtsgericht hat in zutreffender Weise die Frage der Dynamik beurteilt (vgl. zur Ärzteversorgung BGH FamRZ 96, 95; zur Zusatzversorgung u.a. BGH FamRZ 05, 1532 m.w.N.) und den Höchstbetrag (in Übereinstimmung mit der Auskunft der Rentenversicherung B...) ermittelt.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Deswegen teilt der Senat auch die Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht, wonach die Umrechnung der Versorgungsanrechte nach der gültigen Fassung der Barwert-Verordnung unterschiedslos in allen Fällen zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führe und deswegen durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen sei (Senatsbeschluss vom 20. September 2006 ­ XII ZB 248/03 ­ FamRZ 2007, 23, 27; a.A. OLG Oldenburg NJW 2006, 2784 ff.; ferner Rehme FuR 2006, 112 und Bergner FPR 2006, 55).
  • BGH, 20.09.2006 - XII ZB 248/03

    Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Post AG und des

    Der Senat teilt deswegen die Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht, wonach die Umrechnung der Versorgungsanrechte nach der gültigen Fassung der Barwert-Verordnung unterschiedslos in allen Fällen zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führe und deswegen durch andere Umrechnungskriterien zu ersetzen sei (OLG Oldenburg NJW 2006, 2784 ff.; so auch Rehme FuR 2006, 112 und Bergner FPR 2006, 55).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06

    Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e.

    Bei der Neuberechnung des Versorgungsausgleichs sei auch die zwischenzeitlich in Kraft getretene Barwert-Verordnung in der seit 1. Juni 2006 geltenden Fassung anzuwenden, die entgegen der vom OLG Oldenburg (FamRZ 2006, 1389) vertretenen Ansicht verfassungsgemäß sei.
  • OLG Oldenburg, 25.06.2007 - 11 UF 39/07

    Versorgungsausgleich im Hinblick auf Versorgungsanrechte zur Abdeckung eines

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28.7.2006 (FamRZ 2006, 1389 = NJW 2006, 2784) im Einzelnen begründet, dass (auch) die Umrechnungsfaktoren der BarwertVO i.d.F. vom 3.5.2006 verfassungswidrig und unanwendbar sind.

    Maßstab für eine den Kriterien des BGH entsprechende Kontrollüberlegung kann im Rahmen des geltenden Systems nur das Zurückbleiben des nach der BarwertVO errechneten Wertes hinter dem künftigen tatsächlichen Versorgungswert sein (Halbteilungsgrundsatz im materiellen, an den künftigen tatsächlichen, nicht an fiktiven Werten ausgerichteten Sinne; OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1389, 1390 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).

    Bei der Ermittlung des "tatsächlichen" künftigen Versorgungswertes (hier zunächst im Rahmen des Vergleichs mit der Wertermittlung nach der BarwertVO ) wendet der Senat aus den in der Entscheidung FamRZ 2006, 1389, 1391 genannten Gründen die von Bergner entwickelten Tabellen mit Dynamisierungsfaktoren an (in der letzten veröffentlichten Fassung der Beilage zu NJW 2007, Heft 4, S. 26).

  • OLG Celle, 25.09.2006 - 10 UF 201/06

    Anwartschaften zweier Ehegatten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen

    b) Der Senat teilt nicht die Auffassung des OLG Oldenburg (FamRZ 2006, 1389), dass die Umrechnungstabellen in der seit 1. Juni 2006 geltenden Neufassung der BarwertVO verfassungswidrig und daher nicht zur Umwertung heranzuziehen seien.
  • OLG Nürnberg, 12.10.2006 - 11 UF 323/06

    Zum nachehelichen Versorgungsausgleich und der Verfassungsmäßigkeit der

    Entgegen der Auffassung des OLG Oldenburg (Beschluss v. 28. Juli 2006 in NJW 2006, 2784 ff.) scheitert eine Umrechnung der Anwartschaften des Antragstellers bei der Beteiligten zu 1) nicht an der Verfassungswidrigkeit der BarwertVO in der Fassung vom 03.05.2006.
  • OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06

    Vergleich von im Anwartschaftsstadium statischen Versorgungsanrechten mit

    Dabei folgt der Senat entgegen den Bedenken des OLG Oldenburg (Beschluss vom 28.07.2006, 11 UF 61/06 - veröff. in juris -, Anmerkung Hauß, FamRB 2006, 266 ff.) weiterhin der noch zur BarwertVO vom 26.05.2003 ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 23.07.2003, FamRZ 2003, 1639 ff., 1640, und vom 25.05.2005, FamRZ 2005, 1464 ff., 1467), wonach eine verfassungsrechtlich relevante Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bereits nach der seinerzeitigen Neufassung der BarwertVO unter Berücksichtigung aktualisierter biometrischer Wahrscheinlichkeiten bis auf weiteres nicht mehr festzustellen sei.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 18 UF 166/97

    Ermittlung des Werts berufsständischer Versorgungsanrechte

    Für die Durchführung der Umwertung soll nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2006 (FamRZ 2007, 23 ff., Ziffer II 4 a und b) die Anwendung der Barwertverordnung allerdings weiterhin zwingend sein (ebenso OLG München, Beschluss vom 17.07.2007 - 4 UF 157/06, zit. nach juris; OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 1846 ff.; a.A. OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1389 ff.), um die Einheitlichkeit der Barwertermittlung durch die Gerichte sicherzustellen.
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