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OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 38/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1600b Abs. 1, Abs. 2
Fristbeginn für die Vaterschaftsanfechtung; - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vaterschaftsanfechtung - Fristbeginn
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1600b Abs. 1, 2
Verfahrensgang
- AG Seligenstadt - 3 C 869/98
- OLG Frankfurt, 08.07.1999 - 1 UF 38/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 108
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.03.2006 - XII ZR 207/03
Beginn der Frist zur Anfechtung der Vaterschaft
Insbesondere setzt der Beginn der Anfechtungsfrist nicht voraus, dass aufgrund der dem Anfechtenden bekannten Umstände die Vaterschaft eines Dritten wahrscheinlicher ist als die des Anfechtenden (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2000, 108, 109 m.N.). - OLG Karlsruhe, 22.11.2012 - 2 UF 222/12
Vaterschaftsanfechtung - außerehelicher Geschlechtsverkehr
Die Vaterschaft eines Dritten muss aber nicht wahrscheinlicher sein als die des rechtlichen Vaters (BGH, FamRZ 2006, 771, 772; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 108, 109), so dass dieser Gesichtspunkt nicht ausschlaggebend ist.