Weitere Entscheidung unten: OLG München, 21.06.2001

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   OLG München, 26.07.2001 - 11 W 1597/01   

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https://dejure.org/2001,14490
OLG München, 26.07.2001 - 11 W 1597/01 (https://dejure.org/2001,14490)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2001 - 11 W 1597/01 (https://dejure.org/2001,14490)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 11 W 1597/01 (https://dejure.org/2001,14490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfluss einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Verpflichtung die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten; Voraussetzung für die verbindliche Erklärung einer Kostenübernahme gegenüber dem Staat; Anforderungen an den Inhalt einer Übernahmeerklärung oder an ...

  • Anwaltsblatt

    § 54 GKG 2004, § 123 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1578
  • FamRZ 2002, 257
  • AnwBl 2003, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03

    Festsetzung von Gerichtskosten aufgrund eines Vergleichs bei Bewilligung von PKH

    Sie ist in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung zu bejahen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 33 f; OLG Dresden, 5. Zivilsenat, NJW-RR 2002, 144 [nur Leitsatz]; OLG München, NJW-RR 2001, 1578 und MDR 1999, 957; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 926 f; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2001, 87 f; OLG Nürnberg, MDR 2000, 1034 und JurBüro 2000, 88; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121 f; OLG Bamberg, FamRZ 2001, 241, 242 f und JurBüro 2000, 88 f; zustimmend: Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 123 Rn. 6; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 123 Rn. 4; MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 123 Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 58 GKG Rn. 23; a.A. OLG Dresden, 11. Zivilsenat, Rpfleger 2002, 213, 214; OLG Frankfurt a.M., NJW 2000, 1120, 1121; OLG Hamm, Rpfleger 2000, 553 f).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2002 - 25 W 70/02

    Kostenschuldnerschaft für Gerichtskosten: Haftung der mittellosen Partei als

    Soweit der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluß vom 10.11.1999, OLGR Frankfurt am Main 2000, 21) § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG im Wege der verfassungskonformen Auslegung dahin interpretiert, daß die Haftungsbefreiung des Zweitschuldners auch dann anzunehmen sei, wenn der Mittellose ein Übernahmeschuldner nach § 54 Nr. 2 GKG sei (in diesem Sinne auch LG Berlin NJW-RR 1999, 1087; vgl. auch Egon Schneider in Anmerkung zu der vorzitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts MDR 1999, 1090), vermag sich der Senat insoweit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 33; OLG München FamRZ 2002, 257; OLG Hamm OLGR Hamm 2002, 162; Wedel, Jur. Büro 2000, 397; Schutt MDR 2000, 668- die beiden letzteren mit zahlreichen weiteren Nachweisen) folgend - dem nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.06.2001 - 11 W 1701/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15421
OLG München, 21.06.2001 - 11 W 1701/01 (https://dejure.org/2001,15421)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2001 - 11 W 1701/01 (https://dejure.org/2001,15421)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 11 W 1701/01 (https://dejure.org/2001,15421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmende Erledigung der Hauptsache und Anerkenntnis des Kostenantrags; Ansatz von Verfahrensgebühren; Vorliegen eiens Ermäßigungstatbestandes

  • Anwaltsblatt

    KV-GKG Nr. 1202

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 216
  • FamRZ 2002, 257
  • AnwBl 2002, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

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