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   OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11   

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https://dejure.org/2013,31225
OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11 (https://dejure.org/2013,31225)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2013 - 8 W 253/11 (https://dejure.org/2013,31225)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2013 - 8 W 253/11 (https://dejure.org/2013,31225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erbeinsetzung des Heimträgers: Kenntnis des Heimträgers von seiner Erbeinsetzung in einem !"stillen Testament" bei Benachrichtigung seines Landesverbandes

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 134, HeimG BW § 9 Abs. 1
    Anforderungen an die Wirksamkeit der Einsetzung eines Heimträgers als Erbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Einsetzung eines Heimträgers als Erbe eines Heimbewohners

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erbeinsetzung des Heimträgers: Kenntnis des Heimträgers von seiner Erbeinsetzung in einem "stillen Testament" von Angehörigen des Heimbewohners bei Benachrichtigung seines Landesverbandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG BW § 9; HeimG BW § 14 Abs. 1; BGB § 134
    Wirksamkeit der Einsetzung des Trägers eines Heims als Erbe eines Heimbewohners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heimträger kann u. U. als Erbe eingesetzt werden, wenn er von der letztwilligen Verfügung keine Kenntnis hat

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung eines Pflegeheims ist wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heimträger kann u. U. als Erbe eingesetzt werden, wenn er von der letztwilligen Verfügung keine Kenntnis hat

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Heimträger kann u. U. als Erbe eingesetzt werden, wenn er von der letztwilligen Verfügung keine Kenntnis hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1492
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Dass eine Zuwendung bereits vor dem Eintritt in das Heim erfolgt ist, schließt die Anwendbarkeit des Verbotsgesetzes nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe ZEV 1996, 146; Kammergericht NJW-RR 1999, 2).

    Ein "sich gewähren lassen" setzt vielmehr voraus, dass zu der Zuwendungshandlung das Einverständnis des Empfängers der Zuwendung hinzutritt und sich deshalb das Eintreten des Vermögensvorteils auf ein Einvernehmen zwischen dem Testierenden und dem Bedachten gründet (BayObLG NJW 1992, 55; BayObLGZ 1992, 344; Kammergericht NJW-RR 1999, 2; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

    An einem solchen Einvernehmen fehlt es aber, wenn der Heimträger bedacht wird, ohne dass er bis zum Eintritt des Erbfalls Kenntnis erlangt hat (Kammergericht NJW-RR 1999, 2; BayObLG NJW 1992, 55; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Ein "sich gewähren lassen" setzt vielmehr voraus, dass zu der Zuwendungshandlung das Einverständnis des Empfängers der Zuwendung hinzutritt und sich deshalb das Eintreten des Vermögensvorteils auf ein Einvernehmen zwischen dem Testierenden und dem Bedachten gründet (BayObLG NJW 1992, 55; BayObLGZ 1992, 344; Kammergericht NJW-RR 1999, 2; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

    An einem solchen Einvernehmen fehlt es aber, wenn der Heimträger bedacht wird, ohne dass er bis zum Eintritt des Erbfalls Kenntnis erlangt hat (Kammergericht NJW-RR 1999, 2; BayObLG NJW 1992, 55; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09

    Begriff des Gewährenlassens von Vorteilen i.S. von § 14 Abs. 1 HeimG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Ein "sich gewähren lassen" setzt vielmehr voraus, dass zu der Zuwendungshandlung das Einverständnis des Empfängers der Zuwendung hinzutritt und sich deshalb das Eintreten des Vermögensvorteils auf ein Einvernehmen zwischen dem Testierenden und dem Bedachten gründet (BayObLG NJW 1992, 55; BayObLGZ 1992, 344; Kammergericht NJW-RR 1999, 2; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

    An einem solchen Einvernehmen fehlt es aber, wenn der Heimträger bedacht wird, ohne dass er bis zum Eintritt des Erbfalls Kenntnis erlangt hat (Kammergericht NJW-RR 1999, 2; BayObLG NJW 1992, 55; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Ein "sich gewähren lassen" setzt vielmehr voraus, dass zu der Zuwendungshandlung das Einverständnis des Empfängers der Zuwendung hinzutritt und sich deshalb das Eintreten des Vermögensvorteils auf ein Einvernehmen zwischen dem Testierenden und dem Bedachten gründet (BayObLG NJW 1992, 55; BayObLGZ 1992, 344; Kammergericht NJW-RR 1999, 2; OLG Karlsruhe ZEV 2011, 424).

    Hingegen ergibt sich weder aus dem Inhalt dieses Schreibens noch aus anderen Umständen eine Kenntnis des Beteiligten Ziff. 1, sei es in Form einer Kenntnis auf Seiten seiner Organe, eines Heimleiters oder anderer Personen, deren Kenntnis zurechenbar wäre (vgl. dazu BayObLGZ 1992, 344; OLG Karlsruhe ZEV 1996, 146).

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1998, 2964) hat die in § 14 HeimG (Bund) enthaltene Einschränkung der Testierfähigkeit des Heimbewohners unter anderem mit der Erwägung als verfassungskonform gebilligt, eine Unverhältnismäßigkeit der Regelung zur Erreichung der mit ihr verfolgten Zwecke liege nicht vor, weil testamentarische Verfügungen, die dem Betroffenen nicht mitgeteilt und im Stillen angeordnet werden, stets zulässig seien.
  • BGH, 24.01.1996 - IV ZR 84/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung - Einordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten sei das Testament stets wirksam (BVerfG a.a.O. unter Verweis auf BGH ZEV 1996, 147).
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Soweit sich dem genannten Schreiben vom 16.12.2002 zusätzlich entnehmen lässt, dass es den Eheleuten ... darum ging, einen Zugriff der Sozialhilfeträger auf den Nachlass möglichst weitgehend zu verhindern, führt dies schließlich ebenfalls nicht zur Unwirksamkeit der in Rede stehenden letztwilligen Verfügung (vgl. Palandt-Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage 2013, § 138 BGB, Rdnr. 50 a m.w.N. sowie zuletzt BGH NJW 2011, 1586).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10

    Wirksamkeit eines Testaments mit Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Der Bundesgerichtshof (NJW 2012, 155 - in einem Fall der Einsetzung des Heimträgers als Nacherbe) ist dieser Rechtsprechung zu Recht nicht gefolgt.
  • OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06

    Verbotene Zuwendung an Heimträger durch Vermächtnis eines Angehörigen bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11
    Das Nachlassgericht verweist insoweit auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 20.06.2006 (NJW 2006, 2642), wonach dann, wenn ein Angehöriger eines Heimbewohners den Träger zum Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmer einsetzt und der Heimbewohner weiterhin in der Einrichtung dieses Trägers lebt und dessen Dienste in Anspruch nimmt, das Verbot eingreifen soll, auch wenn der Heimträger ohne sein Wissen zum Erben eingesetzt wurde.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 21 W 67/14

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten

    Bei fehlender Kenntnis des Begünstigten ist die letztwillige Verfügung hingegen stets wirksam (BVerfG NJW 1998, 2964; BGH NJW 2012, 155, Rn 15 nach juris; OLG Frankfurt, NJW 2001, 1504, Rn 9 nach juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 1492, Rn 18 nach juris; Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 10. Aufl. 2004, § 14 Rn 24).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

    Unter das Versprechen- bzw. Gewährenlassen von Geld oder geldwerten Leistungen fällt nach einhelliger Auffassung auch die Erbeinsetzung des Verbotsadressaten in einem Testament, sofern die letztwillige Verfügung dem Begünstigten bekanntgegeben worden ist (vgl. z. B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2013, Az. 8 W 253/11, Tz. 18; OLG Frankfurt 21. Zivilsenat, Beschluss vom 12.05.2015, Az. 21 W 67/14; Senat, Beschluss vom 29.01.2001, Az. 20 W 71/99, Tz. 9; jeweils zitiert nach juris).
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