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   BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78   

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BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78 (https://dejure.org/1980,427)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1980 - 5 C 38.78 (https://dejure.org/1980,427)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 5 C 38.78 (https://dejure.org/1980,427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Berufsqualifizierender Studienabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 730
  • DÖV 1980, 801
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
    Die Unterbrechung des Studiums wegen Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes rechtfertigt die Leistung von Ausbildungsförderung regelmäßig für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung innerhalb der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließt (Fortführung von BVerwGE 57, 75).

    - Sein Fall liege anders als der des Urteils BVerwGE 57, 75; dort sei ein erfolgreicher Studienabschluß innerhalb einer verlängerten Förderungsdauer objektiv unmöglich gewesen.

    Die Klage ist indessen im Ergebnis zu Recht abgewiesen worden, und zwar aus folgenden in BVerwGE 57, 75 dargelegten Überlegungen: Mit der Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer sei die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
    Die Anrechnung kann der Auszubildende nur dadurch vermeiden, daß er sich für die Dauer der Unterbrechung von der Hochschule beurlauben läßt; allerdings mit der Folge, daß ihm Ausbildungsförderung während der Beurlaubung nicht zusteht (vgl. Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 15.78 -).
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
    Zwar folgt aus dem Regelungszusammenhang der §§ 9 und 48 BAföG mit § 15 BAföG, daß durch den Nachweis der bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Studienleistungen die Erwartung gerechtfertigt erscheint, der Auszubildende werde seine Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer erfolgreich abschließen (vgl. BVerwGE 57, 79 [85]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1975 - VIII A 1612/74
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
    Ein schwerwiegender Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3. September 1975 - VIII A 1612/74 - FamRZ 1976, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1975 - VI 642/75
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
    Studienzeitverlängerungen, die bei zumutbarer Studienplanung und rationeller Durchführung des Studiums vermeidbar gewesen wären, rechtfertigen eine Verlängerung der Förderungszeit nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 1975 - VI 642/75 - BWVPr 1976, 156).
  • OVG Hamburg, 18.06.1976 - Bf I 47/74
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
    War es dem Auszubildenden möglich und zumutbar, die Verzögerung zu verhindern, kommt eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nicht in Betracht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 18. Juni 1976 - Bf. I 47/74 - FamRZ 1977, 352).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Hierzu zählen nur solche Umstände, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - , vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 45.78 - und vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 95.81 - sowie Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 5 B 19.88 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen hochschulintern bedingter

    Ist bei der Entscheidung über die Verlängerung der Förderungshöchstdauer auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen (BVerwG, Urt v 07.02.1980, FamRZ 1980, 730), kommt es nicht darauf an, ob der Auszubildende innerhalb der Verlängerungszeit den berufsqualifizierenden Abschluß tatsächlich erreicht hat, sondern darauf, ob er innerhalb dieser Zeit die Abschlußprüfung abgelegt, an dieser teilgenommen hat (im Anschl an BVerwGE 80, 290).

    Mit Urteil vom 7.2.1980, FamRZ 1980, 730, ist dies für Förderungsanträge, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraumes entschieden wird, dahin modifiziert worden, daß dann nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen ist.

    Zwar ist es zutreffend, wenn der Beklagte ausführt, werde über den Förderungsantrag erst nach Ablauf des Zeitraums entschieden, für den trotz abgelaufener Förderungshöchstdauer (noch) Förderung begehrt werde, müsse auf die tatsächliche Entwicklung des Ausbildungsganges abgestellt werden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, FamRZ 1980, 730; BVerwGE 68, 20).

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus setzt voraus, daß der Auszubildende innerhalb der Zeit, die nach § 15 Abs. 3 BAföG als angemessene Verlängerung der Förderungsdauer zu bestimmen ist, seine Ausbildung berufsqualifizierend abschließt (Bestätigung von BVerwGE 57, 75 und Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730).

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt; Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 3020/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Zuschuss und Darlehen in

    Für eine andere Bewertung der Konstellation, dass hier trotz durch die Kinderbetreuung bereits entstandener Lücken wegen der Konzentration auf die zum Erhalt des Leistungsnachweises unbedingt notwendigen Studieninhalte zutreffend bescheinigt worden sein soll, dass die Klägerin die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht habe, verfängt auch der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 1980 - 5 C 38.78 - nicht.

    Siehe den Entscheidungsabdruck in FamRZ 1980, 730.

  • BVerwG, 03.03.2023 - 5 C 6.21

    Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu

    Eine darüber hinausgehende Eingrenzung ergibt sich hier auch nicht daraus, dass die Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch von der Prognose abhängt, dass der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - 5 C 38.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 S. 14 f.).
  • VG Hamburg, 05.11.2014 - 2 K 373/12

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Zur

    Eine solche Ausnahme ist etwa dann möglich, wenn eine Unterbrechung des Studiums durch den Grundwehrdienst nach dem 2. Fachsemester damit einhergeht, dass der Auszubildende nach Wiederaufnahme des Studiums bis zum 4. Fachsemester zwar die üblichen Studienleistungen rechtzeitig erbringt, die wegen der Unterbrechung erforderliche Auffrischung seines in den beiden ersten Semestern erworbenen Grundwissens jedoch vernachlässigt (BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, 5 C 38/78, FamRZ 1980, 730, juris Rn. 15).

    Falls jedoch kein Ausnahmefall vorliegt, folgt aus dem Regelungszusammenhang der §§ 9, 48 BAföG mit § 15 BAföG, dass durch den Nachweis der bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Studienleistungen die Erwartung gerechtfertigt erscheint, der Auszubildende werde seine Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer erfolgreich abschließen (BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, 5 C 38/78, FamRZ 1980, 730, juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 132.81

    Bewilligung einer Ausbildungsförderung - Bindung des Normgebers an

    Der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 75 und Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - FamRZ 1980, 730) sei nicht zu folgen.

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1371/03

    Zur Studienerfolgsprognose bei der Prüfung eines Anspruchs auf Weiterförderung

    In einem späteren Prozess müsse dagegen der tatsächliche Verlauf zu Grunde gelegt werden (vgl. BVerwG, FamRZ 1980, S. 730 f.) Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGVwV) vom 7. Juli 1982 (GMBl S. 311) hatte diese Rechtsprechung aufgenommen (unter 15.3.2).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 126.81

    Studium der Fächer Deutsch und Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien -

    Der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 75 und Urteil vom 7. Februar 1980, FamRZ 1980, 730), daß in derartigen Fällen eine Förderung nicht zu leisten sei, sei nicht zu folgen.

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82

    Rechtsmittel

    Nicht zu folgen sei der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 57, 75; Urteil vom 7. Februar 1980, FamRZ 1980, 730), eine Förderung über die Förderungshöchstdauer sei zu versagen, wenn innerhalb der nach § 15 Abs. 3 BAföG angemessenen Verlängerungszeit das Studium nicht berufsqualifizierend abgeschlossen werde.

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19

    Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Beurlaubung; Förderung;

  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 4145/88

    Meldung zum Examen - Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus schwerwiegendem

  • VG Köln, 25.11.2002 - 26 K 7370/01

    Anspruch auf Gewährung eines Teilerlasses; Erhöhung der Förderungshöchstdauer;

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94

    Ausbildungsförderung: Überschreitung der Höchstförderungsdauer

  • VG Köln, 16.01.2004 - 26 K 2185/03

    Festsetzung der Förderungsdauer für ein Studium; Voraussetzungen der Erhöhung der

  • BVerwG, 02.03.2016 - 5 B 62.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 50.81
  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 45.78

    Ausbildungsförderung - Sammeltermine - Festsetzung der Prüfungstermine -

  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 95.81

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 123.81

    Festlegung der Förderungshöchstdauer für den Studiengang Soziologie (BAFöG) -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2012 - 12 A 3020/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Frage im Zusammenhang mit den

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2018 - 4 LB 404/17

    BAföG-Verwaltungsvorschriften; Leistungsbescheinigung; Prognose; Psychische

  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 93.80

    Ausbildungsförderung - Anzahl der Fachsemester - Leistungsnachweis -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2016 - 15 E 342/16

    Nichtvorliegende Studenteneigenschaft als Voraussetzung für die Beurlaubung von

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 59.78

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Leistungsrückstand -

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 3 LB 9/17

    Ausbildungsförderung für das 5. Fachsemester im Studiengang Humanmedizin nach dem

  • VG Arnsberg, 29.02.2012 - 10 K 2053/11

    Ausbildungsförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in Ausnahmefällen

  • VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - objektiv unrichtige

  • VGH Hessen, 14.02.1986 - 9 TG 1016/85

    Festlegung der Förderungshöchstdauer für das Jurastudium und deren Verlängerung

  • BVerwG, 15.07.1983 - 5 B 36.83

    Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung über die

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2022 - 14 LB 84/22
  • VG Saarlouis, 30.11.2017 - 3 K 679/16

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus schwerwiegendem Grund; Fehlschläge

  • BVerwG, 28.03.1985 - 5 B 130.83

    Ausbildungförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Selbstbindung der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1985 - 7 S 688/84

    Zum Anspruch auf Weiterförderung bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer

  • BVerwG, 18.09.1981 - 5 B 131.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei fehlender grundsätzlicher

  • VG Magdeburg, 05.04.2018 - 6 A 344/16

    Schwerwiegender Grund für Ausbildungsförderung nach Erreichen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 12 A 972/12

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung im Rahmen eines

  • BVerwG, 04.06.1980 - 5 B 89.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.11.1987 - 5 B 16.86

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Begriff

  • VGH Hessen, 19.02.1987 - 9 TG 2834/86

    Gewährung von BAföG-Leistungen für die Zeit des Prüfungsverfahrens

  • VG Ansbach, 23.10.2014 - AN 2 K 13.00319

    Kein Anspruch auf (Weiter-)Förderung wegen fehlender Eignung des Auszubildenden

  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 5 A 150/22

    Pflege und Erziehung; Kausalität; typisierend; Ausbildungsverzögerung;

  • OLG Frankfurt, 06.05.1983 - 1 UF 25/82
  • VG Augsburg, 27.04.2021 - Au 3 K 20.1505

    Wechsel von der Universität zur Hochschule begründet keinen schwerwiegenden Grund

  • VG Greifswald, 26.02.2013 - 2 A 931/12

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Säumnis von Studienzeiten;

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