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   OLG Köln, 09.12.1986 - 14 UF 233/86   

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https://dejure.org/1986,3150
OLG Köln, 09.12.1986 - 14 UF 233/86 (https://dejure.org/1986,3150)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.1986 - 14 UF 233/86 (https://dejure.org/1986,3150)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - 14 UF 233/86 (https://dejure.org/1986,3150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflicht; Leistungsverweigerungsrecht; Zurückbehaltungsrecht; Auskunftsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1580

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 714
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 06.06.2008 - 18 UF 215/07

    Auskunftspflicht einer Mutter über ihre finanziellen Einkünfte gegenüber ihrem

    Soweit die Beklagte letztlich die Auskunfterteilung mit dem Hinweis verweigert hat, der Kläger selbst habe keine Auskunft über sein Einkommen erteilt, steht auch dies dem Auskunftsanspruch nicht entgegen, denn gegenüber dem Auskunftsbegehren des Klägers kann sie sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht oder ähnliches berufen (vgl. OLG Schleswig aaO; OLG Köln FamRZ 1987, 714 f); vielmehr steht es ihr frei, gegebenenfalls selbst einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Kläger geltend zu machen.
  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Dies gilt insbesondere auch, wenn - wie hier - der Gegenanspruch gleichfalls auf Auskunft gerichtet ist (OLG Köln, FamRZ 1987, 714).
  • OLG Schleswig, 22.05.2001 - 8 UF 210/00

    Unterhaltspflicht des Sohnes - Auskunftspflicht geschiedener Eltern

    Denn ein Zurückbehaltungsrecht kann sie gegenüber dem Auskunftsanspruch des Klägers nicht geltend machen (OLG Köln, FamRZ 87, 714).
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