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   KG, 13.01.1987 - 1 W 2532/85   

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https://dejure.org/1987,3049
KG, 13.01.1987 - 1 W 2532/85 (https://dejure.org/1987,3049)
KG, Entscheidung vom 13.01.1987 - 1 W 2532/85 (https://dejure.org/1987,3049)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 1 W 2532/85 (https://dejure.org/1987,3049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1740a, 1740d; FGG §§ 20, 56b
    Voraussetzungen der Ehelicherklärung eines nichtehelichen Kindes; Beschwerderecht des Testamentserben; Rechtsbegriff des Verlöbnisses; Pflichtteilsanspruch; Eheschließung und Ehefähigkeit; Geschäftsfähigkeit; Tod des Elternteils.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG §§ 20, 56 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehelicherklärung; Beschwerderecht; Testament; Erbe; Pflichtteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 646
  • FamRZ 1987, 862
  • Rpfleger 1987, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 04.11.1935 - IV 179/35

    1. Zum Begriff der Unbescholtenheit i. S. des § 1300 BGB. Welches Verhalten eines

    Auszug aus KG, 13.01.1987 - 1 W 2532/85
    Auch wenn mit dem Landgericht davon auszugehen ist, daß ein Verlöbnis, nicht anders als die Eheschließung selbst, das Zustandekommen eines Vertrages, sei es auch mit familien- und vermögensrechtlichem Einschlag, voraussetzt (vgl. RGZ 80, 88; 149, 143, 148; BGHZ 28, 376, 377 = FamRZ 1959, 105 ff; Jansen, aaO Rdn. 10; zu dem Streitstand Canaris, AcP 165, 1; Strätz, Jura 1984, 449 mwN), so erfordert seine Begründung nicht mehr und nicht weniger als ein wechselseitiges Versprechen geschäftsfähiger Partner, die Ehe miteinander einzugehen.

    Andererseits ist für die Frage der Ernsthaftigkeit des Eheversprechens, soweit es dessen Wirksamkeit betrifft, nicht entscheidend, ob sich die Beteiligten tatsächlich so verhielten, wie es üblicherweise bei einer vorehelichen Verlobtenbeziehung der Fall ist; entscheidend ist allein, ob die Erklärungen von dem jeweiligen Erklärungsempfänger ernst genommen werden durften (RGZ 149, 143, 148).

    Daß es auch in dem letztgenannten Falle an einem wirksamen Verlöbnis fehlte, folgt daraus, daß zwar der geheime Vorbehalt, das Eheversprechen nicht zu realisieren, der Wirksamkeit eines Verlöbnisses nicht ohne weiteres entgegensteht (RGZ 149, 143, 148), es aber - wie erwähnt - andererseits darauf ankommt, ob Versprechender und Versprechensempfänger von der Ernsthaftigkeit der Gegenerklärung ausgehen durften.

  • RG, 19.09.1912 - IV 115/12

    Schadensersatz wegen Verlöbnisbruchs

    Auszug aus KG, 13.01.1987 - 1 W 2532/85
    Auch wenn mit dem Landgericht davon auszugehen ist, daß ein Verlöbnis, nicht anders als die Eheschließung selbst, das Zustandekommen eines Vertrages, sei es auch mit familien- und vermögensrechtlichem Einschlag, voraussetzt (vgl. RGZ 80, 88; 149, 143, 148; BGHZ 28, 376, 377 = FamRZ 1959, 105 ff; Jansen, aaO Rdn. 10; zu dem Streitstand Canaris, AcP 165, 1; Strätz, Jura 1984, 449 mwN), so erfordert seine Begründung nicht mehr und nicht weniger als ein wechselseitiges Versprechen geschäftsfähiger Partner, die Ehe miteinander einzugehen.
  • BGH, 27.04.2005 - XII ZB 184/02

    Beschwerdebefugnis im nachträglichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Insoweit braucht auch nicht geklärt zu werden, ob der Gesetzgeber ursprünglich die Absicht hatte, § 55 b Abs. 3 FGG - im Gegensatz zum bis 30. Juni 1998 geltenden § 56 b Abs. 2 FGG a.F. - hinsichtlich der Befugnis, Beschwerde einzulegen, als lex specialis gegenüber dem allgemeinen Beschwerderecht aus § 20 FGG auszugestalten (so KG FamRZ 1987, 862, 863 und FamRZ 1995, 428, 429; OLG Hamm FamRZ 1990, 1014, 1015; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 316, 317; Odersky aaO; Bassenge in Bassenge/Herbst/Roth FGG RPflG 10.Aufl. § 55 b FGG Rdn. 9; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 Rdn. 9 und Fn. 3), oder ob er damit nur die Beschwerdebefugnis der dort aufgezählten Personen klarstellen wollte, ohne § 20 FGG zu verdrängen (so Blaese FamRZ 1990, 13; Kollhosser FamRZ 1970, 625, 629).
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