Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistung zum Barunterhalt ; Mutter; Kinder; Erste Ehe; Zurechnung erzielbarer Einkünfte ; Scheidung; Wiederverheiratung; Pflichten aus der zweiten Ehe ; Erziehungsgeld; Einsatz
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 997
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80
Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Ihn trifft unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, die ihm zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitsfähigkeit so gut wie möglich einzusetzen und zumutbare Erwerbstätigkeiten auszuüben (vgl. BGH, FamRZ 1980, 555 ; 1982, 25; 1985, 158 [hier: I (167) 330 a]).Nach der Rechtspr. des BGH (BGH, FamRZ 1982, 25 f.; 1982, 590 f.; NJW 1985, 318 f.), trifft den wiederverheirateten Ehegatten ungeachtet seiner Pflichten aus der neuen Ehe die Obliegenheit, durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Unterhalt von minderjährigen unverheirateten Kindern aus früherer Ehe beizutragen.
- BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Ihn trifft unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, die ihm zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitsfähigkeit so gut wie möglich einzusetzen und zumutbare Erwerbstätigkeiten auszuüben (vgl. BGH, FamRZ 1980, 555 ; 1982, 25; 1985, 158 [hier: I (167) 330 a]). - BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78
Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Das gilt insbesondere, wenn in der neuen Ehe betreuungsbedürftige Kinder nicht vorhanden sind (BGH, FamRZ 1980, 43, 44).
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Ihn trifft unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, die ihm zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitsfähigkeit so gut wie möglich einzusetzen und zumutbare Erwerbstätigkeiten auszuüben (vgl. BGH, FamRZ 1980, 555 ; 1982, 25; 1985, 158 [hier: I (167) 330 a]). - BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80
Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Deshalb müssen Eltern im Verhältnis zu minderjährigen unverheirateten Kindern ihre Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen und sich solche Einkünfte zurechnen lassen, die sie durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erreichen könnten (BGH, FamRZ 1980, 1113 ; FamRZ 1982, 365 ..). - BGH, 21.01.1981 - IVb ZR 548/80
Berücksichtigung einer Kriegsopferrente bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Daher bleibt nach der gesetzl. Regelung Ä entgegen den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur unterhaltsrechtlichen Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Bezug von öffentlich-rechtlichen Leistungen (vgl. BGH, FamRZ 1981, 338 [hier: I (167) 263 a-b]; FamRZ 1982, 252 [hier: I (167) 284 d-e]) Ä das Erziehungsgeld bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des erziehungsgeldberechtigten Unterhaltsverpflichteten grundsätzlich außer Betracht . - BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80
Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Deshalb müssen Eltern im Verhältnis zu minderjährigen unverheirateten Kindern ihre Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen und sich solche Einkünfte zurechnen lassen, die sie durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erreichen könnten (BGH, FamRZ 1980, 1113 ; FamRZ 1982, 365 ..). - BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 647/80
Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Daher bleibt nach der gesetzl. Regelung Ä entgegen den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur unterhaltsrechtlichen Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Bezug von öffentlich-rechtlichen Leistungen (vgl. BGH, FamRZ 1981, 338 [hier: I (167) 263 a-b]; FamRZ 1982, 252 [hier: I (167) 284 d-e]) Ä das Erziehungsgeld bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des erziehungsgeldberechtigten Unterhaltsverpflichteten grundsätzlich außer Betracht . - BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80
Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Nach der Rechtspr. des BGH (BGH, FamRZ 1982, 25 f.; 1982, 590 f.; NJW 1985, 318 f.), trifft den wiederverheirateten Ehegatten ungeachtet seiner Pflichten aus der neuen Ehe die Obliegenheit, durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Unterhalt von minderjährigen unverheirateten Kindern aus früherer Ehe beizutragen. - BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 32/83
Klage des Kindes auf Zahlung vomn Unterhalt gegen die geschiedene Mutter - …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
Nach der Rechtspr. des BGH (BGH, FamRZ 1982, 25 f.; 1982, 590 f.; NJW 1985, 318 f.), trifft den wiederverheirateten Ehegatten ungeachtet seiner Pflichten aus der neuen Ehe die Obliegenheit, durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Unterhalt von minderjährigen unverheirateten Kindern aus früherer Ehe beizutragen.
- BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04
Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des …
Zwar sei das Erziehungsgeld wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 BGB) nach § 9 Satz 2 BErzGG als Einkommen zu berücksichtigen; für den Unterhaltsanspruch der Kinder stehe es aber nur zur Verfügung, wenn und soweit der eigene notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen - ggf. durch Unterhaltsleistungen in der neuen Ehe - sichergestellt sei (KG KGR 2002, 146; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1497; OLG Dresden OLGR 2000, 426; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 981 f. und 1994, 1402 f.; OLG Schleswig FamRZ 1989, 997;… vgl. auch Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 177).